Was ist das Urteil bezüglich eines Fastenden, der an einer Nasennebenhöhlenentzündung leidet, sowie bezüglich des in seinen Magen hinunterfließenden Schleims? Und was ist das Urteil darüber, wenn die erkrankte Person aufwacht und Blut in ihrer Nase vorfindet, sowie einen Blutgeschmack im Mund spürt?

Alles Lob
gebührt Allah

Die Gelehrten
sind sich einig, dass wenn der Schleim (Phlegma, Sputum) den Magen (Bauch)
des Fastenden erreicht, und er nicht in der Lage ist diesen hinauszuwerfen
(auszuspucken), dieses nicht sein Fasten verdirbt (ungültig macht), weil es
unwillentlich hineingelangt ist.

Schaikh Zakariya
Al-Ansari Asch-Schafiˈi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Wenn er (der Schleim) selbstständig aus dem Mund oder der Nase in den Magen
fließt, und man nicht in der Lage ist diesen auszuwerfen, so bricht es nicht
das Fasten, da es einen Entschuldigungsgrund gibt.“
[Ende des Zitats aus „Asna Al-Matalib“ (1/415)]

Wenn der Fastende ihn (den Schleim) verschluckt, während er dazu in der Lage
wäre diesen loszuwerden (auszuwerfen), so haben einige Gelehrte, wie Imam
Asch-Schafiˈi, die Ansicht vertreten, dass er damit sein Fasten gebrochen
hat. Die Rechtsmeinung von Abu Hanifa, Malik und Ahmad (nach einer
Überlieferung) ist, dass es nicht das Fasten bricht, und dieses ist die
Ansicht, welche Schaikh Ibn ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- zur
Richtigeren erklärt hat.
Siehe dazu: „Al-Mausuˈat Al-Fiqhiyya“ (36:259-261)

Ibn Nujaym Al-Hanafi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Wenn beim Fastenden der Schleim aus seinem Kopf in seine Nase gelangt, er
diesen absichtlich einzieht, und dieser in seine Kehle gelangt, so muss er
nichts weiter tun, da es wie sein Nasenschleim gehandhabt wird.“
[Ende des Zitats aus „Al-Bahr Ar-Raˈiq Scharh Kanzi Ad-Daqaˈiq“ (2/294)]

An-Nafrawiy Al-Maliki -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Der Schleim (Al-Balgham), der aus seiner Brust die Spitze seiner Zunge
erreicht und er ihn dann schluckt, so muss er (das Fasten) nicht nachholen,
selbst wenn er dazu in der Lage war diesen auszuwerfen. Das ist wie der
Nasenschleim (an-Nukhama), falls dieser seine Zungenspritze erreicht und er
ihn absichtlich schluckt. Er ist in diesen Fällen zu keinem Nachholen (des
Fastens) verpflichtet.“
[Ende des Zitats aus „Al-Fawakih Ad-Diwani“ (1/309)]

Schaikh Ibn ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Wenn der Schleim (Nukhama) nicht seinen Mund erreicht, so dass er nicht
merkt, dass es aus seinem Kopf kommt, und in seinen Magen gelangt, so bricht
er nicht das Fasten. Dieses, weil er (der Schleim) nicht das äußere seines
Körpers erreicht hat, wobei der Mund zum äußeren Teil des Körpers gehört.
Wenn er (der Schleim) den Mund erreicht und er ihn danach schluckt, so hat
er sein Fasten gebrochen. Wenn er ihn (den Mund) nicht erreicht, so gehört
er (der Schleim) urteilsmäßig immer noch zum Körperinneren, und bricht nicht
das Fasten.
Bei dieser Fragestellung gibt es eine andere Aussage, dass er (der Schleim)
auch nicht das Fasten bricht, selbst wenn er den Mund erreicht hat und
geschluckt wurde. Und dieses ist die richtigere Ansicht, weil er (der
Schleim) nicht den Mund verlassen hat, und sein Schlucken wird nicht als
Essen oder Trinken angesehen.“
[Ende des Zitats aus „Asch-Scharh Al-Mumtiˈ“ 6/424()]
Fazit:
Der durch die Nasennebenhöhlenentzündung hervorgerufene Schleim, Blut und
ähnliches, verderben nicht das Fasten. Wenn du jedoch in der Lage bist es
auszuwerfen und auszuspucken, so ist es, aus Vorsicht um dein Fasten,
vorzuziehen.

Und Allah weiß
es am besten.