Was ist das Urteil darüber Hunde zu Hause zu erziehen (züchten)?

Alles
Lob gebührt Allah. 

Erstens:

Es
ist dem Muslim nicht gestattet sich einen Hund anzuschaffen, außer, wenn
er diesen Hund für die Jagd, oder der Bewachung von Vieh und Anbau
benötigt. 

Al-Bukhari
(2145) überlieferte von Abu Huraira, möge Allah mit ihm zufrieden sein,
dass er sagte, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm,
gesagt hätte:

„Wer
einen Hund hält, dessen Tat wird, jeden Tag, um ein Qirat (arab.
Maßeinheit) verringert, außer bei einem Acker- oder Hütehund.“ 

Muslim
(2974) überlieferte von Abu Huraira, möge Allah mit ihm zufrieden sein,
dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:

„Wer
sich einen Hund anschafft, außer einen Hüte- oder Jagdhund, dessen Tat
wird jeden Tag um einen Qirat verringert.“ ´Abdullah sagte: „Abu Huraira sagte:
„Oder ein Ackerhund.““ 

Ibn
´Abdul Barr sagte:

„In
diesem Hadith steht, dass es erlaubt ist sich einen Hund für die Jagd und
Viehhütung zu holen. Genauso ist es beim Ackerbau.“ 

Ibn
Majah (3640) überlieferte von ´Ali ibn Abi Talib, möge Allah mit ihm
zufrieden sein, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:

„Gewiss,
die Engel betreten kein Haus, in dem ein Hund oder ein Bild ist.“

Al-Albani
stufte diesen, in „Sahih ibn Majah“, als authentisch ein. 

Diese
Ahadith beweisen, dass es verboten ist sich einen Hund anzuschaffen, bis auf
dem, was der Gesandte, Allahs Segen und Frieden auf ihm, ausgenommen hat. 

Die
Gelehrten waren sich über die Verbindung zwischen der Überlieferung von
einem Qirat und der von zwei Qirat uneinig.

So
wird gesagt, dass der Lohn sich um zwei Qirat verringert, wenn der Hund noch
mehr Schaden bringt, und dass er sich um einen Qirat verringert, wenn der
Schaden darunter liegt.

Es
wird auch gesagt, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, erst mal
berichtete, dass er (der Lohn) sich um einen Qirat verringert, danach fügte er
die Strafe hinzu und berichtete, dass er sich um zwei Qirat verringert, um die
Leute noch mehr davon abzuschrecken sich einen Hund zu beschaffen. 

Und
der Qirat ist, bei Allah, erhaben sei Er, ein bekanntes Maß. Gemeint
(damit) ist, dass sich von der Tat ein Teil des Lohns verringert. 

Siehe
„Scharh Muslim Lin Nawawi“ (342/10) und „Fath Al-Bari“ (9/5). 

Schaikh
ibn ´Uthaimin sagte in „Scharh Riyad As-Salihin“ (241/4):

„Was
die Anschaffung eines Hundes angeht, so ist dies verboten. Vielmehr gehört
dies zu den großen Sünden, da sich der Lohn desjenigen, der sich einen
Hund anschafft, bis auf dem, was ausgenommen wird, um zwei Qirat verringern
wird.

Zur
Weisheit Allahs, der Mächtige und Gewaltige, gehört es, dass
schlechte Frauen zu schlechten Männern gehören, und schlechte
Männer zu schlechte Frauen. Es wird gesagt, dass jeder einzelne
Ungläubige unter den Juden, Christen und Kommunisten, im Osten und Westen,
einen Hund hat, die Zuflucht ist bei Allah, den er mit sich nimmt. Jeden Tag
wäscht er ihn mit Seife und anderen Pflegeprodukten, obwohl, wenn er ihn
mit dem Wasser aller Meere und der Seife der gesamten Welt waschen würde, er
(der Hund) nicht rein werden würde, da die Unreinheit (des Hundes) naturell ist
und diese Unreinheit wird erst rein, wenn man sie verderbt und komplett
verschwinden lässt.

Dies
jedoch gehört zur Weisheit Allahs. Allahs Weisheit ist, dass diese
schlechten Leute mit schlechten Dingen vertraut sein werden, genauso, wie sie
mit der Offenbarung des Satans vertraut sein werden, da dieser Unglaube von der
Offenbarung und vom Befehl Satans ist, denn der Satan befiehlt das
Schändliche, Verwerfliche, den Unglauben und die Irrelehre. Somit sind sie
Sklaven des Satans und der Gelüste. Auch sind sie schlechte Leute, die mit den
schlechten Dingen vertraut sind. Wir bitten Allah für uns und für sie um
Rechtleitung.“

Zweitens:

Ist
es erlaubt sich einen Hund anzuschaffen, damit dieser die Häuser bewacht? 

Der
Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, hat vom Verbot sich einen Hund
anzuschaffen nur drei  (Arten von Hunden)
ausgenommen. Diese sind (1) der Jagdhund, (2) der Hütehund und (3) der
Ackerhund. 

Einige
Gelehrte waren der Meinung, dass es nicht erlaubt sei sich einen Hund,
außer in diesen drei Fällen, anzuschaffen. Andere sind der Meinung,
dass es erlaubt sei diese drei mit ähnlichen oder wichtigeren zu
vergleichen, wie bei Wachhunden. Denn, wenn es erlaubt ist sich einen Hüte-
oder Ackerhund anzuschaffen, so ist es noch eher erlaubt sich einen Wachhund
anzuschaffen. 

An-Nawawi
sagte in „Scharh Muslim“ (340/10):

„Ist
es erlaubt sich einen Hund anzuschaffen, damit dieser Häuser, Wege
u.Ä. bewacht? Darüber gibt es zwei Ansichten:

Erstens,
dass es nicht erlaubt ist, aufgrund der offenkundigen Ahadith, denn diese legen
dar, dass es verboten ist, außer für den Acker, die Jagd und das Vieh.

Richtiger
aber ist, dass es erlaubt ist, verglichen mit diesen dreien und in Handlung
nach dem verstandenen Grund aus den Ahadith, welcher die Notwendigkeit ist.“ 

Das,
was an-Nawawi, möge Allah ihm barmherzig sein, als authentisch einstufte;
und zwar, dass es erlaubt ist sich Wachhunde anzuschaffen, hat Schaikh ibn
´Uthaimin, möge Allah ihm barmherzig sein, in „Scharh Sahih Muslim“ als
authentisch eingestuft. Er sagte:

„Richtig
ist, dass es erlaubt ist sich einen (Hund) anzuschaffen, um Häuser zu
bewachen. Und wenn es erlaubt ist sich einen Hund anzuschaffen, um so einen
Nutzen dadurch zu erlangen, wie bei der Jagd, so ist es eher erlaubt sich einen
anzuschaffen, um Schaden abzuwehren und sich selbst zu schützen.“

Ende
seiner ungefähren Aussage.