Ich will eine detaillierte Beschreibung der Hajj erfahren.

Die
Antwort:

Alles
Lob gebührt Allah.

Die
Hajj gehört zu den besten Gottesdiensten und höchsten Taten. Sie ist
eine der Säulen des Islams, mit der Allah Muhammad, Allahs Segen und
Frieden auf ihm, entsandte. Die Religion des Dieners wird nur mit ihr
vollständig.

Mit
diesem Gottesdienst kann man erst dann Allah näher kommen, und er wird
auch erst akzeptiert, wenn zwei Dinge gegeben sind:

Erstens:

Die
Aufrichtigkeit Allah, der Mächtige und Gewaltige, gegenüber. Man
beabsichtigt durch ihr nur das Angesicht Allahs und das jenseitige Leben, aber
keine Augendiener, keinen Ruf und kein Los am Diesseits.

Zweitens:

Das
Befolgen des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, darin in Wort und
Tat. Dies ist nur möglich zu verwirklichen, wenn man seine, Allahs Segen
und Frieden auf ihm, Sunnah kennt.

Deshalb
ist es für denjenigen, der Allah, erhaben sei Er, mit einem Gottesdienst – ob
Hajj oder etwas anderes – anbeten will, verpflichtend, dass er die Leitung des
Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, diesbezüglich lernt, so dass seine
Handlung der Sunnah entspricht.

In
diesen Zeilen werden wir die Beschreibung der Hajj so zusammenfassen, wie sie
in der Sunnah steht.

In
der Antwort der Frage Nr. 31819 haben wir bereits die Beschreibung der ‘Umra
dargelegt.

Die
Arten der Zeremonien der Pilgerfahrt

Es
gibt drei Arten von Zeremonien in der Hajj: Tamattu‘, Ifraad und Qiraan.

Tamattu‘
ist, dass man allein für die ‘Umra den Ihram, in den Hajj-Monaten (welche
Schawwal, Dhul Qi’da und Dhul Hijja sind, anlegt.

Siehe
„Asch-Scharh Al-Mumti‘“ (62/7)) eintritt. Wenn man dann in Mekka ankommt,
vollzieht man den Tawaaf (um die Ka’ba laufen) und den Sa’i (das siebenmalige
Pendeln zwischen Safa und Marwa) für die ‘Umra, rasiert oder kürzt seine Haare
und löst den Ihram auf. Wenn dann der Tarwiya-Tag kommt, welcher der 8.
Dhul Hijja ist, tritt man allein für die Hajj in den Ihram ein und kommt all
ihren Taten nach.

Der
Mutamatti‘ (derjenige, der Tamattu‘ macht) kommt also einer ganzen ‘Umra und
einer ganzen Hajj nach.

Ifraad
ist dass man allein für die Hajj in den Ihram eintritt. Wenn man dann Mekka
erreicht, vollzieht man den Tawaaf und den Sa’i für die Hajj, aber man rasiert
oder kürzt die Haare nicht und löst auch den Ihram nicht auf. Vielmehr
bleibt man Muhrim (jemand, der sich im Ihram-Zustand befindet), bis man nach
dem Steinewerfen der Jamrah ‘Aqaba am ‘Iid-Tag dies auflöst. Und wenn man
den Sa’i für die Hajj bis zu der Zeit nach dem Tawaaf des Hajj
hinauszögert, besteht darin kein Problem.

Qiraan
ist dass man für die ‘Umra und der Hajj gemeinsam in den Ihram eintritt, oder
erst für die ‘Umra und dann die Hajj mit einbezieht bevor man mit dem Tawaaf
beginnt. (Dies macht man, indem man die Absicht fasst, dass der Tawaaf und der
Sa’i für die Hajj und ‘Umra sind).

Die
Handlung des Qaarin (derjenige, der den Qiraan vollzieht) ist gleich der des
Mufrid (derjenige, der den Ifraad vollzieht), außer dass der Qaarin eine
Opfergabe darbringen muss, der Mufrid jedoch nicht.

Die
beste dieser drei Arten ist der Tamattu‘. Es ist das, was der Prophet, Allahs
Segen und Frieden auf ihm, seinen Gefährten anordnete und dazu anspornte,
so sehr, dass wenn jemand als Qaarin oder Mufrid in den Ihram eintritt, er sich
sicher sein kann, dass er den Ihram zu einer ‘Umra wechseln kann. Dann
löst er diesen auf um ein Mutamatti‘ (jemand, der den Tamattu‘ vollzieht)
zu werden, auch wenn dies geschieht, nachdem man für die Ankunft den Tawaaf und
den Sa’i vollzieht. Denn der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, hat,
als er im Jahr der Abschiedspredigt den Tawaaf und den Sa’i vollzogen hat,
während mit ihm seine Gefährten waren, jedem angeordnet, der keine
Opfergabe hatte, dass er seinen Ihram zu einer ‘Umra wechseln, seine Haare
kürzen und den Ihram auflösen soll. Er sagt:

„Wenn
ich die Opfergabe nicht mit mir gezogen hätte, dann hätte ich das
getan, wozu ich euch angeordnet habe.“

Der
Ihram:

Hier
werden die Sunan des Ihram praktiziert, was bereits in der angeführten Frage
erwähnte wurde; und zwar, dass man sich wäscht, Parfüm aufträgt
und betet.

Nach
dem Gebet, oder nachdem man auf sein Reittier steigt, soll man in den
Ihram-Zustand eintreten.

Wenn
man ein Mutamatti‘ ist soll man sagen: „Labbayka Allahumma bi ‘Umra.“ (Hier bin
ich, o Allah, mit einer ‘Umra)

Wenn
man ein Qaarin ist sagt man: „Labbayka Allahumma bi Hajjatin wa ‘Umra.“ (Hier
bin ich, o Allah, mit einer Hajj und einer ‘Umra)

Wenn
man ein Mufrid ist sagt man: „Labbayka Allahumma Hajjan.“ (Hier bin ich, o
Allah, mit einer Hajj)

Danach
sagt man: „Allahumma hadhihi Hajjatun laa Riyaa`a fiha wa la Sum’ah.“ (O Allah,
in dieser Hajj ist weder Augendienerei noch ein Trachten nach Ansehen).

Danach
spricht man die Talbiyah aus, so wie sie der Prophet, Allahs Segen und Frieden
auf ihm, aussprach. Diese ist: „Labbayka Allahumma Labbayk, Labbayka la
scharika Laka Labbayk, Inna Al-Hamda wa An-Ni’mata Laka wa Al-Mulk, La scharika
Laka.“ (Bedeutet: Hier bin ich, o Allah, hier bin ich! Hier bin ich, Du hast
keinen Partner, hier bin ich! Gewiss, das Lob, die Gunst und die Herrschaft
gebühren Dir! Du hast keinen Partner.). Zur Talbiya des Propheten, Allahs Segen
und Frieden auf ihm, gehörte auch: „Labbayka Ilahal Haqq.“ (Bedeutet: Hier
bin ich, o Gott der Wahrheit!). Ibn ‘Umar fügte in der Talbiya hinzu: „Labbayka
wa Sa’dayka, wa Al-Khairu bi Yadayk, wa Ar-Raghbaa`u Ilayka wa Al-‘Amal.“
(Bedeutet: Hier bin ich und von Dir gesegnet! Das Gute ist in Deinen
Händen! Und das Erbitten und die Tat gehören zu Dir!). Der Mann soll
dies laut aussprechen. Die Frau aber soll dies so laut aussprechen, dass die,
die neben ihr sind es hören können, außer wenn neben ihr ein
Mann ist, der nicht ihr Mahram ist. Dann soll sie die Talbiya leise aussprechen.

Und
wenn derjenige, der in den Ihram-Zustand eintreten will, Angst vor etwas hat,
was ihn daran hindert seine Zeremonie zu vollenden, wie eine Krankheit, ein
Feind, Gefangenschaft etc., dann soll er beim Ihram eine Bedingung stellen und
sagen:

„Wenn
mich etwas aufhält, dann ist meine Stelle da, wo ich aufgehalten wurde –
gemeint ist, dass mich etwas daran hindert die Zeremonie zu vollenden, wie eine
Krankheit, Verspätung usw. -, dann werde ich den Ihram auflösen.“

Dies
ist so, weil der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, Dubaa’a bint
Az-Zubair befahl, als sie in den Ihram eintreten wollte aber krank war, eine
Bedingung zu stellen. Dann sagte er:

„Dir
steht von deinem Herrn das zu, was du bedingt hast.“

Überliefert
von Al-Bukhari (5089) und Muslim (1207).

Wenn
man also eine Bedingung stellt und dann das eintrifft, was einen daran hindert
die Zeremonie zu vollenden, so ist es erlaubt, dass man den Ihram auflöst
und auf dieser Person lastet nichts.

Was
den aber angeht, der keine Angst hat, dass ihn etwas daran hindert die
Zeremonie zu vollenden, so soll er keine Bedingung stellen, da der Prophet,
Allahs Segen und Frieden auf ihm, keine Bedingung stellte und nicht jedem
angeordnet hat Bedingungen zu stellen. Vielmehr befahl er dies Dubaa’a bint Az-Zubayr,
da sie krank war.

Der
Muhrim soll oft die Talbiya aussprechen. Speziell wenn die Situationen und
Zeiten sich verändern, wie wenn er auf eine
Anhöhe steigt oder auf eine tiefe Stelle hinabsteigt,
oder dass er in die Nacht oder in den Tag kommt. Auch soll er danach Allah um
Seine Zufriedenheit und um das Paradies bitten und um Zuflucht durch Seine
Barmherzigkeit vor dem Höllenfeuer ersuchen.

Die
Talbiya ist auch in der ‘Umra, vom Ihram an bis man mit dem Tawaaf beginnt,
vorgeschrieben.

Und
im Hajj (soll man dies aussprechen) vom Ihram an bis man die Jamaraat von
Al-‘Aqaba am ‘Iid-Tag wirft.

Sich
zu waschen, um Mekka zu betreten:

Mann
soll sich, wenn man sich Mekka annähert, waschen, um die Stadt zu
betreten, sofern dies einem möglich ist, da der Prophet, Allahs Segen und
Frieden auf ihm, sich wusch als er Mekka betrat. Dies wurde von Muslim (1259)
überliefert.

Wenn
man dann die Haram-Moschee betritt, soll man mit seinem rechten Fuß vorausgehen
(eintreten) und sagen: „Bismillah wa As-Salaatu wa As-Salamu ‘ala Rasul Allah.
Allahummah ighfirli Dhunubi wa iftahli Abuaaba Rahmatika. A’udhu Billahi
Al-‘Adhiim wa bi Wajhihi Al-Karim wa bi Sultaanihi Al-Qadiim min Asch-Schaitan
Ar-Rajim.“ (Bedeutet: Im Namen Allahs, der Segen und der Frieden seien auf
Allahs Gesandten. O Allah, vergib mir meine Sünden und öffne mir die Tore
Deiner Barmherzigkeit. Ich suche Zuflucht bei Allah, dem Allmächtigen, bei
Seinem edlen Angesicht und bei Seiner ewigen Macht vor dem gesteinigten Satan.)
Dann begibt man sich zum schwarzen Stein, um mit dem Tawaaf zu beginnen. Die
Beschreibung des Tawaaf wurde bereits in der Frage Nr. 31819 erwähnt.

Nachdem
man den Tawaaf vollzogen hat und zwei Gebetseinheiten betete, kommt man zum Ort
des Sa’i und vollzieht diesen zwischen As-Safa und Al-Marwa.

In
der Frage Nr. 31819 wurde auch die Beschreibung des Sa’i dargelegt.

Was
den Mutamatti‘ anbelangt, so soll er den Sa’i für die ‘Umra vollziehen. Der
Mufrid und der Qaarin sollen den Sa’i aber für die Hajj vollziehen. Sie dürfen
auch den Sa’i bis nach dem Tawaaf Al-Idaafa hinauszögern.

Das
Rasieren und Kürzen der Haare:

Wenn
der Mutamatti‘ mit seinem Sa’i sieben Runden gemacht hat, soll er seine Haare
rasieren, wenn er ein Mann ist, oder seine Haare etwas kürzen. Das Rasieren
soll aber den gesamten Kopf umfassen, genauso verhält es sich mit dem
Kürzen. Man soll alle Seiten des Kopfs kürzen. Jedoch ist das Rasieren besser
als das Kürzen, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, für die
Rasierenden drei Mal Bittgebete sprach und für die Kürzenden nur ein Mal.

Dies
wurde von Muslim (1303) überliefert.

Ausgenommen
ist wenn die Zeit der Hajj nah ist, so dass dies nicht ausreicht, damit die
Kopfhaare wachsen. Dann ist es besser die Haare zu kürzen, damit man im Hajj
Haare hat, die man rasieren kann. Der Beweis ist, dass der Prophet, Allahs
Segen und Frieden auf ihm, seinen Gefährten anordnete in der
Abschiedspredigt ihre Haare für die ‘Umra zu kürzen, da sie am Morgen des 4.
Dhul Hijja ankamen. Was die Frau betrifft, so soll sie von ihren Haaren so viel
wie eine Fingerspitze kürzen.

Durch
diese Handlungen wird die ‘Umra des Mutamatti‘ vollständig. Danach soll er
sich komplett (vom Ihram) lösen, und kann alles machen, was die machen
können, die den Ihram auflösen, wie andere Kleidung zu tragen, sich
ein zu parfümieren, seiner Frau beizuschlafen etc.

Was
den Mufrid und den Qaarin angeht, so sollen sie weder ihre Haare rasieren oder
kürzen, noch sich vom Ihram lösen. Vielmehr sollen sie im Ihram weilen,
bis sie sich am ‘Iid-Tag, nachdem sie die Steine von Jamrah Al-‘Aqaba geworfen
haben und ihre Haare rasieren oder kürzen, vom Ihram lösen.

Wenn
nun der Tarwiya-Tag kommt, welcher der 8. Dhul Hijja ist, soll der Mutamatti‘
morgens in den Ihram eintreten, in dem Ort, in dem er in Mekka ist. Es ist
erwünscht, dass er, wenn er in den Ihram eintritt, dass macht, was er macht
wenn er für die ‘Umra in den Ihram eintritt, wie sich zu waschen, Parfüm
aufzutragen und zu beten. Dann soll er die Absicht fassen für die Hajj in den
Ihram einzutreten und die Talbiya aussprechen. Er soll dann sagen: „Labbayka
Allahumma Hajjan.“ (Bedeutet: Hier bin ich, o Allah, für eine Hajj.)

Wenn
man befürchtet, dass etwas einen daran hindert die Hajj zu vollenden, soll man
eine Bedingung stellen und sagen: „Wenn mich etwas aufhält, dann ist meine
Stelle da, wo ich aufgehalten wurden.“ (arab.: In Habasani Haabis fa mahalli
haithu habasatni.) Und wenn man nicht befürchtet, dass einen etwas daran
hindert, dann soll man keine Bedingung stellen. Es ist erwünscht, dass man die
Talbiya so lange laut ausspricht, bis man die Steine von Jamrah Al-‘Aqaba am
‘Iid-Tag wirft.

Nach
Mina gehen:

Dann
geht man nach Mina und betet dort das Mittags-, Nachmittags-, Abend-, Nacht-
und Morgengebet gekürzt, ohne dass man diese zusammensetzt. Denn der Prophet,
Allahs Segen und Frieden auf ihm, pflegte in Mina (das Gebet) zu kürzen, aber
nicht zusammenzusetzen.“ Mit dem Kürzen ist gemeint, dass man die Gebete, die
vier Gebetseinheiten (Raka’at) haben, zu zwei zu verkürzen. Die Bewohner Mekkas
sollen auch in Mina, ‘Arafa und Muzdalifa ihre Gebete kürzen, da der Prophet,
Allahs Segen und Frieden auf ihm, pflegte für die Menschen in der
Abschiedspredigt vorzubeten, und mit ihm waren die Bewohner Mekkas. Doch er
befahl ihnen nicht die Gebete vollständig (ungekürzt) zu verrichten. Und
wenn es für sie eine Pflicht wäre, dann hätte er es ihnen befohlen,
so wie er es ihnen im Jahr der Eroberung befahl. Aber da die Bewohner Mekkas
immer mehr wurden, und Mina dadurch mit einbezogen wurde, und nun wie ein
Stadtteil (Viertel) davon wurde, sollen die Bewohner Mekkas ihre Gebete nicht
kürzen.

Nach
‘Arafah gehen:

Wenn
die Sonne am Tag von ‘Arafah aufgeht, geht man von Mina aus nach ‘Arafah. Dann
betritt man Namira in der Mittagszeit (Namira ist ein Ort direkt vor ‘Arafah)
wenn man kann, und wenn nicht dann ist es kein Problem. Denn das Betreten von
Namira ist eine Sunnah und keine Pflicht. Wenn die Sonne nun in den Zawaal
eintritt (Gemeint ist, dass die Zeit des Mittagsgebet eintritt), betet man das
Mittags- und Nachmittagsgebet in jeweils zwei Gebetseinheiten und setzt diese im
Voraus zusammen (gemeint ist, dass man beide Gebete in der Zeit des
Mittagsgebet betet), so wie es der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm,
tat, damit man lange Zeit für das Stehen und Bittgebete hat.

Nach
dem Gebet widmet man sich dann dem Gedenken, der Bittgebete und der Anflehung
Allahs, der Mächtige und Gewaltige. Man bittet worum man möchte, hebt
seine Hände dabei und wendet sich zur Gebetsrichtung, auch wenn dann der
Berg ‘Arafat hinter einem liegt, da es von der Sunnah ist, dass man sich zur
Gebetsrichtung wendet, und nicht in Richtung des Berges. Der Prophet, Allahs
Segen und Frieden auf ihm, stand beim Berg und sagte: „Ich stand hier, aber
‘Arafah gesamt ist ein Ort zum Stehen.“

Das
Bittgebet, welches der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, am meisten in
dieser gewaltigen Stelle sprach, war: „La ilaha illa Allah Wahdahu la scharika
Lahu, Lahul Mulku wa Lahul Hamdu wa Huwa ‘ala kulli schai`in Qadir.“ (Bedeutet:
Niemand ist würdige angebetet zu werden, außer Allah allein, Der keinen
Partner hat. Ihm gebührt die Herrschaft und das Lob und Er ist zu allem
fähig.)

Wenn
einem aber langweilig wird und man sich dadurch ausspannen will, indem man sich
mit seinen Freunden über nützliche Dinge unterhält, oder einige nützliche
Bücher lesen will, speziell welche, die mit der Großzügigkeit Allahs und
Seiner vielfältigen Gaben zusammenhängen, damit die Seite der
Hoffnung in diesem Tag stärker wird, so ist dies eine gute Sache. Hierauf
soll man wieder Allah anflehen und Bittgebete sprechen und den Rest des Tages
mit Bittgebeten nutzen, denn das beste Bittgebet ist das Bittgebet am Tag von
‘Arafah.

Nach
Muzdalifa gehen:

Wenn
dann die Sonne untergegangen ist, geht man nach Muzdalifa. Wenn man sie
erreicht, soll man das Abend- und Nachtgebet, mit einem Gebetsruf (Adhan) und
zwei Iqaama beten.

Und
wenn man befürchtet, dass man Muzdalifa erst nach Mitternacht erreicht, dann
soll man auf dem Weg beten. Es ist nicht erlaubt, dass man das Gebet bis nach
Mitternacht hinauszieht.

In
Muzdalifa soll man die Nacht verbringen. Wenn dann das Morgengrauen zu sehen
ist, soll man das Morgengebet früh, mit einem Adhan und einer Iqaama, beten. Alsdann
soll man sich in Richtung des Masch’ar Al-Haraams begeben (Dieser ist die
Moschee, welche in Muzdalifa vorzufinden ist) und die Einzigkeit Allahs, den
Takbir und Bittgebete, für das was man will, aussprechen, bis das Tageslicht
vor Sonnenaufgang sehr stark vorscheint. Wenn es einem aber nicht möglich
ist zum Masch’ar Al-Haraam zu gehen, soll man auf seinen Platz Bittgebete
sprechen, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Hier stand
ich, aber Jam‘ (gemeint ist Muzdalifa) gesamt ist ein Ort zum Stehen.“ Wenn man
Allah gedenkt und Bittgebete spricht, soll man sich währenddessen in
Richtung der Gebetsrichtung wenden und die Hände heben.

Nach
Mina gehen:

Wenn
das Tageslicht vor Sonnenaufgang stark vorscheint, soll man, noch vor
Sonnenaufgang, nach Mina gehen und sich im Mahsar-Tal (Ein Tal zwischen
Muzdalifa und Mina) beeilen. Wenn man Mina erreicht hat, wirft  man die Steine von Jamrah Al-‘Aqabah – und
dies ist das letzte woraufhin Mekka folgt (Diese ist die Jamra, welche Mekka am
nächsten ist) – mit sieben Steinen hintereinander, einer nach dem anderen.
Jeder einzelne sollte ungefähr so groß wie eine Bohne sein. Mit
jedem Stein spricht  man den Takbir aus
(Von der Sunnah ist es, dass beim Werfen die Jamra vor einem, Mekka links und
Mina rechts von einem liegt). Wenn man dann mit dem Werfen fertig ist, soll man
seine Opfergabe schlachten, den Kopf rasieren oder die Haare kürzen, wenn man
ein Mann ist. Wenn man aber einer Frau ist, soll man die Haare so lang wie eine
Fingerkuppe kürzen (Dadurch löst sich der Muhrim in erster Form. Dann ist
ihm alles, bis auf den Beischlaf, gestattet). Dann betritt man Mekka, vollzieht
den Tawaaf und den Sa’i für die Hajj (dann löst man sich in zweiter Form,
dann ist einem auch alles erlaubt, was aufgrund des Ihram verboten war).

Es
ist von der Sunnah, dass man sich parfümiert wenn man Mekka für den Tawaaf
betreten will, nachdem man (die Steine) geworfen und sich rasiert hat, da
‘Aischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein, sagte: „Ich pflegte den
Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, für seinen Ihram zu parfümieren,
bevor er diesen Zustand betritt, und für das Auflösen (des Ihrams), bevor
er um das Haus den Tawaaf vollzieht.“

Überliefert
von Al-Bukhari (1539) und Muslim (1198).

Nach
dem Tawaaf und dem Sa’i kehrt man zurück nach Mina und übernachtet dort in den
Nächten des 11. und 12. Dhul Hijja, und wirft die drei Jamarat in den zwei
Tagen, dann wenn die Sonne in den Zawaal-Zustand kommt (Gemeint ist, dass das
Mittagsgebet eintritt). Es ist besser, wenn man für das werfen zu Fuß läuft,
wenn man aber reitet, dann besteht darin kein Problem. Daraufhin soll man bei
der ersten Jamra werfen, welche von Mekka am entferntesten ist und neben der
Al-Khiif Moschee liegt, mit sieben Steinen hintereinander, einen nach dem
anderen. Nach jedem Stein spricht man den Takbir aus. Dann schreitet man etwas
voran und spricht ein langes Bittgebet, mit dem womit man will. Wenn aber das
lange Stehen und Bittgebet einem schwer fällt, soll man die Bittgebete so
sprechen, dass es einem leicht fällt, auch wenn es wenig ist, damit man
die Sunnah erlangt.

Dann
wirft man bei der mittleren Jamrah sieben Steine hintereinander. Mit jedem
Stein soll man den Takbir aussprechen und sich nach links bewegen. Daraufhin
soll man sich zur Gebetsrichtung wenden, seine Hände heben und ein langes
Bittgebet sprechen, wenn dies möglich ist. Und wenn nicht, so bleibt man
so lange stehen wie man kann, aber man soll das Stehen für Bittgebete nicht
unterlassen, da es eine Sunnah ist. Viele Menschen vernachlässigen das,
entweder aus Unwissenheit oder aus Gleichgültigkeit. Und immer wenn eine Sunnah
vernachlässigt wird, werden das Handeln danach und das Verbreiten davon
unter den Menschen noch wichtiger, damit diese nicht unterlassen wird und
ausstirbt.

Alsdann
wirft man die Steine für Jamrah Al-‘Aqabah sieben Mal hintereinander. Mit jedem
Stein spricht man den Takbir aus. Hierauf geht man weg ohne danach Bittgebete
zu sprechen.

Wenn
man mit dem Werfen am 12. fertig ist, kann man sich, wenn man will, entweder
beeilen und Mina verlassen, oder man bleibt noch in der Nacht des 13. Dhul
Hijja über Nacht und wirft die drei Jamaraat nach dem Zawaal, so wie es bereits
erwähnt wurde. Und das Bleiben ist besser, was aber keine Pflicht ist,
außer wenn die Sonne am 12. untergeht und man sich noch in Mina befindet.
Dann muss man bleiben bis man die drei Jamaraat nach dem Zawaal des morgigen
Tages geworfen hat, aber wenn die Sonne in Mina schon am 12. untergegangen ist,
ohne dass man dies wollte, wie wenn man bereits aufgebrochen ist, aber sich
verspätet aufgrund eines Staus etc., dann muss man nicht bleiben, da man
bis zum Sonnenuntergang, ohne dass man es wollte geblieben ist.

Wenn
man dann Mekka verlassen und zu seiner Heimat zurück will, soll man Mekka erst
verlassen, nachdem man den Abschieds-Tawaaf vollzogen hat, da der Prophet,
Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:

„Niemand
soll aufbrechen, außer dass das letzte Bund von einem (der Tawaaf) für
das Haus ist.“

Überliefert
von Muslim (1327).

In
einer anderen Überlieferung steht: „Er befahl den Menschen, dass das
letzte Bund (der Tawaaf) für das Haus ist, außer, dass es für die
Menstruierende leichter gemacht wurde.“

Überliefert
von Al-Bukhari (1755) und Muslim (1328).

Sowohl
die Menstruierende als auch die Wöchnerin müssen keinen Abschieds-Tawaaf
vollziehen. Sie müssen auch nicht vor dem Tor der Haram-Moschee stehen, um sich
zu verabschieden, da dies nicht vom Propheten, Allahs Segen und Frieden auf
ihm, überliefert wurde.

Man
soll den Abschieds-Tawaaf als letzten Bund für das Haus vollziehen, wenn man
zur Reise aufbricht. Wenn man aber nach dem Abschied noch bleibt, da man auf
seine Freunde wartet, sein Gepäck verlädt oder etwas für den Weg
kauft, dann besteht darin kein Problem. Man muss auch den Tawaaf nicht
wiederholen, außer wenn man die Absicht fasst die Reise aufzuschieben,
wie wenn man zu Tagesbeginn reisen will, dann den Abschieds-Tawaaf vollzieht
und danach die Reise zum Tagesende verlegt beispielsweise. Hier muss man dann
den Tawaaf wiederholen, damit dies das letzte Bund mit dem Haus ist.

Nutzen:

Folgendes
obliegt dem, der für die Hajj oder die ‘Umra in den Ihram eintritt:

1.     

Dass man
sich an das hält, was Allah einem von Richtlinien der Religion vorschreibt,
wie das Gebet in dessen Zeit mit der Gemeinschaft.

2.     

Dass man
sich von dem fernhält, was Allah einem von Beischlaf, Frevel und
Streitereien verboten hat, da Er, erhaben sei Er, sagt: „Wer in ihnen die
(Durchführung der) Pilgerfahrt beschlossen hat, der darf keinen Beischlaf
ausüben, keinen Frevel begehen und nicht Streit führen während der
Pilgerfahrt.“

[Al-Baqara:197]

3.     

Dass man
sich davor hüten soll, in den Kultstätten oder wo anders, den Muslimen zu
Schaden, ob in Wort oder Tat.

4.     

Dass man
sich von allen Dingen fernhält, die im Ihram untersagt sind.

a)     

So soll
man weder seine Haare noch seine Nägel kürzen. Was aber das Entfernen von
Stacheln etc. betrifft, so besteht darin kein Problem, auch wenn Blut austritt.

b)     

Man
soll, nach dem Ihram, weder im Körper, in der Kleidung, im Essen noch im
Trinken Parfüm auftragen oder parfümierte Seife benutzen. Was aber die
Parfümreste betrifft, welche man vor dem Ihram auftrug, so schadet dies nicht.

c)     

Es ist
untersagt zu jagen.

d)     

Man soll
nicht seiner Frau beischlafen.

e)     

Man darf
sie nicht, wegen der Begierde, anfassen, küssen usw.

f)      

Es ist
nicht gestattet, weder für sich noch für jemand anderen, eine Ehe
schließen. Auch soll man weder für sich noch für jemand anderen um die
Hand einer Frau halten.

g)     

Man soll
keine Handschuhe tragen. Aber die Hände mit der Kleidung zu umwickeln ist
kein Problem.

Diese sieben verbotenen Dinge
gelten sowohl für Männer als auch für Frauen.

Speziell für den Mann gilt:

–         

Er soll seinen Kopf nicht mit etwas
haftendem bedecken. Was aber den angeht, der sich durch einen Sonnenschirm,
eine Autodecke, ein Zelt oder indem er sein Gepäck über sich trägt, Schatten
spendet, so besteht darin kein Problem.

–         

Man darf weder Hemd, Turban, Gewand,
Hose oder (Leder-)Socken tragen, außer wenn man kein Untergewand findet,
dann zieht man eine Hose an. Oder man findet keine Sandalen, dann kann man
(Leder-)Socken anziehen.

–         

Man darf auch nicht das anziehen, was
dem vorhin erwähnten ähnelt. So soll man kein Gewand, keinen Mantel,
keine (Gebets)Kappe, kein T-Shirt usw. anziehen.

–         

Es ist aber erlaubt, dass man
Sandalen, Ringe, Brillen und Hörgeräte trägt. Auch, dass man
eine Uhr um die Hand oder um den Hals trägt, und dass man einen Gürtel
trägt, in dem man Geld reinlegen kann.

–         

Es ist erlaubt, dass man sich mit
allem reinigt, was nicht parfümiert ist, und dass man Kopf und Körper
wäscht und kratzt. Und wenn dadurch ohne Willen Haare abfallen, dann ist
es kein Problem.

Die Frau soll den Niqab nicht
anziehen, welcher das ist, womit sie ihr Gesicht bedecken kann und die Stelle
ihrer Augen frei ist. Die Burka soll sie auch nicht tragen.

Es gehört zur Sunnah,
dass sie ihr Gesicht enthüllt, außer wenn Männer, die keine Maharim
sind, sie sehen können. Dann ist sie verpflichtet ihr Gesicht,
während des Ihrams, zu verhüllen.

Siehe das Buch „Manaasik
Al-Hajj wa al-‘Umra“ von Al-Albaani, das Buch „Sifah Al-Hajj wa Al-‘Umra“ und
das Buch „Al-Manhaj li Murid Al-‘Umra wa Al-Hajj“ von Ibn ‘Uthaimin, möge
Allah allen barmherzig sein.