Nach der Menstruation führe ich die Ganzkörperwaschung folgendermaßen aus:
1. Ich fasse mit meinem Herzen die Absicht mich zu reinigen, aber spreche sie nicht aus.
2. Ich beginne damit, mich unter die Dusche zu stellen und das Wasser fließt auf meinen ganzen Körper.
3. Ich wasche meinen ganzen Körper, inklusive des Schambereichs, mit einem Luffa und Seife.
4. Ich wasche alle meine Haare mit Shampoo.
5. Danach spüle ich von meinem Körper die Seife und das Shampoo ab und lasse dann das Wasser erst dreimal auf meine rechte Seite und dann dreimal auf meine linke Seite fließen.
6. Dann vollziehe ich die Gebetswaschung.
Kürzlich habe ich erfahren, dass ich die richtigen Schritte der Ganzkörperwaschung nicht befolge. Ich hoffe von Ihnen, dass Sie mir darauf antworten, ob meine Ganzkörperwaschung in all diesen Jahren, auf die genannte Art und Weise, richtig oder falsch war?
Und wenn sie falsch und nicht richtig war, bitte ich darum mir zu erklären was ich machen kann, um diesen sich wiederholenden Fehler, in all diesen Jahren, zu behandeln? Sind mein Gebet und Fasten in all dieser Zeit ungültig gewesen? Und wenn es so war, was kann ich dann tun, um dies zu verbessern? Außerdem bitte ich darum, mir die richtige Art und Weise der Ganzkörperwaschung nach der Menstruation und dem unreinen Zustand (aufgrund von Geschlechtsverkehr) zu erklären.
Alles Lob
gebührt Allah.
Deine
Ganzkörperwaschung auf die genannte Art und Weise ist richtig und hat, und
alles Lob gebührt Allah, ausgereicht. Jedoch sind dir einige Sunan
entgangen, die keinen Einfluss auf die Gültigkeit deiner Ganzkörperwaschung
haben.
Der Grund
dafür ist, dass es zwei Arten der Ganzkörperwaschung gibt: Eine ausreichende
und eine vollkommene. Was die ausreichende betrifft, so genügt es dem
Menschen dabei nur die obligatorischen Dinge zu vollziehen und weder
wünschenswerten Dingen noch Sunan nachzugehen. So fasst man die Absicht sich
zu reinigen, umschließt den Körper mit Wasser, auf welche Art und Weise auch
immer, egal ob man unter der Dusche steht oder ins Meer oder Schwimmbad
springt, dazu spült man seinen Mund aus und führt Wasser in die Nase ein
(und streut es anschließend wieder raus).
Und was die
vollkommen Ganzkörperwaschung angeht, so erfolgt sie, indem man das tut, was
der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- getan hat. Somit kommt man
allen Sunan der Waschung nach.
Schaikh Ibn
‚Uthaimin wurde über die Beschreibung der Ganzkörperwaschung befragt, worauf
er antwortete:
„Es gibt zwei Arten von der Beschreibung der
Ganzkörperwaschung:
1. Eine obligatorische Beschreibung. Und diese ist, dass man
seinen ganzen Körper mit Wasser umschließt und dazu noch den Mund spült und
Wasser in die einführt. Wenn man dann seinen Körper mit dem Wasser, auf
welche Art und Weise auch immer, umschlossen hat, so hat man die große
Unreinheit aufgehoben und die Reinheit vollzogen. Denn Allah -erhaben ist
Er- sagte: „Und wenn ihr im Zustand der Unreinheit seid, dann reinigt euch.“
[Al-Maa’ida:6]
2. Eine vollkommen Beschreibung. Und diese ist, dass man sich
so wäscht, wie es der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- getan hat.
Wenn man sich also vom Zustand der Unreinheit waschen will, so wäscht man
(erst) seine Hände, dann den Schambereich und was vom Zustand der Unreinheit
unrein geworden ist, dann vollzieht man eine vollkommene Gebetswaschung,
dann wäscht man seinen Kopf dreimal und dann den gesamten Körper. Dies ist
vollkommene Beschreibung der Ganzkörperwaschung.“ Aus „Fatawa Arkan
Al-Islam“ (S. 248).
Zweitens:
Es gibt keinen Unterschied zwischen der Ganzkörperwaschung
für den Zustand der Unreinheit und der für die Menstruation, außer, dass es,
für die Menstruation, wünschenswert ist, wenn man die Haare noch stärker
reibt, als in der Waschung für den Zustand der Unreinheit. Außerdem ist es
wünschenswert, wenn die Frau die Stelle der Blutung/des Blutes ein
parfümiert, um den üblen Geruch zu entfernen.
Muslim (332) überlieferte von ‚Aischa -möge Allah mit ihr
zufrieden sein-, dass Asmaa‘ -möge Allah mit ihr zufrieden sein- den
Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- über die Ganzkörperwaschung für
die Menstruation gefragt hat, woraufhin er antwortete:
„Eine von euch soll ihr Wasser und ihre Lotusblätter nehmen,
sich dann reinigen und dies auf beste Art und Weise machen, dann soll sie
Wasser über ihren Kopf gießen und ihn stark reiben/massieren, so dass es
ihre Haarwurzeln erreicht. Dann soll sie das Wasser über sich gießen, und
daraufhin soll sie ein mit Moschus parfümiertes Tuch nehmen und sich damit
reinigen.“ Asmaa‘ fragte dann: „Und wie soll sie sich damit reinigen?“ Er
sagte dann: „Subhanallah (gepriesen sei Allah)! Du sollst dich damit
reinigen!“ Daraufhin sagte ‚Aischa: „Als würde sie dies verbergen (gemeint
ist): „Du sollst den Spuren des Blutes folgen.““
Sie fragte ihn auch über Ganzkörperwaschung für den Zustand
der Unreinheit und er antwortete: „Sie soll Wasser nehmen und sich damit auf
beste Art und Weise reinigen, dann soll sie das Wasser über ihren Kopf
gießen und ihn reiben/massieren, so dass sie ihre Haarwurzeln erreicht, dann
soll das Wasser über sich gießen.“
Daraufhin sagte ‚Aischa:
„Wie wundervoll sind die Frauen der Ansar. Ihre Schamhaftigkeit hat sie
nicht daran gehindert ihre Religion zu lernen.“
Somit hat
er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- zwischen der Ganzkörperwaschung für
die Menstruation und der für den Zustand der Unreinheit in der Art des
Massierens der Haare und der Verwendung von Parfüm unterschieden.
Die
Aussage von
‚Aischa: „Als würde sie dies verbergen“, bedeutet, dass sie dies mit einer
leisen Stimme sagte, dass das der Angesprochene es hören konnte, aber nicht
die Anwesenden.
Drittens:
Die Tasmiya (Bismillah sagen) bei der Gebets- und der
Ganzkörperwaschung ist wünschenswert (mustahabb), nach der Meinung der
Mehrheit der Gelehrten. Die Hanbaliten sagten, dass es obligatorisch sei.
Schaikh Ibn ‚Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Die Tasmiya ist, entsprechend der Rechtschule,
obligatorisch, so wie es bei der Gebetswaschung ist, jedoch gibt es
diesbezüglich keinen Überlieferungstext. Sie sagten aber, dass es bei der
Gebetswaschung obligatorisch wäre und somit bei der Ganzkörperwaschung erst
recht, da es eine größere Reinheit ist. Richtig aber ist, dass sie weder bei
der Gebets- noch bei der Ganzkörperwaschung obligatorisch ist.“
Aus „Asch-Scharh Al-Mumti’“
Viertens:
Man muss bei der Ganzkörperwaschung den Mund spülen und
Wasser in die Nase führen, so wie es in der Rechtschule der Hanafiten und
Hanbaliten ist.
An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte, indem er
die Meinungsverschiedenheit diesbezüglich erklärte:
„Es gibt vier Meinungen der Gelehrten in Bezug auf das
Mundspülen und Einführen des Wassers in die Nase:
1. Sie sind, sowohl bei der Gebets- als auch bei der
Ganzkörperwaschung, eine Sunnah. Und dies ist unsere Meinung (Schafi’iten).
2. Sie sind obligatorisch, sowohl bei der Gebets- als auch
bei der Ganzkörperwaschung, und eine Bedingung für die Gültigkeit davon. Und
dies ist die bekannte Ansicht von Ahmad.
3. Obligatorisch für die Ganzkörperwaschung, jedoch nicht für
die Gebetswaschung. Dies ist die Meinung von Abu Hanifa und seiner
Gefährten.
4. Al-Istinschaq (das Einführen des Wassers in die Nase) ist
obligatorisch bei der Gebetswaschung und bei der Ganzkörperwaschung, das
Mundspülen aber nicht. Dies ist eine Überlieferung von Ahmad. Ibn Al-Mundhir
sagte: „Und dies ist meine Meinung.““
Aus „Al-Majmu’“ (400/1), zusammengefasst.
Die stärkere Meinung aber ist die zweite, also dass sowohl
das Mundspülen als auch Al-Istinschaq obligatorisch sind und dass sie für
die Gültigkeit davon eine Bedingung sind.
Schaikh Ibn ‚Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
Unter den Gelehrten gibt es welche, die sagen, dass die
Ganzkörperwaschung ohne die beiden ungültig ist, wie bei der Gebetswaschung.
Es wird auch gesagt, dass sie ohne die beiden gültig ist.
Richtig aber ist die erste Meinung, den Allah -erhaben ist
Er- sagte: „… dann reinigt euch.“ [Al-Maa’ida/6]
Und dies umfasst den gesamten Körper. Und Mund- und
Naseninnere gehören zum Körper, den man reinigen muss. Deshalb ordnete der
Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- dies in der Gebetswaschung an, da
sie in der Aussage Allahs -erhaben ist Er-: „… dann wascht euch das
Gesicht“, [Al-Maa’ida:6] mit einbezogen waren. Wenn sie also zur Waschung
des Gesichts gehören, was man in der Gebetswaschung reinigen muss, so sind
sie auch in der Ganzkörperwaschung mit einbezogen, da die Reinheit darin
noch stärker ist.“
Aus „Asch-Scharh Al-Mumti’“
Fünftens:
Wenn du in der Vergangenheit bei der Ganzkörperwaschung nicht
deinen Mund gespült und Al-Istinschaq nicht vollzogen hast, weil du über das
Urteil kein Wissen hattest oder dich auf eine Aussage gestützt hast, die es
nicht verpflichtet, so ist deine Waschung gültig gewesen und dein Gebet,
welche auf diese Ganzkörperwaschung aufgebaut war, ist auch gültig und du
musst es nicht nachholen, da die Meinungsverschiedenheit der Gelehrten über
das Urteil diesbezüglich stark ist, wie bereits erwähnt.
Möge Allah allen den Erfolg für das verleihen, was Er liebt
und womit Er zufrieden ist.
Und Allah weiß es am besten.
