Was sind die Entschuldigungsgründe, die es einem Erlauben das Fasten im Ramadan zu brechen?
Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Zur Erleichterung Allahs, die Er seinen Dienern
zukommen lässt, gehört, dass Er das Fasten nur denen vorschreibt, die es
(körperlich) ertragen, und das Fastenbrechen denen gestattet, die, aufgrund
eines islamisch-legitimen Entschuldigungsgrundes, nicht in der Lage sind zu
fasten.
Die islamisch-legitimen Entschuldigungsgründe
für das Fasten sind folgende:
Erstens: „Die Krankheit“
Die Krankheit ist alles, was den Menschen aus
dem Rahmen der Gesundheit, durch einen Mangel/einer Krankheit, herausholt.
Ibn Qudama sagte:
„Die Gelehrten sind sich darüber einig, dass
es dem Kranken im Allgemeinen gestattet ist das Fasten zu brechen. Dies basiert
auf die Aussage Allahs -erhaben sei Er-: „Wer jedoch krank ist oder sich auf
einer Reise befindet, der soll eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen
(fasten).“ [Al-Baqara:185]
Und Salama Ibn Al-Akwa‘ -möge Allah mit ihm
zufrieden sein- berichtete: „Als dieser Vers herabgesandt wurde: „Und
denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen
auferlegt“, [Al-Baqara:184] haben diejenigen, die das Fasten brechen wollten,
es gebrochen und den Ersatz entrichtet, bis der Vers, der danach kommt,
herabkam: „Der Monat Ramadan (ist es), in dem der Koran als Rechtleitung für
die Menschen herab gesandt worden ist und als klare Beweise der Rechtleitung
und der Unterscheidung. Wer also von euch während dieses Monats anwesend ist,
der soll ihn fasten, wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet,
eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten)“, [Al-Baqara:185] und dies
abrogiert/abgeschafft hat.“
Demnach
ist es dem Kranken, der befürchtet, dass durch das Fasten seine Krankheit
zunimmt, die Heilung verzögert wird oder ein Körperteil abstirbt, gestattet das
Fasten zu brechen. Dies ist für ihn sogar eine Sunnah und es ist verpönt, dass
er fastet, denn dies kann zu seinem Verderben führen. Somit muss man damit
vorsichtig sein. Und eine schwere Krankheit erlaubt es dem Kranken das Fasten
zu brechen. Was den Gesunden angeht, wenn er befürchtet, dass es ihm schwer
fallen, oder er erschöpft sein wird, dann ist es ihm nicht gestattet das Fasten
zu brechen, wenn er durch das Fasten bloß schwer erschöpft sein wird.“
Zweitens: „Die Reise“
Für
das Reisen, das einem erlaubt das Fasten zu brechen, ist folgendes bedingt:
a) Dass die Reise so lang ist, dass man
darin das Gebet kürzt.
b)
Dass der Reisende nicht beschließt, während seiner Reise, sich niederzulassen.
c)
Dass die (Absicht der) Reise keine Sünde beinhaltet. Vielmehr soll sie, gemäß
der Mehrheit, ein legitimes Ziel beinhalten. Dies, weil das Fastenbrechen eine
Erleichterung ist und sie keinem, der durch die Reise sündigt, zusteht, so dass
die Reise auf einer Sünde basiert, so wie wenn man verreist um Straßenraub zu
begehen, beispielsweise.
Wann hört die Erleichterung in der Reise
auf?
Die
Erleichterung in der Reise verfällt durch zwei Dinge, mit Übereinstimmung (der
Gelehrten):
1.
Wenn der Reisende in sein Land/seine Stadt zurückkehrt und seine Heimat
betritt, welche der Ort seiner Niederlassung ist.
2.
Wenn der Reisende eine vollständige Niederlassung beabsichtigt, oder
beabsichtigt sich eine Zeit lang an einem Ort niederzulassen, und der Ort
geeignet für eine Niederlassung ist. Dadurch wird er zu einem Ansässigen und
muss das Gebet vollständig verrichten und im Ramadan fasten und er darf es
nicht brechen, da das Urteil der Reise (dementsprechend) aufhört.
Drittens: „die Schwangerschaft und das
Stillen“
Die
Rechtsgelehrten sind sich darüber einig, dass die Schwangere und Stillende ihr
Fasten im Ramadan brechen dürfen, unter der Bedingung, dass sie um sich oder
ihrem Kind befürchten, dass sie krank oder kränker werden, oder Schaden oder
Verderben erleiden. Der Beweie, dass es ihnen erlaubt ist das Fasten zu
brechen, ist: „Wer jedoch krank ist oder sich auf
einer Reise befindet, der soll eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen
(fasten).“ [Al-Baqara:185]
Und gemeint ist nicht die Form der Krankheit
oder die Krankheit selbst, denn der Kranke, dem das Fasten keinen Schaden
zufügt, darf nicht das Fasten brechen. Somit ist die Erwähnung der Krankheit
eine Umschreibung für eine Sache, mit der das Fasten einem Schaden zufügt, und
dies ist die Bedeutung der Krankheit, welche in diesem Fall vorzufinden ist.
Somit treten diese beiden Dinge (die Schwangerschaft und das Stillen) in die Erlaubnis
das Fasten zu brechen mit ein.
Zu den Beweisen für die Erlaubnis dafür das
Fasten zu brechen gehört der Hadith von Anas Ibn Malik Al-Ka’bi -möge Allah mit ihm
zufrieden sein-, der berichtete, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und
Frieden auf ihm- sagte: „Wahrlich, Allah befreit den Reisenden von der Last des
Fastens und der Hälfte des Gebets, und die Schwangere oder Stillende vom
Fasten.“ Und in einem Wortlaut einiger heißt es: „ … und die Schwangere und
Stillende …“
Viertens: „das hohe Alter und die
Altersschwäche“
Das
hohe Alter und die Altersschwäche beinhalten den alten Greis, der keine Kraft
hat oder auf dem Weg dahin ist und jeden Tag schwächer wird, bis er stirbt, den
Kranken, auf dessen Heilung man keine Hoffnung hat, und die alte Frau.
Und
der Beweis über die Erlaubnis, dass diese das Fasten brechen dürfen, ist Seine
-erhaben sei Er- Aussage: „Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als
Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt.“ [Al-Baqara:196]
Ibn
‚Abbas -möge Allah mit ihnen zufrieden sein- sagte: „Der Vers ist nicht
abrogiert/abgeschafft worden und bezieht sich auf den alten Greis und die alte
Frau, die nicht in der Lage sind zu fasten und somit anstelle jeden Tages einen
Armen speisen.“
Fünftens: „Wenn Hunger und Durst einen
belasten“
Diejenigen,
die von übermäßigem Hunger und intensivem Durst belastet werden, dürfen ihr
Fasten brechen und so viel essen, dass der Bedarf gestillt ist, müssen sich
(dann) den restlichen Tag über (von allen Dingen, die das Fasten brechen) enthalten
und (diesen Tag anschließend) nachholen.
Zur Belastung des Hungers und Durstes haben
sie (die Gelehrten) die Angst vor dem erwarteten oder sicheren Treffen mit dem
Feind, wie wenn er sie umzingelt hat, beigefügt. Wenn der Kämpfer mit
Gewissheit weiß oder die Annahme überwiegt, dass ein Kampf stattfinden wird, da
er dem Feind gegenüber stehen wird, und befürchtet, dass er durch das Fasten im
Kampf schwach sein wird, und kein Reisender ist, dann ist es ihm gestattet das
Fasten vor dem Krieg zu brechen.
Sechstens: „der Zwang“
Zwang
bedeutet, dass ein Mensch jemand anderen durch Bedrohung dazu bringt gegen
seinen Willen etwas zu tun oder nicht zu tun.
