(Was ist das Urteil) bezüglich derjenigen, die Getreide mahlen, dieses aufgewirbelt wird und aufgrund dessen in ihre Kehle gelangt, während sie am Fasten sind?
Alles Lob
gebührt Allah
Es verletzt
(verdirbt) nicht ihr Fasten, und ihr Fasten ist gültig, weil das Aufwirbeln
dieser Sachen ohne ihren Willen geschieht und sie es nicht beabsichtigen,
dass es (das aufgewirbelte Mehl) ihr Inneres erreicht.
Bei dieser Gelegenheit würde ich gerne erläutern, dass die fastenbrechenden
Dinge, durch welche das Fasten des Fastenden gebrochen wird, wozu der
Beischlaf, das Essen, das Trinken und anderes gehören, sein Fasten nur unter
drei Voraussetzungen brechen:
Erstens:
Er muss Wissen (darüber) haben. Falls er kein Wissen darüber hat, so hat er
sein Fasten nicht gebrochen. (Dieses) aufgrund der Aussage Allahs -Erhaben
sei Er-:
„Es ist für euch keine Sünde in dem, was ihr an Fehlern begeht, sondern was
eure Herzen vorsätzlich anstreben.“ [Al-Ahzab 33:5]
Und aufgrund Seiner Aussage:
„Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler
begehen.“
[Al-Baqara 2:286]
Daraufhin sagte Allah: „Tat ich bereits.“
Und aufgrund der Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-:
„Meiner
Umma wurden vergeben, der Fehler, die Vergesslichkeit und das, wozu sie
gezwungen wurden.“
Dabei ist der Unwissende jemand, der einen Fehler begangen hat, da wenn er
wissend darüber wäre, er es nicht getan hätte. Wenn er also etwas von den
fastenbrechenden Dingen unwissentlich tut, so wird er nicht getadelt und
sein Fasten ist vollkommen und gültig, ungeachtet dessen, ob er bezüglich
des Urteils oder der Zeit unwissend war.
Ein Beispiel für sein Unwissen bezüglich des Urteils (ist), dass er etwas
von den fastenbrechenden Dingen zu sich nimmt, und dabei denkt, dass er
dadurch nicht das Fasten gebrochen hat, wie (beispielsweise) wenn er sich
Blut schröpfen lässt, wobei er denkt, dass das Blutschröpfen (Hijama) nicht
sein Fasten bricht (verdirbt). Daher sagen wir: „Dein Fasten ist gültig und
du wirst nicht dafür belangt.“ Und genauso ist es bezüglich anderer
Angelegenheiten, welche einer Person unwillentlich passieren können. Sie
wird weder dafür getadelt, noch ist ihr Fasten gebrochen, aufgrund dessen,
was wir (bereits) erwähnten.
Das Fazit ist, dass man durch die gesamten fastenbrechenden Dinge das Fasten
nicht gebrochen hat, außer unter drei Voraussetzungen:
1. Man ist wissend darüber.
2. Man tat es bewusst.
3. Man tat
es freiwillig (ungezwungen).
Und Allah weiß es am besten.
