Ist es Pflicht (für die Frau), das Gesicht während des Gebets zu verdecken, wenn fremde Männer zugegen sind oder deren Vorbeikommen zu erwarten ist, wie dies in der Al-Haraam-Moschee (in Makkah) vorkommt? Oder ist das Entschleiern des Gesichts unproblematisch?
Alles Lob gebührt
Allah.
Ash-Shaykh Saalih
Al-Fawsaan sagte:
Die gesamte Frau
ist während des Gebets eine ‘Awrah (etwas, das nicht zu sehen sein darf).
So ist es ihre Pflicht, den gesamten Körper zu bedecken, außer ihr
Gesicht, wenn mit ihr keine Männer außer ihren nächsten
männlichen Verwandten (Mahaarim: Plural von „Mahram“) zugegen sind.
Wenn sie also
allein ist oder mit ihr Männer der engeren Verwandtschaft (Mahaarim)
zugegen sind, so lässt sie ihr Gesicht während dem Gebet unbedeckt.
Wenn sie aber in
Gesellschaft anderer Männer außer den nächsten Verwandten
(Mahaarim) ist, so bedeckt sie ihr Gesicht während des Gebets und
während anderer Situationen, da das Gesicht eine ‘Awrah (etwas, das nicht
zu sehen sein darf) ist.
Fataawa Al-Mar’ah Al-Muslimah (1/315)
Siehe auch die
Antworten auf die Fragen Nr. (21803) und Nr. (1046).
Und Allah
weiß es am besten.
