Ich weiß, dass die Angehörigen des Propheten (Ehre und Heil auf ihm) und die, die von ihm abstammen (Ahlu-l Bayt), im Islam großes Ansehen genießen. Aber wird zwischen den Menschen aufgrund der Abstammung unterschieden, oder ist der Maßstab der Unterscheidung die Gottesfurcht (Taqwa)? Und beweist der Umstand, dass die Menschen durch den Gesandten (Ehre und Heil auf ihm) und seine Angehörigen/ Nachkommen Allahs Gunst ersuchen (Tawassul), dass seine Angehörigen und Nachkommen (Ahlu-l Bayt) besser sind als die Gefährten des Propheten? Es ist ja nicht überliefert, dass jemand nach dem Tod des Propheten durch Abu Bakr oder ‘Umar (Allahs Wohlgefallen auf ihnen) Allahs Gunst ersuchte. Ich bitte um eine Erklärung dieses Themas.

Alles Lob gebührt
Allah.

Erstens:

Die Liebe der
Angehörigen und Nachfahren des Propheten (Ehre und Heil auf ihm) und die
Wahrung ihrer besonderen Stellung und Würde ist ein Teil des Glaubens (Imaan).
Und die Anhänger der Sunnah und der muslimischen Gemeinschaft
(Ahlus-Sunnah wa-l Jamaa’ah) sind sich über die Pflicht, die Angehörigen
und Nachkommen des Propheten (Ehre und Heil auf ihm) zu lieben und ihre Rechte
zu achten, einig.

Diese besondere
Stellung steht aber ausschließlich den Gottesfürchtigen unter den
Angehörigen und Nachkommen des Propheten (Ehre und Heil auf ihm) zu. Und es
ist die Gottesfurcht (Taqwa), die die Basis der Bevorzugung in der Religion
darstellt. Allah der Erhabene sagt (in der ungefähren Bedeutung in
deutscher Sprache): „Sicherlich, über die bei Allah Bevorzugten (Awliaa) soll
keine Furcht kommen, noch sollen sie traurig sein, (62) diejenigen, die glauben
und gottesfürchtig sind.“ (Quran 10:62-63)

Und in Sahiih
Muslim (215) ist von ‘Amr Ibn Al-‘Aas überliefert, dass er sagte: „Ich
hörte den Gesandten Allahs (Ehre und Heil auf ihm) deutlich vernehmbar und
nicht im Geheimen sagen: ‚Wahrlich, die Angehörigen des so und so sind
keine der mir Nahestehenden. Die mir Nahestehenden sind einzig und allein Allah
und die rechtschaffenen Gläubigen‘.“

An-Nawawy
(Möge Allah ihm barmherzig sein) sagte dazu:

„Die Bedeutung
(dieser Aussage des Propheten -Ehre und Heil auf ihm-) ist: Mir nahestehend ist
nur der, der rechtschaffen ist, selbst wenn seine Abstammung weit von der
meinen entfernt sein sollte. Und mir nicht nahestehend ist der, der nicht
rechtschaffen ist, selbst wenn seine Abstammung nahe (der meinen) sein sollte“.

Und Ibn Taimiyah
(möge Allah ihm barmherzig sein) sagte:

„…Diese
Besonderheiten bedeuten nicht, dass die Person selbst allein aufgrund ihrer
Abstammung besser ist als andere. Jedoch wird die Bevorzugung bei Allah durch
Gottesfurcht (Taqwa) erlangt, so wie der Prophet (Ehre und Heil auf ihm) sagte:
‚Wahrlich, die Angehörigen des so und so sind keine der mir Nahestehenden.
Die mir Nahestehenden sind einzig und allein Allah und die rechtschaffenen
Gläubigen‘. Wer also in der Glaubensstärke (Imaan) und in der
Gottesfurcht (Taqwa) besser ist, der ist bei Allah besser als der, der weniger
Glaube und Gottesfurcht hat als er. Und er ist von beiden der, der dem
Gesandten Allahs (Ehre und Heil auf ihm) am nächsten ist, selbst wenn der
andere dem Propheten (Ehre und Heil auf ihm) in seiner Abstammung näher
sein sollte. Dies, da wahrlich kein Zweifel darin besteht, dass die Nähe
und Loyalität im Glaube und in der Religion stärker und fester in
ihrer Bindung ist als die Verwandtschaft durch Abstammung“. (Aus „Mukhtassir
Al-Fataawa Al-Misriyah“, S. 567)

Siehe hierzu auch
die Antworten auf die Fragen Nr. (127248) und (172733).

Somit ist die
Gottesfurcht (Taqwa) der Maßstab für die Unterscheidung der Menschen
untereinander und nicht allein ihre Abstammung. Allah der Erhabene sagt (in der
ungefähren Bedeutung in deutscher Sprache): „Wahrlich, der Würdigste von
euch bei Allah ist der Gottesfürchtigste unter euch.“ (Quran 49:13)

Jedoch ist der
Gottesfürchtige unter den Angehörigen und Nachfahren des Propheten (Ehre
und Heil auf ihm) aufgrund seiner ehrwürdigen Abstammung und ihrem Vorzug und
ihrer Bedeutung besser als andere Gottesfürchtige. Wenn er und ein anderer also
gleich in der Gottesfurcht (Taqwa) sind, so ist er dem anderen durch die
ehrenvolle Abstammung überlegen. Und dies ist ein Vorzug von Allah, den Er
demjenigen verleiht, dem Er will. 

Zweitens:

Das Ersuchen der
Gefährten des Propheten (Allahs Wohlgefallen auf ihnen) der Gunst Allahs
durch den Propheten (Ehre und Heil auf ihm) (At-Tawassul) war kein Ersuchen der
Gunst Allahs durch die Person des Propheten (Ehre und Heil auf ihm) und seine
besondere Stellung, sondern ein Ersuchen der Gunst Allahs durch das Bittgebet
(Du’aa) des Propheten (Ehre und Heil auf ihm). Wäre es ein Ersuchen der
Gunst Allahs (Tawassul) durch die Person des Propheten (Ehre und Heil auf ihm)
und seine besondere Stellung gewesen, so hätten sie diese Form des
Ersuchens nach seinem Tod nicht gelassen, um durch den Onkel des Propheten
(Al-’Abbaas) Allahs Gunst zu erlangen. Dies, da die besondere Stellung der Person
des Propheten (Ehre und Heil auf ihm) vor wie auch nach seinem
Tod besteht.

Ibn Taimiyah
(möge Allah ihm barmherzig sein) sagte:

„Die Aussage des
Führers der Gläubigen ‘Umar Ibn Al-Khattaab (Allahs Wohlgefallen auf ihm)
während der unter den Muhaajiriin und den Ansaar bekannten Bitte um Regen
von Allah (Al-Istisqaa): (‚Oh Allah, wenn uns eine Trockenheit heimsuchte,
suchten wir Deine Gunst durch Deinen Propheten, und Du sandtest uns Regen. Und
wir suchen wahrlich Deine Gunst durch den Onkel unseres Propheten‘) weist
darauf hin, dass das Ersuchen der Gunst Allahs (Tawassul), die unter ihnen als
legitim galt, das Ersuchen durch sein (des Propheten) Bittgebet und seine
Fürsprache war, und nicht das Erbitten (von Allah) durch die Person des
Propheten (Ehre und Heil auf ihm). Denn wäre dies legitim gewesen, so wären
‘Umar, die Muhaajiriin und die Ansaar nicht vom Erbitten (von Allah) durch den
Gesandten (Ehre und Heil auf ihm) zum Erbitten (von Allah) durch Al-‘Abbaas
(den Onkel des Propheten) übergegangen“. (Aus „Qaa’idah jaliilah fi-l Tawassul
wa-l Wasiilah“, 1/123) 

Und Al-Albany
(Möge Allah ihm barmherzig sein) sagte:

„…Somit bedeutet das
Ersuchen der Gunst Allahs des Mächtigen und Majestätischen durch eine
rechtschaffene Person nicht das Ersuchen durch ihre Person selbst, ihre
besondere Stellung oder ihr (besonderes) Anrecht. Vielmehr bedeutet es das
Ersuchen der Gunst Allahs durch ihr Bittgebet, ihr Flehen und ihre Bitte Allahs
den Erhabenen und Höchsten um Hilfe. Und dies ist die Bedeutung der Worte
‘Umars (Allahs Wohlgefallen auf ihm): ‚Oh Allah, wir erbaten wahrlich Deine
Gunst durch unseren Propheten, und so sandtest Du uns Regen‘. Nämlich:
Wenn zum Beispiel der Regen wenig war, gingen wir zum Propheten (Ehre und Heil
auf ihm) und baten ihn, dass er Allah den Majestätischen für uns durch ein
Bittgebet bat.

Diese Tatsache
wird durch die weiteren Worte ‘Umars (Allahs Wohlgefallen auf ihm)
bekräftigt und verdeutlicht: ‚Und wir ersuchen wahrlich Deine Gunst durch
den Onkel unseres Propheten, so sende uns Regen‘. Nämlich: Nach dem Tod
unseres Propheten kamen wir wahrlich mit Al-‘Abbaas, dem Onkel des Propheten
(Ehre und Heil auf ihm), und baten ihn darum, unseren Herrn den Erhabenen für
uns in einem Bittgebet zu bitten, dass Er uns errettet“. (Aus „Al-Tawassul –
Anwaa’uhu wa Ahkaamuhu“, S. 55) 

Siehe auch die
Antwort auf Frage Nr. (118099). 

Drittens:

Die Besten der
muslimischen Gemeinschaft nach ihrem Propheten (Ehre und Heil auf ihm) sind:
Abu Bakr, danach ‘Umar, danach ‘Uthmaan und nach diesem ‘Ali (Allahs
Wohlgefallen auf ihnen). Dies stellt einen Konsens unter den Muslimen dar.

Ibn Taimiyah (möge
Allah ihm barmherzig sein) sagte:

„Die Muslime sind
sich darüber einig, dass die Gemeinschaft Muhammads (Ehre und Heil auf ihm) die
beste aller Gemeinschaften ist, und dass die Besten dieser Gemeinschaft die
Gefährten unseres Propheten (Ehre und Heil auf ihm) sind. Und die Besten
unter ihnen sind ‚die vorausgeeilten Ersten‘ (As-Saabiquuna-l Awwaluuna –Qur’an
9:100-), und die Besten unter diesen sind: Abu Bakr, danach ‘Umar, danach
‘Uthmaan und nach diesem ‘Ali (Allahs Wohlgefallen auf ihnen)“. (Aus
„Mukhtassir Al-Fataawa Al-Misriyah“, S. 560)

Die Auswahl
‘Umars von Al-‘Abbaas (Allahs Wohlgefallen auf beiden) für die Bitte um Regen
bedeutet nicht, dass Al-‘Abbaas besser als ‘Umar oder ‘Uthmaan oder ‘Ali
(Allahs Wohlgefallen auf ihnen) ist. Vielmehr meinte ‘Umar (Allahs Wohlgefallen
auf ihm), dass das Bittgebet von Al-‘Abbaas bei Allah angenommener ist, da er
zusätzlich zu seiner Rechtschaffenheit der Onkel des Gesandten Allahs
(Ehre und Heil auf ihm) war. Und tatsächlich sagte der Prophet (Ehre und
Heil auf ihm) einmal zu ‘Umar: „Oh ‘Umar, hast du nicht erkannt, dass der Onkel
eines Mannes gleich seinem Vater (im Ursprung) ist?“ (Überliefert in
Sahiih Muslim, 983)

An-Nawawy
(Möge Allah ihm barmherzig sein) sagte:

„…Also wie sein
Vater. In dieser Aussage steckt die Anerkennung des enormen Anrechts/ Rechts
des Onkels“.

So erkannte ‘Umar
an diesem Tag den Vorzug von Al-‘Abbaas und seine Ehrwürdigkeit an und
bevorzugte ihn für das Bittgebet. 

Auch kann es
sein, dass ‘Umar den Menschen den Vorzug der Verwandten und Nachkommen des
Propheten (Ahlu-l Bayt) und deren Ehrwürdigkeit verdeutlichen wollte, so dass
ihre Position anerkannt und ihnen ihr Recht zuteil wird. Und dies sind legitime
Intentionen in der Religion (Maqaasid Shar’iyah). 

Auch ist die
Bevorzugung ‘Umars von Al-‘Abbaas ein Ausdruck der Bescheidenheit und ein
Eingeständnis der eigenen Schwäche im Angesicht einer Notwendigkeit,
deren Erfüllung man von Allah erbittet, was einer der Gründe für die
Erhörung des Bittgebets darstellt.

Tatsächlich
besaßen die Gefährten des Propheten (Allahs Wohlgefallen auf ihnen)
ein gewaltiges Maß an Bescheidenheit und Demut vor Allah. 

As-San’aany
(möge Allah ihm barmherzig sein) sagte:

„…Dies zeigt den
Vorzug von Al-‘Abbaas und die Bescheidenheit ‘Umars und sein Wissen um das
Anrecht der Ahli-l Bayt (der Angehörigen und Nachkommen des Propheten)
(möge Allah sie würdigend erwähnen)“. (Aus „Subul us-Salaam“, 1/453) 

Es ist aber keine
Voraussetzung für die Bitte um Regen (Istisqaa), dass für das Bittgebet der
Beste unter den (anwesenden) Menschen ausgewählt wird. Vielmehr genügt es,
dass derjenige, der für das Bittgebet und für die Bitte um Regen gewählt
wird, zu denen gehört, die für ihre Rechtschaffenheit und Gottesfurcht
bekannt sind.

Ibn Taimiyah
(möge Allah ihm barmherzig sein) sagt:

„Die islamischen
Rechtsgelehrten der Anhänger von Ash-Shaafi’y und Ahmad und andere
erwähnten, dass bei der Bitte um Regen (Istisqaa) die Gunst Allahs durch
die Guten und Rechtschaffenen ersucht wird“. (Aus „Majmuu‘ Al-Fataawa“, 1/225) 

Tatsächlich
bat auch Mu’aawiyah (Allahs Wohlgefallen auf ihm) durch Yasiid Ibn Al-Asswad Al-Jurashy
um Regen, wobei kein Zweifel darin besteht, dass Mu’aawiyah besser als Yasiid
ist. Jedoch war Yasiid für seine Rechtschaffenheit und sein vieles Weinen aus
Ehrfurcht vor Allah bekannt. Und diese Eigenschaften machen es für ihren
Besitzer wahrscheinlicher, dass er von Allah erhört wird, wenn er ein
Bittgebet spricht.

Al-Albany
(möge Allah ihm barmherzig sein) sagte:

„Und von Ibn
Al-‘Assaakir wurde mit starker/richtiger Überlieferungskette überliefert,
dass Ad-Dhahaak Ibn Qaiss hinausging, um für die Leute um Regen zu bitten. Da
sagte er auch zu Yasiid Ibn Al-Asswad: ‚Erhebe dich, oh der du viel weinst‘.
Ibn Al-‘Assaakir erwähnte zusätzlich in einer (anderen)
Überlieferung: Und er (Yasiid) sprach keine drei Male ein Bittgebet,
außer dass daraufhin ein solch starker Regen auf sie niederging, dass sie
durch ihn zu ertrinken drohten“. (Aus „Al-Tawassul“, S. 42) 

Und Allah
weiß es am besten.