Man lebt im Westen und die einzige ihm zugängliche Arbeit ist der Bau, jedoch wird ihm der Chef nicht erlauben zum Freitagsgebet zu gehen. Was soll er tun?
Alles Lob
gebührt Allah
Wenn es so
ist, wie Du erwähnt hast; dass die Arbeit im Bau weit von Versuchungen
entfernt ist, dann raten wir Dir, diese anzunehmen und vom Chef zu
verlangen, dass er Dir – und anderen Muslimen, wenn es welche gibt – erlaubt
zum Freitagsgebet zu gehen. Wenn er damit einverstanden ist, dann ist das
sehr gut, doch wenn er sich weigert, dann sag ihm, dass Du die Zeit, in der
Du zum Freitagsgebet gehst, mit einer zusätzlichen Arbeit ersetzen wirst.
Wir hoffen, dass er sich nicht weigert. Und bitte Allah -erhaben sei Er-
darum, dass Er dir die Angelegenheit erleichtert.
Wenn er
sich aber weigert es Dir zu erlauben, dann besteht, so Allah will, (nachdem
du alles versucht hast) kein Problem für Dich darin diese Arbeit anzugehen.
Außerdem bist du, für das Unterlassen des Freitagsgebets, entschuldigt, wenn
du dich zusätzlich bemühst immer zum Gebet zu gehen, wenn sich die
Gelegenheit dazu bietet.
Die
Rechtsgelehrten haben festgelegt, dass einer der Entschuldigungsgründe, für
das Unterlassen des Freitagsgebets, die Angst des Menschen um sich selbst,
seinem Besitz oder seinen Lebensunterhalt, den er benötigt, ist.
Al-Mardawi
sagte:
„Zu den
Dingen, die einen, für das Unterlassen des Freitags- und
Gemeinschaftsgebets, entschuldigen, gehört die Angst vor einem Nachteil im
Lebensunterhalt, den man benötigt oder ein Vermögen, für dass er
angemietet/eingestellt wurde, zu behüten, wie die Bewachung eines Gartens.“
Aus
„Al-Insaf“ (301/2)
Der Autor
von „Kaschaf al-Qina’“
(495/1) sagte:
„Für das Unterlassen des Freitags- und Gemeinschaftsgebets
wird derjenige entschuldigt, der die beiden üblen Dinge, den Urin und Stuhl,
abwehrt … oder jemand, der einen Nachteil in seinem Besitz oder in seinem
Lebensunterhalt, den er benötigt, befürchtet oder wenn man seinen Anbau oder
Garten bewässert hat und befürchtet, dass er schlecht wird, wenn er ihn
zurücklässt oder wenn man darum gebeten wird auf etwas aufzupassen, aber
befürchtet, dass es verloren geht, wenn man geht und es zurücklässt, wie die
Bewachung eines Gartens (von einer Wache) etc., denn die damit kommende Mühe
ist größer, als wenn die Kleidung durch den Regen nass wird, was auch, nach
dem Konsens, ein Entschuldigungsgrund ist.“
Wir bitten Allah darum, dass Er dir Seinen Vorzug schenkt und
dir Sein Verbotenes durch Sein Erlaubtes erspart.
Und Allah weiß es am besten.
