Ein Bruder von uns ist vor kurzer Zeit Muslim geworden. In seiner Zeit vor dem Islam (Jahiliya) hat er durch Drogenhandel viel Geld verdient. Er nahm dieses große Vermögen mit (in den Islam) und erbaute eine große Bücherei und finanzierte damit auch seine Heirat. In diesen letzten Tagen wurde er darüber informiert, dass es ihm nicht erlaubt ist von diesem Vermögen zu spenden, da Allah der Gute ist und auch nur das Gute annimmt. Daher fragt er, was er mit diesem Vermögen machen muss und wie die Richtigkeit dieser Aussage ist?
Alles Lob
gebührt Allah
Erstens:
Wir danken Allah, welcher ihn zum Islam rechtgeleitet hat. Und wir bitten
Allah, gepriesen sei Er, dass er ihn im Glauben festigt und ihm Erfolg in
dem gewährt, worin Gutes für sein Diesseits und Jenseits ist.
Zweitens:
Zu der
Gnade und Barmherzigkeit Allahs gehört es, dass Er den Islam zum Auslöscher
aller Sünden und Ungehorsamkeiten, welche vor ihm getan wurden, gemacht hat.
Wenn dann ein Nichtmuslim (Kafir) den Islam annimmt, so vergibt ihm Allah
das, was er in der Zeit seines Unglaubens getan hat, und er wird somit frei
von jeglicher Sünde.
Imam Muslim
(121) überlieferte von ‚Amr Ibn Al-‚As, möge Allah mit ihm zufrieden sein,
dass er sagte: „Als Allah den Islam in mein Herz gesetzt hat, kam ich zum
Gesandten Allahs, Allah Segen und Frieden auf ihm, und sagte: „Streckt deine
Hand aus damit ich dir den Treueschwur leiste.“ So streckte er seine Hand
aus. Er sagte: „Ich zog dann meine Hand zurück.“ Er sagte: „Was ist mit dir
O ‚Amr?“ Er sagte: „Ich sagte: „Ich will eine Bedingung stellen.““ Er sagte:
„Was möchtest du als Bedingung aufstellen?“ „Dass mir vergeben wird.“ Er
sagte: „Wusstest du denn nicht, dass der Islam das löscht, was vor ihm
gewesen ist?““
An-Nawawi
sagte in „Scharh Muslim“: „dass der Islam das löscht, was vor ihm gewesen
ist“ – bedeutet: Er lässt es untergehen und radiert seine Spuren aus.“
Schaikh Ibn ‚Uthaimin, möge Allah ihm barmherzig sein, wurde eine ähnliche
Frage gestellt, in Bezug auf jemanden, der vor dem Islam, ein Vermögen durch
Drogenhandel verdient hat. So antwortete er:
„Wir sagen zu diesem Bruder, dem Allah durch den Islam eine Gnade erwiesen
hat, nachdem er ein verbotenes (Haram) Vermögen verdient hat: Freue dich,
da dieses Vermögen dir nun erlaubt ist (Halal), und du trägst dafür keine
Sünde, weder dafür, dass du es behältst, noch wenn du davon spenden würdest.
Dieses, da Allah, erhaben sei Er, in Seinem edlen Buch sagte:
„Sprich zu
denen, die ungläubig sind, dass ihnen das Vergangene verziehen wird, wenn
sie (von ihrem Unglauben) absehen; kehren sie aber (zum Unglauben) zurück,
dann wahrlich, ist das Beispiel der Früheren schon dagewesen.“
[Al-Anfal
8:38]
Das
bedeutet: Alles was vorangegangen ist. Und dieses „was“ (Ma) steht hier für
das Allgemeine, weil es ein Relativpronomen ist. Daher bedeutet es: Alles
was vorausgegangen ist, ist ihm damit vergeben. Das Vermögen, welches er
seinem Besitzer durch Gewalt weggenommen hat, so muss er es ihm zurückgeben.
Was das Vermögen anbelangt, was er auf dem Weg von Verträgen (gegenseitiger
Zustimmung) zwischen Menschen verdient hat, selbst wenn es verboten war
(Haram), wie jenes, was durch Wucher (Zinsen, Riba) verdient wurde, oder
Drogenhandel und anderes, so ist es ihm erlaubt (Halal), nachdem er den
Islam angenommen hat. Dies aufgrund der Seiner Aussage, erhaben sei Er:
„Sprich zu
denen, die ungläubig sind, dass ihnen das Vergangene verziehen wird“
[Al-Anfal
8:38]
Und der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte ebenfalls zu ‚Amr
Ibn Al-‚As, als er den Islam angenommen hat: „Wusstest du denn nicht, dass
der Islam das löscht, was vor ihm gewesen ist?“
Viele der
Nichtmuslime (Kuffar) haben den Islam angenommen, wobei sie vorher Muslime
getötet haben. Nichtsdestotrotz werden sie für das, was sie taten, nicht zur
Verantwortung gezogen. Berichtet daher diesem Bruder, dass sein Vermögen ihm
erlaubt ist (Halal), und dass es nichts dagegen einzuwenden gibt. So soll er
davon spenden und heiraten. Was jene Aussage anbelangt, welche ihm gemacht
wurde, dass es ihm nicht erlaubt wäre davon zu spenden, so hat diese Aussage
keine Grundlage.“
[Ende des Zitats aus „Liqa’at Al-Bab Al-Maftu“ (373-374)]
Und Allah weiß es am besten.
