Wenn ich meine Kleidung wechseln möchte, wird dann meine Gebetswaschung ungültig? Und wurde irgendein Unterschied über dieses Urteil zwischen Mann und Frau überliefert?

Alles Lob
gebührt Allah

Zu den
Dingen, welche die Gebetswaschung ungültig machen, gehört nicht die Kleidung
zu wechseln, wenn die Person sich (noch immer) im reinen Zustand befindet
und nichts gemacht wurde, was die Gebetswaschung ungültig macht. Mann und
Frau sind diesbezüglich gleichgestellt. Und Allah weiß es am besten.

Die Dinge,
welche die Gebetswaschung ungültig machen sind:

1. Alles
was von beiden Körperausgängen heraustritt (Urin, Stuhl, Luft usw.).
Ausgenommen davon ist die Luft, die aus der Vagina heraustritt, denn dies
macht die Gebetswaschung nicht ungültig.

2. Wenn
Urin und Stuhl aus anderen Öffnung heraustreten.

3. Das
Verschwinden des Verstands. Dies geschieht, indem man ihn entweder
vollständig verliert und verrückt wird oder indem er verdeckt/verschleiert
wird, aus einem Grund, der dies für eine bestimmte Zeit erfordert, wie der
Schlaf, die Ohnmacht, die Trunkenheit etc.

4. Das
Berühren des Glieds. Denn im Hadith von Busra Bint Safwan steht, dass sie
den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen hörte: „Wer
sein Glied berührt, der soll die Gebetswaschung (neu) vollziehen.“

Überliefert
von Abu Dawud (At-Tahara/154). Al-Albaani sagte in „Sahih Sunan Abi Dawud“,
Nr. 166: „Authentisch.“

5. Der
Verzehr von Kamelfleisch. Denn im Hadith von Jabir Ibn Samur steht, dass ein
Mann den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- fragte: „Sollen wir
nach dem Verzehr von Kamelfleisch die Gebetswaschung vollziehen?“ Er
antwortete: „Ja.“

Überliefert
von Muslim (Al-Haid/539). Außerdem sollte angemerkt werden, dass das
Berühren des Körpers einer Frau die Gebetswaschung nicht ungültig macht,
egal ob dies mit Gelüsten oder nicht erfolgt, außer wenn etwas als Folge
dieser Berührung austritt.

Siehe im
Buch „Asch-Scharh Al-Mumti’“
von Ibn ‚Uthaimin, Kapitel 1, S. 219-250.

Und die Fatawa des Ständigen Komitees, Kapitel 5, S. 264.