Sind der Gebetsruf (Adhaan) und der Aufruf der Gemeinschaft zum Gebet (Iqaamah), ohne vorher die Gebetswaschung (Wudhuu) durchgeführt zu haben, gültig?
Alles Lob gebührt
Allah.
Der Gebetsruf
(Adhaan) und der Aufruf der Gemeinschaft zum Gebet (Iqaamah) sind ohne
rituellen Reinheitszustand (Tahaarah) gültig. Es ist aber besser, wenn sich der
Gebetsrufer (Muadhdhinn) und der Aufrufer der Gemeinschaft zum Gebet (Muqiim)
im Reinheitszustand befinden.
Auch das Gebet
selbst ist (für die betende Gemeinschaft) gültig, selbst wenn der Gebetsrufer
und der Aufrufer der Gemeinschaft zum Gebet sich nicht im Reinheitszustand
befanden.
Sollten die
beiden aber das Gebet ohne Reinheitszustand (Tahaarah) beten, so müssen beide
dieses (nach Vollziehen der Gebetswaschung) wiederholen, ganz so, wie dies
andere außer ihnen auch tun müssten (wenn sie ohne Reinheitszustand
beten). Wa-llahu-l Muwaffiq (und Allah ist der, der Erfolg ermöglicht).
