Ich hoffe, dass sie auf folgendes schauen können, was in Form einer Diskussion zwischen denjenigen, die sagen, dass das Feiern des Geburtstags des Propheten eine Neuerung (Bid’a) sei, und denjenigen, die sagen, dass es keine Neuerung sei.
Diejenigen, die sagen, es sei eine Neuerung, bringen dafür als Beweis, dass es nie zu Lebzeiten des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, der Prophetengefährten (Sahaba) oder den Tabi’in (Die Generation, nach den Prophetengefährten) stattfand.
Die andere Seite antwortet darauf und sagt, dass wer denn sage, dass alles, was sie tun würden, zu Lebzeiten des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, der Prophetengefährten oder der Tabi’in stattgefunden haben müsste? Als Beispiel haben wir heute das, was „Wissenschaft der Männer“ (‘Ilm Ar-Rijal), „Kritik und Lob“ (Al-Jarh wa At-Ta’dil) etc. genannt wird, was keiner verwirft, da die Grundlage im Verwerfen darin besteht, dass die erfundene Neuerung einer Grundlage widerspricht. Wo aber ist im Feiern des Geburtstags des Propheten die Grundlage, der widersprochen wurde?

Es gibt viele Meinungsverschiedenheiten, die sich um dieses Thema drehen. Außerdem argumentieren sie damit, dass Ibn Kathir -möge Allah ihm barmherzig sein- das Feiern des
Geburtstags des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- bestätigt haben soll.

Was ist also das stärkere Urteil in dieser Angelegenheit, gestärkt durch Beweise?

Alles Lob gebührt Allah.

Erstens:

Man muss erst einmal wissen, dass sich die
Gelehrten über die Festlegung des Geburtstags des Propheten -Allahs Segen und
Frieden auf ihm- uneinig waren. Ibn ‘Abdilbarr -möge Allah ihm barmherzig
sein- war der Meinung dass er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- am 2. Rabi‘
Al-Awwal geboren wurde. Ibn Hazm -möge Allah ihm barmherzig sein- hielt es
aber für wahrscheinlicher, dass er am 8. Rabi‘ Al-Awwal geboren wurde. Es wurde
auch gesagt am zehnten, wie es Abu Ja’far Al-Baqir sagte. Auch wird gesagt,
dass er am zwölften geboren wurde, wie Ibn Ishaq. Es wird auch gesagt,
dass er im Monat Ramadan geboren wurde, so wie es Ibn ‘Abdilbarr von Az-Zubair
Ibn Bakkar überlieferte.

Siehe „As-Sira An-Nabawiya“ (S. 199, 200) von
Ibn Kathir.

Und diese Meinungsverschiedenheit zwischen den
Gelehrten reicht, damit wir wissen, dass niemand von den Altvorderen dieser
Nation, die den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- liebten, seinen Geburtstag
mit Bestimmtheit festlegen konnten, geschweige denn ihn zu feiern. Und es sind
bereits mehrere Jahrhunderte über die Muslime vergangen, in denen sie nie diesen
Geburtstag gefeiert haben, bis ihn die Fatimiden erfunden haben.

Schaikh ‘Ali Mahfudh -möge Allah ihm
barmherzig sein- sagte:

„Die ersten, die dies in Kairo erfunden haben,
waren die Kalifen der Fatimiden im vierten Jahrhundert. So haben sie das Feiern
von sechs Geburtstagen erfunden: den Geburtstag des Propheten, den Geburtstag
von Imam ‘Ali -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, den Geburtstag von
Fatima Az-Zahra -möge Allah mit ihr zufrieden sein-, den Geburtstag von
Al-Hasan und Al-Husain -möge Allah mit ihnen zufrieden sein- und den
Geburtstag des amtierenden Kalifen, bis sie von Al-Afdal, dem Kommandanten der
Armee, abgeschafft wurden. Hierauf wurden sie im Kalifat von Al-Aamir bi Ahkaam
Allah, im Jahre 524 n.H., wieder eingeführt, nachdem die Menschen sie fast
vergessen hätten. Der Erste, der das Feiern des Geburtstags des Propheten,
in der Stadt „Irbil“ (Arbil), erfunden hat, war der König Al-Mudhaffar Abu
Sa’id, im 7. Jahrhundert. Und das Feiern des Geburtstags des Propheten verlief
weiter, bis zu unserem heutigen Tag. Die Menschen weiteten sich darin aus und
erfanden alles, wonach ihre Seelen verlangten und was die Satane, unter den
Menschen und Jinn, ihnen eingaben.“

Aus „Al-Ibda‘ fi Madaarr Al-Ibtida‘“ (S. 251).

Zweitens:

Was das betrifft, was in der Frage, von
denjenigen, die sich über das Feiern des Geburtstags des Propheten streiten,
steht, „dass wer denn sage, dass alles, was
sie tun würden, zu Lebzeiten des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-,
der Prophetengefährten oder der Tabi’in stattgefunden haben müsste“, so
beweist dies ihr Unwissen über die Bedeutung des Begriffs „Neuerung“ (arab.:
Bid’a), wovor der Gesandte -Allahs Segen und Frieden auf ihm- in vielen Ahadith
gewarnt hat. Und das, was er erwähnt hat, ist die Richtlinie für das, was
getan wird, um sich dadurch mit guten Taten Allah -erhaben sei Er- zu
nähern.

Und demnach ist es nicht erlaubt sich Allah
mit einem Gottesdienst zu nähern, welchen der Gesandte Allahs -Allahs
Segen und Frieden auf ihm- nicht vorgeschrieben hat. Dies wird vom Verbot des
Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- vor Neuerungen entnommen. Und die
Neuerung ist, dass man sich Allah -erhaben sei Er- mit etwas nähert, was
Er nicht vorgeschrieben hat. Deshalb sagte Hudhaifa -möge Allah mit ihm
zufrieden sein-: „Jeden Gottesdienst, den die Gefährten des Gesandten
Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- nicht verrichtet haben, sollt ihr
nicht verrichten!“

Ähnlich sagte Imam Malik -möge Allah
ihm barmherzig sein-: „Was damals kein Teil der Religion war, ist heute (auch) kein
Teil der Religion.“

Das bedeutet: Was zu Lebzeiten des Propheten
-Allahs Segen und Frieden auf ihm- kein Teil der Religion war und man sich
damit nicht Allah genähert hat, ist auch danach kein Teil der Religion.

Außerdem waren bezüglich des Vergleichs,
den der Fragende erwähnt, welcher die Wissenschaft des Lobens und der
Kritik ist, was eine tadelnswerte Neuerung sein soll, diejenigen selbiger
Meinung, die die Neuerung in eine gute und eine schlechte Neuerung unterteilten.
Sie fügten noch etwas hinzu und unterteilten die Neuerung in die fünf Klassifizierungen
der Regeln (obligatorisch, erwünscht, erlaubt, verboten und verpönt).
Al-‘Izz Ibn ‘Abdissalam -möge Allah ihm barmherzig sein- hat diese
Unterteilung erwähnt und sein Schüler Al-Qaraafi hat ihn darin gefolgt.

Asch-Schatibi hat auf die Zufriedenheit
Al-Qaraafis mit dieser Unterteilung geantwortet, indem er sagte:
„Diese Unterteilung ist eine erfundene Angelegenheit, auf die kein
islamisch-legitimer Beweis deutet. Vielmehr ist sie selbst widersprüchlich, da
zur Realität der Neuerung gehört, dass es keinen islamisch-legitimen
Beweis gibt, der auf sie hinweist, weder aus den Überlieferungstexten der
islamischen Gesetzgebung, noch aus ihren Grundregeln. Denn, wenn es dort etwas
geben würde, was von der islamischen Gesetzgebung als obligatorisch, erwünscht
oder erlaubt bewiesen worden wäre, dann wäre es keine Neuerung und
die Tat würde zu den allgemeinen Taten, die einem befohlen werden, oder bei denen
man vor die Wahl gestellt wird, gehören. Demnach ist das Zusammenführen
zwischen der Betrachtung dieser Dinge als Neuerungen und zwischen den Beweisen
selbst, die darauf hinweisen, dass sie obligatorisch, erwünscht oder erlaubt
seien eine Zusammenführung zwischen zwei Dingen, die sich gegenseitig negieren.

Was das Verpönte und Verbotene darunter
betrifft, so ist es unbestritten, dass sie, einerseits selbst Neuerungen sind, andererseits
aber nicht. Denn, wenn ein Beweis darauf hinweist, dass eine Sache verboten
oder verpönt ist, beweist dies nicht, dass sie eine Neuerung ist, da es
sein kann, dass sie eine Sünde ist, wie das Töten, Stehlen, Trinken von Alkohol
etc. Demnach gibt es keine Neuerung, in der man sich diese Unterteilung absolut
vorstellen kann, außer, wenn sie verpönt oder verboten ist,
entsprechend dem, was in diesem Kapitel erwähnt wird.

Demnach ist das, was Al-Qaraafi über
diejenigen erwähnte, die sich über die Verwerfung der Neuerungen einig
sind, richtig. Aber das, was er darin unterteilte ist nicht richtig. Es ist unglaublich,
dass man von einer Übereinstimmung redet, gleichzeitig aber stößt
man mit der Meinungsverschiedenheit dagegen, mit seinem Wissen darüber, was es
braucht um den Konsens zu brechen. Als würde er, bezüglich dieser Unterteilung,
nur seinem Schaikh – also Ibn ‘Abdissalam –, ohne nachzudenken, folgen.“

Dann erwähnte er den Grund, den Al-‘Izz
Ibn ‘Abdissalam in Bezug auf diese Unterteilung angab und dass er „Al-Masaalih
Al-Mursala“ (Allgemeinwohl) als Neuerungen sah. Hierauf sagte er:

„Was Al-Qaraafi betrifft, so hat er keine
Entschuldigung dafür diese Einteilungen anzuführen, auf einer anderen Weise,
als die, welche sein Schaikh und die Menschen beabsichtigten. Denn er
widersprach, in dieser Unterteilung allen, wodurch er dem Konsens widersprach.“

Aus „Al-I’tisam“ (S. 152, 153). Wir raten auf
das Buch zurückzugreifen, denn seine Antwort ist lang und er leistete darin
hervorragende Arbeit, möge Allah ihm barmherzig sein.

Al-‘Izz Ibn ‘Abdissalam -möge Allah ihm
barmherzig sein- hat für die „obligatorische Neuerung“ Beispiele, entsprechend
seiner Unterteilung, genannt. So sagte er:

„Die obligatorische Neuerung hat
(verschiedene) Beispiele:

Erstens: Sich mit der Wissenschaft der arabischen
Grammatik zu beschäftigen, durch die man die Worte Allahs und Seines
Gesandten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- versteht. Dies ist obligatorisch,
da das Bewahren der islamischen Gesetzgebung obligatorisch ist. Und die
Bewahrung kommt erst zustande, wenn man diese kennt. Und wodurch auch immer die
Pflicht nur dadurch zustande kommt, so ist dies eine Pflicht.

Zweitens: Fremdwörter aus dem Koran und
der Sunnah zu lernen.

Drittens: Die Aufzeichnung des Usul Al-Fiqh.

Viertens: Über „Al-Jarh wa At-Ta’dil“
(Kritik und Lob, in der Hadithwissenschaft) zu sprechen, um so den authentischen
(Hadith) vom schwachen zu unterscheiden. Die Grundlagen der islamischen
Gesetzgebung haben bereits bewiesen, dass das Lernen der islamischen
Gesetzgebung „Fard Kifaya“ (Gemeinschaftspflicht), in dem, was über der
individuellen Möglichkeit steht, ist. Und das Lernen der islamischen
Gesetzgebung kommt erst durch das zustande, was wir erwähnten.“

Aus „Qawa’id Al-Ahkam fi Masalih Al-Anam“
(2/173).

Asch-Schatibi hat auch darauf geantwortet. Er
sagte:

„Was das betrifft, was ‘Izzuddin
erwähnte, so entspricht unsere Aussage dem, was bereits erwähnt
wurde. Demnach gehören die Beispiele für das Obligatorische zur Art des
„wodurch auch immer die Pflicht nur dadurch zustande kommt …“, – wie er sagte –.
So ist es nicht bedingt, dass die Altvorderen danach gehandelt haben und dass
sie ein Fundament in der islamischen Gesetzgebung, auf spezielle Weise, haben
sollte. Denn sie fällt unter der Kategorie der „Al-Masaalih Al-Mursala“
und nicht der Neuerungen.“

Aus „Al-I’tisam“ (S. 157, 158).

Fazit dieser Widerlegung ist, dass es nicht
richtig ist diese Wissenschaften als tadelnswerte islamisch-legitime Neuerung
zu bezeichnen, da sie von den allgemeinen Überlieferungstexten und den islamisch-rechtlichen
Grundregeln unterstützt werden, welche zum Erlernen der Religion und Sunnah und
zur Übermittlung der islamisch-rechtlichen Wissenschaften und den
Überlieferungstexten der islamischen Gesetzgebung (Koran und Sunnah) zu
den Menschen, auf richtige Weise, anordnen.

Es ist möglich zu sagen, dass diese
Wissenschaften, aus linguistischer und nicht islamisch-rechtlicher Sicht, als
Neuerung betrachtet werden, denn die islamisch-rechtliche Neuerung ist in der
Gesamtheit tadelnswert. Was die linguistische Neuerung betrifft, so gibt es
unter ihr lobenswerte und tadelnswerte.

Al-Hafidh Ibn Hajar Al-‘Asqalani -möge
Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Die Neuerung, in der Tradition der islamischen Gesetzgebung, ist tadelnswert,
im Gegensatz zur Sprache. Denn alles, was ohne (zuvorgekommenes) Beispiel
erfunden wird, wird als Neuerung bezeichnet, egal ob es lobenswert oder
tadelnswert ist.“

Aus „Fath Al-Baari“ (13/253).

Er sagte auch:
„Was das Wort „Bida‘“ (arab. Für Neuerungen) betrifft, so ist es der Plural von
„Bid’a“, womit alles gemeint ist, dem kein Beispiel zuvorkam. Somit beinhaltet
es linguistisch alles Lobens- und Tadelnswerte. Doch beinhaltet es in der
islamischen Gesetzgebung nur Tadelnswertes. Und wenn der Begriff im
lobenswerten Bereich überliefert wird, dann ist damit die linguistische
Bedeutung gemeint.“

Aus „Fath Al-Baari“ (13/340).

Schaikh ‘Abdurrahman Al-Barrak -möge
Allah ihn bewahren- sagte in seinem Kommentar zum Hadith Nr. 7277, Buch des
Festhaltens an Koran und Sunnah, Kapitel 2, aus dem „Sahih-Werk“ von
Al-Bukhary:

„Diese Einteilung ist, in Betrachtung der
linguistischen Neuerung, richtig. Was aber die Neuerung in der islamischen
Gesetzgebung angeht, so sind alle eine Irreleitung, wie er -Allahs Segen und
Frieden auf ihm- sagte:

„Und die übelsten Angelegenheiten sind die
erfundenen und jede Neuerung ist eine Irreleitung.“

Trotz dieser Allgemeinheit ist es nicht
gestattet zu sagen, dass zu den Neuerungen Dinge gehören, die
obligatorisch, erwünscht oder erlaubt seien. Vielmehr ist die Neuerung in der
Religion entweder verboten oder verpönt. Und unter den verpönten Dingen,
über die er sagte, dass sie eine erlaubte Neuerung sei, gehört, dass die
Leute sich nach dem Morgen- und Nachmittagsgebet die Hände schütteln.“

Was man wissen und sich daran halten sollte
ist, dass man schauen sollte, ob die Mittel vorhanden sind und es keine
Hindernisse gibt, in Bezug darauf, ob eine Sache zu Lebzeiten des Propheten
-Allahs Segen und Frieden auf ihm- und seinen edlen Gefährten, stattfand.
So sind der Geburtstag des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und die
Liebe zu ihm von seinen Gefährten aus zwei Mittel, die, in der Zeit der
edlen Prophetengefährten, gegeben waren, um seinen Geburtstag zu einem
Festtag, in dem sie feiern konnten, zu machen. Und es gab nichts, was sie daran
hinderte. Doch da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und seine
Gefährten nichts dergleichen taten, weiß man, dass dies nicht
vorgeschrieben ist. Denn, wenn es vorgeschrieben wäre, dann wären sie
die Menschen, die am ehesten dazu eilen würden.

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya -möge Allah
ihm barmherzig sein- sagte:

„Genauso ist es bei dem, was einige Menschen
erfunden haben, entweder um den Christen, in der christlichen Feier zum
Geburtstag von ‘Isa -der Friede sei auf ihm-, zu ähneln, oder aus Liebe
zum Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und Verehrung zu ihm, und
Allah mag sie für diese Liebe und Mühe belohnen, aber nicht für die Neuerungen
den Geburtstag des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- zu einem Fest
zu machen, trotz der Meinungsverschiedenheit der Menschen über seinen
Geburtstag. Denn keiner der Altvorderen hat dies jemals getan, obwohl die
Mittel da waren und es keine Hindernisse gab. Und wenn es etwas absolut Gutes
oder eine stärkere Meinung wäre, dann hätten die Altvorderen
-möge Allah mit ihnen zufrieden sein- mehr Recht darauf als wir. Denn sie
haben den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- intensiver
geliebt und verehrt als wir und waren für das Gute noch bestrebter. Vielmehr
aber besteht die vollkommene Liebe und Verehrung zu ihm darin ihm zu folgen,
gehorchen, seinem Befehl Folge zu leisten, seine Sunnah, sowohl im Verborgenen
als auch im Offenkundigen, zu beleben, das zu verbreiten, womit er entsandt
wurde und sich dafür, mit Herz, Hand und Zunge, abzumühen. Denn dies war die
Methode der vorausgeeilten Ersten von den Auswanderern und den Helfern und
diejenigen, die ihnen auf beste Weise gefolgt sind.“

Aus „Iqtidaa` As-Siraat“ (S. 294, 295).

Und dies ist eine treffende Rede, in der er
erklärte, dass die Liebe zum Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-
dadurch entsteht, seiner Sunnah zu folgen, sie den Menschen zu lehren, unter
ihnen zu verbreiten und zu verteidigen. Und dies war die Methode der
Prophetengefährten -möge Allah mit ihnen zufrieden sein-.

Was die Späteren angeht, so haben sie
sich, durch diese Feierlichkeiten, selbst verraten und der Satan hat sie
verraten. Sie sind der Meinung, dass sie dadurch ihre Liebe zum Propheten
-Allahs Segen und Frieden auf ihm- zum Ausdruck bringen würden. Jedoch sind sie
weit entfernt davon seine Sunnah zu beleben, ihr zu folgen, zu ihr einzuladen,
sie den Menschen zu lehren und sie zu verteidigen.

Drittens:

Und was denjenigen, der diskutiert, angeht, der
Ibn Kathir -möge Allah ihm barmherzig sein- zuschreibt, er hätte das
Feiern des Geburtstags des Propheten erlaubt, so soll er uns erzählen, wo
Ibn Kathir -möge Allah ihm barmherzig sein- darüber geredet hat? Denn wir
haben noch nie mitbekommen, dass Ibn Kathir -möge Allah ihm barmherzig
sein- so etwas gesagt hat. Und wir meinen, dass Ibn Kathir frei davon ist diese
Neuerung zu unterstützen und zu verbreiten.

Und Allah weiß es am besten.