Wie verrichtet man das Istikhara-Gebet, und welches Bittgebet (Duˈa) spricht man darin?
Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Die Beschreibung des Istikhara-Gebets
(des Gebets zur Eingebung der richtigen Entscheidung) wurde von Jabir Ibn
ˈAbdillah As-Salami -möge Allah mit ihm zufrieden sein- überliefert.
Er sagte: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- pflegte seinen
Gefährten das Istikhara-Gebet, bezüglich aller Angelegenheiten, zu lehren,
so wie er ihnen gewöhnlich eine Sura des Korans beibrachte, sagend:
„Wenn jemand von euch eine Angelegenheit (Vorhaben) im Sinn hat, so soll er
zwei Gebetseinheiten (Rakˈah), unabhängig des Pflichtgebets,
verrichten und soll dann sagen:
Allahumma, Innie Astakhieruka bi ˈilmika, wa astaqdiruka bi
qudratika, wa as-aluka min fadlika, fa innaka taqdiru wa laa aqdiru, wa
taˈlamu wa laa aˈlamu, wa anta ˈallaamu-l-ghuyuub. Allahumma fa
in kunta taˈlamu haadha-l-amra (dann nennen ihn – thumma tusammiehi)
khayran lie fie ˈaajili amrie wa aajilihi -er sagte (Qala)- aw fie dienie
wa maˈaaschie wa ˈaaqibati amrie faqdur-hu lie wa yassir-hu lie
thumma baarik lie fiehi. Allahumma wa in kunta taˈlamu anna-hu scharrun
lie fie dienie wa maˈaaschie wa ˈaaqibati amrie –oder er sagte- fie
ˈaajili amrie wa aajilihi faßrif-nie ˈanhu [waßrif-hu
ˈannie] waqdur lie-al-khayra haythu kaana, thumma raDDinie bihi.“
„O Allah, ich bitte Dich um die Eingebung der richtigen Entscheidung aufgrund
Deines Wissens, und ich bitte Dich um Kraft (zur Durchführung des Vorhabens)
durch Deine Macht, und ich bitte Dich um Deine unermessliche Gunst, denn Du
hast die Macht (dazu) und ich nicht, und Du weißt (alles), und ich
weiß nicht(s), und Du bist der Kenner des Verborgenen. O Allah! Wenn Du
weißt, dass *diese Angelegenheit (man benennt die Sache) gut ist für mich
ist, für meinen Glauben, für meine Lebensführung und für mein Ende, so bestimme
sie mir und erleichtere sie mir, sie zu erreichen! Und gib mir dann Deinen
Segen dazu! Weißt Du aber, dass *diese Angelegenheit (man benennt die
Sache) schlecht ist, für mich, für meinen Glauben, für meine Lebensführung und
für mein Ende, wende sie von mir ab und halte mich von ihr fern! Bestimme mir
Gutes, wo auch immer dies sei, und mache mich dann zufrieden damit!“
[Überliefert von Al-Bukhary (6841). Und es gibt andere
Überlieferungen, so bei At-Tirmidhi, An-Nasai, Abu Dawud, Ibn Maja und
Ahmad]
Ibn Hajar -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in der Erläuterung
zu diesem Hadith:
„Al-Istikhara“ ist ein Nomen. (Das Verb) „Istakhaara-llaha“ bedeutet „Talaba
minhu“ , sprich er erbittet/ersucht Ihn um die Entscheidung. Beabsichtigt dabei
ist die Entscheidung der besseren der zwei Angelegenheiten, für denjenigen, der
eine davon braucht/bedarf.
Bezüglich seiner Aussage: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf
ihm- pflegte uns das Istikhara-Gebet zu lehren…bezüglich aller Angelegenheiten“
– sagte Ibn Abi Jamra: „Es ist eine allgemeine Aussage mit welcher das
Spezielle beabsichtig ist, denn wenn es um die Pflicht (Wajib) oder eine
erwünschte Sache (Mustahab) geht, so wird bezüglich deren Ausführung/Tat kein
Istikhara gemacht (nicht um Eingebung gebeten), und in Bezug auf das Verbotene
(Haram) und Verpönte (Makruh) auch nicht, so wird kein Istikhara für deren
Unterlassung gemacht. Die Angelegenheit beschränkt sich auf das Erlaubte
(Mubah) und das Erwünschte (Mustahab), falls es hier zur Kollision zwischen
zwei Angelegenheiten kommt und (man um Eingebung bittet) mit welcher von den
beiden man beginnen soll oder auf welche man sich beschränken soll. Ich
sagte: „…Es umfasst allgemeine gewaltige Angelegenheiten und geringfügige
(unerhebliche). Und es kann sein, dass eine unerhebliche/geringfügige Sache in
einer gewaltigen resultiert (bzw. diese zur Folge hat.)“
Seine Aussage: „Wenn jemand von euch vorhat…“ kommt im Hadith von Ibn
Masˈud vor: „Wenn jemand von euch eine Sache will, so soll er sagen…“
Seine Aussage – „So soll er zwei Gebetseinheiten verrichten, unabhängig
von der Pflicht.“ – beinhaltet, dass damit nicht beispielsweise das Frühgebet
(Fajr-Gebet) gemeint ist.
An-Nawawi sagte in „Al-Adhkar“: „Wenn er dieses Bittgebet
beispielsweise am Ende des Sunna-Gebets (Ratib) von Dhuhr-Gebet spricht, oder
am Ende eines anderen freiwilligen (an die Gebete gebundenen / Rawatib)
allgemeinen Gebets … so erscheint es, dass man sagt: „Wenn er genau dieses
Gebet und das Istikhara-Gebet zusammen beabsichtigt, ist es ihm erlaubt, im
Gegensatz dazu, wenn er es nicht beabsichtigt.“
Ibn Abi Jamra sagte: „Die Weisheit des Vorzugs des Gebets dem Bittgebet
gegenüber ist, dass man durch das Istikhara-Gebet (Bittgebet) um die
Vereinigung des Guten im Diesseits und Jenseits bittet und es somit
erforderlich ist, an der Tür des Königs zu klopfen. Dabei gibt es nichts,
dass diesem mehr nützt und erfolgreicher ist, als das Gebet, aufgrund dessen, was
es an Verherrlichung Allahs und Lobpreisung beinhaltet und die
allgegenwärtige Bedürftigkeit Ihm gegenüber zeigt (bzw. Abhängigkeit
von Ihm).
Seine Aussage – „Dann soll er sprechen…“ – bedeutet augenscheinlich, dass die
erwähnte Duˈa (Bittgebet) nach der Beendigung des Gebets erfolgt, und
es beinhaltet ebenfalls die Bedeutung, dass es nach der Beendigung der
Erwähnungen (Adhkar) und Bittgebet (Duˈa) im Gebet und vor dem Salam
erfolgt.
In seiner Aussage: „O Allah, ich bitte Dich um die Eingebung der richtigen
Entscheidung aufgrund (bi) Deines Wissens (bi ˈilmika)“ – steht das „bi“
für die Begründung, sprich „Weil Du es wahrlich weißt“. Und genauso ist
es in seinen Worten „bi qudratika“ (Weil Du dazu die Macht hast). Es beinhaltet
auch die Bedeutung des Ersuchens von Hilfe (Istiˈana).
Seine Aussage: „astaqdiru-ke“ bedeutet: „und ich bitte Dich um Kraft zur
Durchführung des Vorhabens“. Und ebenso beinhaltet es die Bedeutung: „Ich bitte
dich mir die Angelegenheit zu erleichtern.“
Seine Aussage: „und ich bitte Dich um Deine unermessliche Gunst“ –
weist darauf hin, dass das Geben (die Gabe) des Herrn eine Gunsterweisung von
Ihm ist, und (dass) niemand ein Anrecht auf seine Gaben hat, so wie es der
Glaube von Ahlu As-Sunnah ist.
Seine Aussage: „denn Du hast die Macht (dazu) und ich nicht, und Du weißt
(alles), und ich weiß nicht(s), und Du bist der Kenner des Verborgenen.“
– weisen darauf hin, dass das Wissen und die Macht einzig und allein Allah
gehören, und dass der Diener keinen Anteil daran hat (ihm nichts davon
gehört), außer soviel, wieviel ihm Allah davon gibt.
Seine Aussage: „O Allah! Wenn Du weißt, dass diese Angelegenheit“ – in
einer Version „dann nennt er sie (die Sache)“ … bedeutet seitens des
äußeren Kontextes, dass man die Sache/Angelegenheit ausspricht. Und
ebenso beinhaltet es, dass man sich damit begnügt, das Bittgebet, mit anwesendem
Herzen, zu sprechen.
Seine Aussage: „bestimme sie mir“ – bedeutet „erfülle sie mir“. Es
wurde gesagt, dass es auch „erleichtere sie mir“ bedeutet.
Seine Aussage: „wende sie von mir ab und halte mich von ihr fern!“
– bedeutet: „So dass nach Abwendung der Angelegenheit das Herz nicht daran
hängen bleibt.“
Seine Aussage: „und mache mich dann zufrieden damit!“ – bedeutet: „Lasse mich
damit zufrieden sein, so dass ich weder die Bitte, noch das Auftreten
(Erfüllung) der Angelegenheit bereue, da ich nicht ihren Ausgang kenne, auch
wenn ich im Augenblick des Erbittens damit zufrieden war.“
Das Geheimnis, welches darin liegt ist, dass das Herz nicht an der
Angelegenheit hängen bleibt und sein Geist unruhig ist. Die Zufriedenheit
ist, dass die Seele (der Geist) die Bestimmung (Entscheidung) (Allahs) ruhig
annimmt.
[Ende des zusammengefassten Kommentars von Ibn Hajar –möge
Allah ihm barmherzig sein- bei der Erklärung des Hadith in „Kitab Ad-Daˈwat“ in
„Kitab At-Tawhid“ aus „Sahih Al-Bukhary“]
Und Allah weiß es am besten.
