Ich habe in einem Buch gelesen, dass das Fasten in der Nacht des 15. Scha’ban eine Erneuerung (Bid’a) ist. In einer anderen Quelle habe ich gelesen, dass zu den Tagen, an denen es erwünscht ist zu fasten, die Nacht des 15. Scha’ban gehört. Was ist das klare Urteil darüber?
Alles
Lob gebührt Allah.
Es
wurde kein authentischer Marfuu‘-Bericht (Eine Überlieferung, die auf den
Propheten zurückzuführen ist) über den Vorzug des 15. Scha’bans bestätigt,
nach dem man handeln kann, selbst in den Fadaa`il. Vielmehr wurden darüber
einige Maqtuu‘-Berichte (Eine Überlieferung, die auf einen Tabi’i, also
einem Schüler der Prophetengefährten, zurückzuführen ist) von den Tabi’in
überliefert. Die authentischsten Ahadith darüber sind entweder erfunden
(mauduu‘) oder sehr schwach (da’if jiddan). Diese Überlieferungen haben
sich in vielen Ländern, die von Unwissenheit überflutet sind, verbreitet;
dass (zum Beispiel in dieser Nacht) der Zeitpunkt des Todes (verschiedener
Leute) niedergeschrieben wird und Lebenszeit (anderer) aufgehoben wird. Auf
jeden Fall ist es nicht vorgeschrieben diese Nacht zu beleben, an diesem Tag zu
fasten und diese speziell für einen bestimmten Gottesdienst auszuwählen.
Und die Vielzahl der Unwissenden, die dies tun, hat kein Gewicht. Und Allah
weiß es am besten.
Asch-Schaikh
Ibn Jibriin
Wenn
jemand in dieser Nacht beten will, so wie man es in jeder anderen Nacht im Jahr
macht, ohne darin eine Tat oder Anstrengung hinzuzufügen oder diese für etwas
Spezielles auszuwählen, besteht darin kein Problem. Genauso ist es, wenn
man den 15. Scha’ban, weil dieser einer der weißen Tage ist, mit dem 14.
und 13. fastet. Oder weil der 15. mit einem Montag oder Donnerstag
übereinstimmt, so besteht darin kein Problem, solange man nicht glaubt, dass
dieser einen extra Vorzug oder einen anderen Lohn inne hat, der nicht
bestätigt ist.
Und
Allah, erhaben sei Er, weiß es am besten.
