Gibt es Aussagen der Imame, die mit den erlaubten medizinischen Indikationen, die zum Fasten nicht im Widerspruch stehen, zusammenhängen?
Genauer gesagt: a) Tabletten/Säfte, b) Asthmainhalatoren, c) Zäpfchen und d) Intravenöse Behandlungen.
Die Frage nach Asthmainhalatoren ist sehr wichtig, da fast 20 % der Kinder an Asthma leiden. Ich hoffe auf eine Erklärung mit kommenden Hinweisen.
Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Im Folgenden wird eine Anzahl an Dingen
erwähnt, die im medizinischen Bereich verwendet werden, und dargelegt was
davon das Fasten bricht und was nicht. Dies war eine Zusammenfassung von
islamrechtlichen Abhandlungen, die dem islamischen Fiqh-Gremium (Majma‘ Al-Fiqh Al-Islami), in einigen
Lehrgängen, vorgelegt wurden. Und die folgende Zusammenfassung davon wurde
veröffentlicht:
„Erstens:
Folgende Dinge, die nicht zu den Dingen gehören, die das Fasten brechen:
1.
Augentropfen, Ohrentropfen, Ohrenspülungen, Nasentropfen und Nasenspray,
solange man das, was in die Kehle gelangt, nicht schluckt.
2. Tabletten
(o. Lutschtabletten), die man unter die Zunge legt, um Angina Pectoris
(Herzenge) usw. zu behandeln, solange man das, was in die Kehle gelangt, nicht
schluckt.
3. Scheidenzäpfchen,
-spülungen, ein Scheidenspiegel oder ein Finger für die ärztliche
Untersuchung.
4. Das Einführen eines Scheidenspiegels oder
einer Spirale etc. bis in die Gebärmutter.
5. Was in die Harnröhre eingeführt wird,
ob vom Mann oder der Frau, wie ein Katheter, ein Spiegel, ein Kontrastmittel
für radiologische Untersuchungen, Medizin oder eine Lösung zur Spülung der
Blase.
6. Zahnbohren, Zahnziehen, Zahnreinigung oder
die Benutzung des Siwaks oder der Zahnbürste, solange man das, was in die Kehle
gelangt, nicht schluckt.
7. Mundspülen, Gurgeln oder eine
Oberflächenbehandlung für den Mund, solange man das, was in die Kehle
gelangt, nicht schluckt.
8. Haut-, Muskel- oder intravenöse Injektionen,
bis auf nahrhafte Flüssigkeiten und Injektionen.
9. Sauerstoff.
10. Narkotika (Anästhetika), solange dem
Kranken keine nahrhaften Flüssigkeiten (Lösungen) verabreicht werden.
11. Alles, was in den Körper mittels
Absorption der Haut eindringt, wie Creme, Salben und Heilpflaster, welche
medizinische oder chemische Stoffe beinhalten.
12. Das Einführen eines Katheters in die
Arterien zur Aufnahme oder Behandlung der Herzgefäße und anderen
Körperteilen.
13. Das Einführen eines Spiegels durch die
Bauchwand um die Innereien zu untersuchen oder zur Durchführung eines
chirurgischen Eingriffs.
14. Biopsien aus der Leber oder anderen
Körperteilen, solange nicht Nährstoffe dazu verabreicht werden.
15. Eine Gastroskopie, solange nahrhafte
Flüssigkeiten (Lösungen), oder andere Stoffe, nicht dazu verabreicht
werden.
16. Das Einführen irgendeines Werkzeuges oder
einer Medizin in das Gehirn oder Rückenmark.
17. Das unbeabsichtigte Erbrechen, im
Gegensatz zum absichtlichen.
Zweitens:
Der muslimische Arzt sollte den Kranken dazu
beraten diese genannten Behandlungen, bis nach Ramadan hinaufzuschieben, solange
ihm dadurch kein Schaden/Nachteil zustösst, damit dies keinen Einfluss auf
die Richtigkeit seines Fastens hat.“
