Werden aufgrund der angenommenen Pilgerreise (Al-Hajj Al-Mabrur) die großen Sünden vergeben?
Alles Lob
gebührt Allah
In den zwei
Sahih-Werken wurde authentisch von Abu Huraira -möge Allah mit ihm zufrieden
sein- überliefert, dass er sagte:
„Ich hörte
den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen: „Wer für Allah die
Pilgerreise (Hajj) unternimmt und während dessen keinen Geschlechtsverkehr
und keine Missetat begeht, der kehrt von der Pilgerreise (so sündenfrei)
zurück, wie am Tage, an dem seine Mutter ihn zur Welt brachte.“
Überliefert von Al-Bukhary (1521) und Muslim (1350)
Und der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte:
„Die Zeit
von der kleinen Pilgerreise (`Umra) bis zur nächsten kleinen Pilgerreise
(`Umra) ist eine Sühne für die Zeit, die zwischen den beiden liegt. Und für
die angenommene Pilgerreise (Hajj) gibt es keinen anderen Lohn als das
Paradies!“
Überliefert
von Al-Bukhary (1773) und Muslim (1349)
Die
Pilgerreise, sowie andere rechtschaffene (gute) Taten gehören zu den
Gründen, wegen der die schlechten Taten gelöscht werden, wenn der Diener sie
islamrechtlich gesehen richtig ausführt. Die Mehrheit der Gelehrten ist der
Ansicht, dass die rechtschaffenen Taten lediglich die kleinen Sünden
auslöschen, und dass bezüglich der großen Sünden das Ablegen von Reue
(Tauba) unabdingbar ist. Als Beweis ziehen sie dabei die Überlieferung von
Muslim heran, in der Abu Huraira -möge Allah mit ihm zufrieden sein- vom
Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm, überliefert, dass er sagte:
„Die fünf
täglichen Gebete, das Freitagsgebet (Al-Jumu’a) zum Freitagsgebet und der
Ramadan zum Ramadan sind Auslöscher der Sünden, die dazwischen liegen,
solange die großen Sünden gemieden werden.“
Überliefert von Muslim (1/209)
Imam Ibn
Al-Mundhir -möge Allah ihm barmherzig sein- und eine Gruppe der Gelehrten
sind der Ansicht, dass die angenommene Pilgerreise (Al-Hajj Al-Mabrur) die
gesamten Sünden auslöscht, und dies aufgrund der mittelbaren (äußerlichen)
Bedeutung der zwei erwähnten Überlieferungen.
Und Allah
weiß es am besten.
Siehe dazu:
„Fatawa Al-Islamiyya li Al-Lajna Ad-Da’ima li Al-Ifta“ (11/13).
