Was ist mit Al-Udhiya gemeint, und ist sie eine Pflicht (Wajib) oder Sunna?
Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Al-Udhiya
ist das, was an Vierfüßlern unter dem Vieh am Tag vom Opferfest (‚Id-Al-Adha),
aufgrund des Festes (‚Id), geschlachtet wird, als eine Annäherung an
Allah, den Mächtigen, den Gewaltigen.
Sie
ist ein Symbol des Islam, gesetzlich gemacht durch das Buch Allahs, erhaben sei
Er, und die Sunna Seines Gesandten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sowie
durch den Konsens der Muslime.
Was das Buch Allahs anbetrifft, so durch Seine, erhaben sei Er, Aussagen:
1. – „Darum bete zu deinem Herrn und schlachte (Opfertiere).
[Al-Kauthar
108:2]
2. – Er, erhaben sei Er, sagte: „Sprich: „mein Gebet (As-Salah) und meine
Opferung (An-Nusuk) und mein Leben und mein Tod gehören Allah, dem Herrn
der Welten. Er hat niemanden neben Sich. Und so ist es mir geboten worden, und
ich bin der Erste der Gottergebenen.“
[Al-An’am
6:163-163]
An-Nusuk bedeutet hier die Schlachtung. Das sagte Sa’id ibn Jubair. Es wurde
auch gesagt, dass damit die gesamten gottesdienlichen Handlungen (‚Ibadat)
gemeint sind, zu welcher auch das Schlachten gehört, und das ist
umfassender.
3. – Er, erhaben sei Er, sagte: „Und
jedem Volk gaben Wir eine Anleitung zur Opferung, auf dass sie des Namens
Allahs für das gedenken mögen, was Er ihnen an Vieh gegeben hat. So ist
euer Gott ein Einziger Gott; darum ergebt euch Ihm. Und die frohe Botschaft gib
den Demütigen.“
[Al-Hajj 22:34]
Aus der Sunna:
Das was von Al-Bukhari (5558) und Muslim (1966) von Anas ibn Malik, möge
Allah zufrieden mit ihm sein, überliefert wurde, dass er sagte:
„Der Prophet schlachtete zwei schwarze mit
weißer Farbe vermischten Schafböcke. Er schlachtete sie mit seiner
Hand, erwähnte den Namen Allahs, sprach den Takbir aus und setzte (dabei)
seinen Fuß auf deren Seite.“
2. – Von ‚Abdullah ibn ‚Umar, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wurde
überliefert, dass er sagte:
„Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm schlachtete
während der zehn Jahre, welche er in Medina verbrachte.“
[Überliefert von At-Tirmidhi (1507) und
Schaikh Al-Albani hat ihn in „Mischkat Al-Masabih“ als gut (Hasan) eingestuft
(1475)]
3. – Von ‚Uqba ibn ‚Amir, möge Allah mit ihm barmherzig sein, würde
überliefert, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, an seine
Gefährten Opfertiere (Adahiy, Pl.v. Udhiya) verteilte, und ‚Uqba ein
Junges (Jaza’un) zuteil wurde, so sagte er: „O Gesandter Allahs, mir wurde ein
Junges (Jaza’un) zuteil. Darauf sagte er: „Opfere es (schlachte es dann).““
[Überliefert von Al-Bukhari (5547)]
4. – Von Al-Bara ibn ‚Azib, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wurde
überliefert, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:
„Wer nach dem (Festtags)-Gebet geschlachtet hat,
so hat er sein Ritual vervollständigt und nach der Sunna der Muslime
gehandelt.“
[Überliefert von Al-Bukhari (5545)]
Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm schlachtete (Opfertiere), und
seine Gefährten schlachteten. Und er hat uns berichtet, dass das Al-Udhiya
(das Schlachten des Opfertieres) die Sunna der Muslime ist, d.h. von ihrer Art
und Weise.
Aus diesem Grund sind sich die Muslime bezüglich ihrer
Gesetzmäßigkeit einig, wie es nicht nur von einem der Gelehrten
überliefert wurde.
Sie haben eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob sie (Al-Udhiya) eine
gefestigte Sunna (Mu’akkada) ist, oder eine Pflicht (Wajib), deren Unterlassung
nicht erlaubt ist.
Die Rechtsmeinung (Madhab) der Mehrheit der Gelehrten ist, dass sie eine gefestigte
Sunna (Mu’akkada) ist, und dies ist die Rechtsmeinung (Madhab) von
Asch-Schafi’i, die bekannte Ansicht von Malik und Ahmad.
Andere gelangten zu der Ansicht, dass sie eine Pflicht (Wajib) ist. Dieses ist
die Rechtsmeinung (Madhab) von Abu Hanifa, und eine der beiden überlieferten
Ansichten von Ahmad.
Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya hat sie
auserwählt und sagte:
„Es ist eine der beiden Aussagen in der
Rechtsschule von Imam Malik, oder das Offensichtliche der Rechtsschule von Malik.“
[Ende des Zitats aus „Risalatu Ahkami Al-Udhiya wa Az-Zakati“ von Ibn
‚Uthaimin, möge Allah barmherzig mit ihm sein]
Schaikh Muhammad ibn ‚Uthaimin, möge Allah
ihm barmherzig sein, sagte:
„“Al-Udhiya“ ist eine gefestigte Sunna (Mu’akkada) für denjenigen, der dazu in
der Lage ist. So schlachtet die Person für sich und seine
Hausangehörigen.“
[Ende des Zitats aus „Fatawa Ibn ‚Uthaimin (2/661)]
Und Allah weiß es am besten.
