Ich bitte sie mir die Regeln zu erklären, aufgrund welcher eine Person mit dem Urteil des Unglaubens (Kufr) oder Frevels (Fisq) belegt werden kann, so dass ich nicht in Neuerungen gerate, in welche viele Gruppierungen hineingeraten sind.
Alles Lob
gebührt Allah.
Erstens:
Die Anwendung
des Urteils vom Takfir (eine Person zum Ungläubigen/Kafir erklären) und des
Tafsiq (eine Person zum Frevler erklären) ist nicht unsere Angelegenheit,
sondern gebührt Allah -erhaben ist Er- und Seinem Gesandten -Allahs Segen
und Frieden auf ihm-. Es gehört zu den islamrechtlichen Regelungen/Urteilen,
welche aus dem Koran und der Sunna gewonnen werden. Daher ist es
erforderlich diesbezüglich die größtmögliche Sicherheit (Bestätigung) zu
erlangen. So wird niemand zum Ungläubigen (Kafir) oder Frevler (Fasiq)
erklärt, außer demjenigen, dessen Unglauben und Frevel der Koran und die
Sunna belegen.
Die Grundlage
bezüglich des Muslims, der nach außen hin Rechtschaffenheit zeigt, dass sein
Islam und seine Rechtschaffenheit bewahrt bleiben, bis aufgrund eines
islamrechtlichen Beweises festgestellt wurde, dass diese von ihm geschwunden
sind. Mit dem Takfir auf ihn oder Tafsiq (ihn als Frevler zu erklären) darf
nicht leichtfertig umgegangen werden, da dies zwei überaus ernsthafte
Angelegenheiten sind.
Die eine davon
beinhaltet, dass man Allah -erhaben ist Er- bezüglich des Urteils der Lüge
bezichtigt, sowie den Beurteilten, dem Mann diese Eigenschaft zuschreibt.
Die andere
ernsthafte Sache ist, dass man seinen Bruder mit etwas bezichtigt hat, wovon
er möglicherweise frei ist.
Im „Sahih Al-Bukhary“ (6104) und Muslim (60) wurde von ˈAbdullah Ibn ˈUmar
berichtet, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wenn
ein Mann seinen Bruder des Unglaubens bezichtigt (sprich vom Islam
ausschließt), so trifft es auf einen von ihnen beiden zu.“ Und in der
Version bei Muslim heißt es: „Es ist entweder so wie er es sagte, oder es
kehrt zu ihm zurück.“
Zweitens:
Aus diesem Grund ist es verpflichtend sich zwei Sachen vor Augen zu halten,
bevor man das Urteil des Unglaubens oder Frevels über einen Muslim trifft.
Die erste Sache ist die Beweisführung aufgrund vom Koran und der Sunna, dass
diese Aussage oder Tat Unglauben (Kufr) oder Frevel (Fisq) nach sich zieht.
Die zweite Sache
ist die Anwendung des Urteils auf die Einzelperson, die etwas gesagt oder
getan hat, indem die Voraussetzungen des Takfirs oder des Tafsiqs seiner
bezüglich erfüllt und die Hindernisse aus dem Weg geräumt wurden.
Zu den wichtigsten Voraussetzungen/Bedingungen gehört:
– Dass er Wissen über seine Abweichung/Widersetzung hat, welche es nach sich
zieht, dass er zum Ungläubigen oder Frevler wird, und zwar aufgrund Seiner
-erhaben ist Er- Aussage:
„Wer aber dem Gesandten entgegenwirkt, nachdem ihm die Rechtleitung
klargeworden ist, und einem, anderen Weg als dem der Gläubigen folgt, werden
Wir dem zukehren, dem er sich zugekehrt hat, und ihn der Hölle aussetzen,
und (wie) böse ist der Ausgang!“ [An-Nisa 4:115]
Und aufgrund
seiner -gepriesen ist Er- Worte: „Nimmer wird Allah Leute in die Irre gehen
lassen, nachdem Er sie rechtgeleitet hat, bis Er ihnen darüber Klarheit
gegeben hat, wovor sie sich hüten sollen. Gewiss, Allah weiß über alles
Bescheid.“ [At-Tauba 9:115]
Aus diesem Grund sagten die Leute des Wissens:
„Derjenige, der
die Pflichten leugnet, wird nicht als Ungläubiger (Kafir) erachtet, wenn er
neu im Islam ist, bis es er darüber aufgeklärt wurde.“
2. Zu den Hindernisgründen, welche es verhindern, dass jemand unwillentlich
etwas tut, was das Urteil des Unglaubens oder Frevels nach sich zieht,
gehört mitunter:
– Wenn er dazu gezwungen bzw. genötigt wurde und es unter diesem Vorwand
tut, während er dabei keine Gemütsruhe empfindet. In diesem Fall wird er
nicht zum Kafir erklärt, aufgrund Seiner -erhaben ist Er- Aussage: „Wer
Allah verleugnet, nachdem er den Glauben (angenommen) hatte – außer
demjenigen, der gezwungen wird, während sein Herz im Glauben Ruhe gefunden
hat -, doch wer aber seine Brust dem Unglauben auftut, über diejenigen kommt
Zorn von Allah, und für sie wird es gewaltige Strafe geben.“
[An-Nahl 16:106]
-Wenn sein Verstand blockiert ist und er deswegen oder aufgrund der heftigen
Freude, Trauer Angst und anderem, nicht mehr weiß, was er sagt.
Der Beweis dafür
ist, von Anas Ibn Malik -möge Allah mit ihm zufrieden sein- in „Sahih
Muslim“ (2744) überliefert wurde, dass er sagte:
„Der Gesandte
Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Gewiss ist Allah mehr über
die Reue Seines Dieners erfreut als einer von euch es wäre, dem sein
Reittier mit seinem gesamten Proviant in einer Wüste davongelaufen ist, und
der, nachdem er die Hoffnung, es wiederzufinden, bereits aufgegeben und sich
in den Schatten eines Baumes gelegt hatte, sein Tier plötzlich, während er
dort liegt, mit baumelndem Zügel direkt vor sich stehend findet, und der
überglücklich sagt: ‚O Allah, Du bist mein Diener und ich bin Dein Herr!‘,
wobei er sich vor lauter Freude derart verspricht.“
3. Zu den
Hindernisgründen gehört auch, dass etwas missinterpretiert hat, im Sinne das
bei ihm einige Scheinargumente vorzufinden sind, welche er für echte Beweis
hält und sich daran festhält, oder dass er nicht in der Lage ist das
islamrechtliche Argument richtig zu verstehen. Der Takfir wird erst
angewandt, nachdem festgestellt wurde, dass er sich absichtlich widersetzt
hat (abgewichen ist) und nachdem das Unwissen beseitigt wurde.
Allah -erhaben ist Er- sagte:
„Es ist für euch keine Sünde in dem, was ihr an Fehlern begeht, sondern was
eure Herzen vorsätzlich anstreben. Und Allah ist Allvergebend und
Barmherzig.“ [Al-Ahzab 33:5]
Ibn Taymiyya -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Majmuˈ Al-Fatawa“
(23/349):
„So hat Imam
Ahmad -möge Allah mit ihm zufrieden sein- für sie um Gnade gebeten (d.h. für
jene Kalifen, die sich von den Aussagen von den Jahmiyya beeinflussen
ließen, welche geglaubt haben, dass der Koran erschaffen wurde). Er hat
Allah um Vergebung für sie gebeten, weil er wusste, dass es ihnen weder klar
war, dass die den Gesandten der Lüge bezichtigen, noch dass sie das
verleugnen, womit er gekommen ist. Sie haben es missinterpretiert, einen
Fehler begangen und sind demjenigen blind gefolgt, der diese Ansicht
vertrat.“ [Ende des Zitats]
Er -möge Allah
ihm barmherzig sein- sagte in „Majmuˈ Al-Fatawa“ (12/180):
„Was den Takfir anbelangt, so ist das Richtige, dass derjenige aus der Ummah
von Muhammad -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, der nach der Wahrheit
trachtend Ijtihad (eigenständige Urteilsfindung) macht und einen Fehler
macht, (deswegen) nicht zum Kafir erklärt wird, sondern ihm sein Fehler
vergeben werden. Wem aber erläutert wurde, womit der Gesandte gekommen ist,
und sich daraufhin dem Gesandten widersetzt, nachdem ihm der Weg der
Rechtleitung klar geworden ist, und er nicht dem Weg der Gläubigen folgt, so
ist dieser ein Ungläubiger (Kafir). Und wer seinen Gelüsten folgt und auf
der Suche nach der Wahrheit unzulänglich handelt und ohne Wissen redet, ist
ein ungehorsamer Sünder, der auch Frevler sein kann. Es kann aber auch sein,
dass er gute Taten hat, welche seine Sünden aufwiegen.“ [Ende des Zitats]
In „Majmuˈ
Al-Fatawa“ (3/229) sagte er -möge Allah ihm barmherzig sein-:
„Darüberhinaus
bin ich – und das kennen von mir jene, die mit mir ihre Zeit verbringen-
derjenige, der es am ausdrücklichsten verbietet, dass eine bestimmte Person
als Ungläubiger (Kafir), Frevler (Fasiq) oder Sünder deklariert wird, außer
nachdem bekannt wurde, dass das Argument gegen ihn erbracht wurde, das
Argument gegenüber dem die Widersetzung dazu führt als Ungläubiger (Kafir),
Frevler (Fasiq) oder Sünder zu sein. Dabei bestätige ich, dass Allah dieser
Gemeinschaft (Ummah) ihre Fehler vergeben hat. Und dies umfasst den Fehler
bezüglich der Angelegenheiten des Glaubens und der Taten. Die Altvorderen
(Salaf) haben bezüglich vieler dieser Fragestellungen diskutiert, doch ist
von keinem von ihnen bekannt, dass er den anderen des Unglaubens (Kufr),
Frevels (Fisq) oder der Sünde (Maˈsiya) bezichtigt hat…“
Er erwähnte dabei einige Beispiele und sagte:
„Ich habe erläutert, dass die überlieferte Ansicht der Altvorderen (Salaf)
bezüglich der allgemeinen Aussprache des Takfirs auf jemanden, der dies und
das sagt, ebenso der Wahrheit entspricht, jedoch muss ein Unterschied
gemacht werden, zwischen dem allgemeinen und speziellen (Takfir)…“
Bis er sagte:
„Der Takfir gehört zu den Drohungen. Selbst wenn eine Aussage inhaltlich den
Gesandten der Lüge bezichtigt, so kann es sein, dass die Person neu im Islam
ist oder in einer weitentfernten Einöde aufgewachsen ist. Dieser begeht
durch seine Verleugnung alleine keinen Unglauben, bis das Argument (Hujjah)
gegen ihn erbracht wurde.
Es kann sein, dass die Person diese Texte nicht gehört hat, oder sie gehört
hat, sie ihn jedoch nicht authentisch erscheinen, oder sie ihm einer
uminterpretiert hat, selbst wer dieser einen Fehler begangen hat. Ich
pflegte immer die Überlieferung des Mannes zu erwähnen, der sagte: „Wenn ich
sterbe, so sollt ihr mich verbrennen, dann einäschern und mit dem Wind
verteilen. Denn bei Allah, wenn mein Herr über mich die Macht hätte, so
würde Er mich derart hart strafen, wie er noch niemanden zuvor bestraft
hat.“ Als er starb, wurde so mit ihm verfahren. Daraufhin befahl Allah der
Erde: Sammle zusammen, was von ihm in dir ist, worauf er dann da stand.
Daraufhin sagte Er: „Was hat dich dazu gebracht das zu tun, was du getan
hast?“ Er (der Mann) sagte: „O mein Herr, die Furcht Dir gegenüber.“
Daraufhin vergab Er ihm.“ [Überliefert von Al-Bukhary und Muslim]
„Dieser Mann zweifelte an der Allmacht Allahs und daran, dass er
zurückgebracht wird, nachdem er (im Wind) zerstreut wurde. Er glaubte sogar,
dass er nicht zurückkehren wird. Dieses stellt dem Konsens der Muslime nach
Unglauben (Kufr) dar. Er war jedoch unwissend (Jahil) und wusste es nicht,
wobei er an Allah glaubte und fürchtete, dass Allah ihn bestraft, aufgrund
dessen Allah ihm vergeben hat. Derjenige, der zu den Leuten des Ijtihad
(eigenständiger Urteilsfindung) gehört und eine falsche Deutung macht, er
jedoch darauf bedacht ist dem Gesandten zu folgen, hat mehr als dieser Mann
Anrecht daran, dass ihm Vergebung zu Teil wird.“ [Ende des Zitats]
[Basiert auf
„Khatima Al-Qawaˈid Al-Muthla“ von Schaikh Ibn ˈUthaimin -möge Allah ihm
barmherzig sein- mit einigen Ergänzungen]
Wenn die Angelegenheit des Takfirs diese Bedeutung hat, diese Gefahr birgt
und der Fehler dabei drastisch ist, so obliegt es dem Studenten des Wissens
(Talib Al-ˈIlm), insbesondere dem Anfänger, dass er sich davor hütet in
diese Gewässer zu tauchen, und er soll sich mit dem Aneignen vom nützlichen
Wissen beschäftigen, auf dass er die Angelegenheiten seines Diesseits und
Jenseits regelt.
Drittens:
Bevor wir dir ein paar Bücher empfehlen, wollen wir dir ans Herz legen, dass
du dich auf deiner Wissenssuche auf Leute des Wissens von Ahlus-Sunnah
stützt, da dies gewiss der leichteste und sicherste Weg ist. Dieses unter
der Voraussetzung, dass derjenige, von dem du das Wissen nimmst, bezüglich
seines Wissens und Religionsausübung anerkannt (vertrauenswürdig) ist, der
Sunna folgt und sich von Gelüsten und Neuerungen fernhält.
Muhammad Ibn Sirin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Gewiss ist
dieses Wissen Religion, daher sollt ihr darauf achten von wem ihr eure
Religion nehmt.“
[Überliefert von Muslim im Vorwort zu seinem „Sahih“]
Falls es dir an deinem Wohnort nicht leicht fällt an Unterrichten der Leute
des Wissens teilzunehmen, so kannst du dich ihrer Aufzeichnungen bedienen,
in Form von CDs, oder du verhilfst dir durch islamische Webseiten, was viel
leichter ist -Allah sei Dank-. Darüberhinaus kannst du von einigen Studenten
des Wissens profitieren, welche darauf bedacht sind sich islamisches Wissen
anzueignen und der Sunna zu folgen, die fast überall anzutreffen sind -so
Allah will-.
Viertens:
Zu den Büchern, welche du dir beschaffen lesen und studieren solltest,
gehören:
-Tafsir: Tafsir von Schaikh As-Saˈdi und Ibn Kathir
– Hadith: Die
vierzig Nawawi Hadithe mit einer Erläuterung, mit Augenmerk auf „Jamiˈu
Al-ˈUlum wa Al-Hikam“ von Ibn Rajab, dann Riyad As-Salihin, dieses
gesegnete Buch, welchem du besondere Aufmerksamkeit zollen solltest. Dabei
kannst du die Erläuterung von Schaikh IbnˈUthaimin -möge Allah ihm
barmherzig sein- zu Hilfe nehmen.
ˈAqidah: Beschäftige dich mit „Kitab At-Tauhid“ von Schaikh Muhammad Ibn
ˈAbdilwahhab, zusammen mit einer einfachen Erläuterung, dann „Al-ˈAqidah
Al-Wasitiyyah“ von Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyya. Das alles zusammen mit
einigen nützlichen Abhandlungen in diesem Bereich, wie z.B. „Tahqiq Kalimah
Al-Ikhlas“ von Ibn Rajab, „Tuhfatu Al-ˈIraqiyyatu Fi Aˈamali Al-Qalbiyyati“
von Ibn Taymiyya.
Nimm dir dabei auch folgende Bücher zu Hilfe: „Zad Al-Maˈad“ von Ibn
Al-Qayyim -möge Allah ihm barmherzig sein- und viele andere seiner Bücher,
wie „Al-Wabil As-Sayyib“ und „Ad-Daa Wa Al-Dawaa“.
Dieses ist ein Sammelsurium, mit deren Lektüre man beginnen sollte. Und du
wirst, insbesondere wenn du jemand findest, der dir beim Lesen und Verstehen
hilft, ein besseres Verständnis von den Büchern bekommen, die für dich
nützlich und wichtig sind, und das Schritt für Schritt -so Allah will-.
Und Allah weiß
es am besten.
