Ich möchte die Regeln desjenigen im Detail erfahren, der einen Teil des Gemeinschaftsgebets oder das ganze verpasst hat.
Alles Lob
gebührt Allah
Erstens:
In der
„Enzyklopädie der Rechtswissenschaften“ (353/3) steht:
„Der Masbuq
ist derjenige, dem der Imam mit allen Gebetseinheiten oder einem Teil davon
zuvorgekommen ist.“
Zweitens:
Zu den
Regeln desjenigen, der alles oder einen Teil vom Gemeinschaftsgebet verpasst
hat, gehören:
1. Es ist
für sie (die Person, die verpasst hat) wünschenswert mit Ruhe und
Gelassenheit zur Moschee zu kommen.
Wenn die
Person sich dem Gebet des Imams anschließt, so ist dies der erste Teil ihres
Gebets oder ihre erste Gebetseinheit. Wenn die Person sich also
beispielsweise dem Imam zur zweiten Gebetseinheit des Abendgebets
anschließt, so zählt diese Gebetseinheit als zweite des Imams und erste der
Person.
Der Beweis
dieser beiden Urteil ist seine -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Aussage:
„Wenn ihr den zweiten Gebetsruf (Iqama) hört, dann geht zum Gebet, bleibt
ruhig und gelassen und beeilt euch nicht. Und was ihr erreicht, das sollt
ihr beten und was ihr verpasst habt, das sollt ihr vervollständigen.“
Überliefert
von Al-Bukhary (600)
Einige
Gelehrten haben eine Ausnahme gemacht, wenn man befürchtet das
Gemeinschaftsgebet zu verpassen. So darf diese Person sich etwas beeilen,
damit sie das Gemeinschaftsgebet erreicht. Für mehr Nutzen siehe die Frage
Nr. 214858 und Nr. 23426.
2. Wenn die
Person sich dem Gebet des Imams anschließt, während er (der Imam) sich in
der Verbeugung befindet, so muss sie die Takbira Al-Ihram im Stehen
sprechen. Und wenn sie die Takbira Al-Ihram während der Verbeugung (und
nicht im Stehen) spricht, so ist das Gebet ungültig.
An-Nawawi
-möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Man muss
die Takbira Al-Ihram im Stehen sprechen, da das Stehen eine Pflicht ist.
Genauso ist es bei der Person, die einen Teil des Gebets verpasst hat und
sich dem Imam, der sich in der Verbeugung befindet, anschließen will. Sie
muss alle Wörter der Takbira Al-Ihram im Stehen sprechen, doch wenn sie nur
ein Wort nicht im Stehen spricht, so wird dieses Gebet, ohne
Meinungsverschiedenheit, nicht zu einem Pflichtgebet.“
Aus
„Al-Majmu’“
(296/3).
3. Wenn der Masbuq kommt, während sich der Imam in der
Verbeugung (Ruku‘) befindet, so ist es sicherer, wenn er die zwei Takbirat
spricht: Erstens Takbira Al-Ihram und zweitens für die Verbeugung. Wenn er
aber nur die Takbira Al-Ihram spricht, ohne für die Verbeugung den Takbir zu
sprechen, so reicht ihm dies, gemäß der authentischen Meinung der Gelehrten,
aus.
Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt:
„Wenn derjenige, der hinten betet, zum Gebet kommt, während
der Imam sich verbeugt, soll er dann die Eröffnungs-Takbira und die Takbira
für die Verbeugung sprechen oder nur einmal den Takbir sprechen und sich
dann verbeugen?“
Antwort:
„Besser und sicherer ist es, wenn man zwei Takbiras spricht:
Erstens die Takbira Al-Ihram, welche eine Säule ist und im Stehen gesprochen
werden muss. Und zweitens die Takbira der Verbeugung, welche man spricht.
Wenn man befürchtet die Gebetseinheit zu verpassen, so reicht
es, wenn man die Takbira Al-Ihram spricht, gemäß der authentischeren Meinung
der Gelehrten. Denn es sind zwei Gottesdienste, die zur selben Zeit
geschehen. Demnach ersetzt der größere den kleineren. Und diese
Gebetseinheit reicht aus, bei den meisten Gelehrten.“
Aus „Majmu‘ Fatawa Ibn Baz“ (245/11).
4. Wenn der Mamum (der hinter dem Imam betet), das Gebet
erreicht, während sich der Imam verbeugt, so ist diese Gebetseinheit gültig,
auch wenn der Mamum, den Tasbih erst spricht, nachdem sich der Imam erhoben
hat. Für mehr Nutzen, siehe die Antwort auf die Frage Nr.
75156.
5. Wenn der Masbuq zweifelt, ob er die Verbeugung mit dem
Imam erreicht hat oder nicht, so soll er in diesem Fall auf das bauen, wovon
er stärker ausgeht. Wenn er nun stark davon ausgeht, dass er die Verbeugung
erreicht hat, so hat er die Gebetseinheit erreicht, und wenn er stark davon
ausgeht, dass er sie nicht erreicht hat, so zählt diese Gebetseinheit als
nicht erreicht.
In „Asch-Scharh Al-Mumti’“ von Schaikh Ibn ‚Uthaimin -möge
Allah ihm barmherzig sein- (383/3) steht:
„Wenn er kommt, während der Imam sich in der Verbeugung
befindet, hierauf sich verbeugt und es ihm anschließend unklar ist ob er die
Verbeugung mit dem Imam erreicht hat oder ob sich der Imam erhoben hat,
bevor er sie erreicht hat, so folgt der Autor der Meinung, dass dies nicht
zählt, da er zweifelt ob er die Verbeugung erreicht hat oder nicht. Somit
soll er auf die Gewissheit bauen, was bedeutet, dass er sie nicht erreicht
hat. Und demnach ist die Gebetseinheit ungültig.
Gemäß der zweiten Meinung aber, welche besagt, dass man
danach handeln soll, wovon man am stärksten ausgeht, so fragen wir: Gehst du
stark davon aus, dass du die Verbeugung mit dem Imam erreicht hast oder
nicht? Wenn er sagt: Ja, ich gehe stark davon aus, dass ich die Verbeugung
erreicht habe. So sagen wir, dass ihm diese Gebetseinheit angerechnet wird.
Wenn er aber sagt: Ich gehe stark davon aus, dass ich es
nicht erreicht habe. So sagen wir, dass ihm diese Gebetseinheit nicht
angerechnet wird und dass er sein Gebet vervollständigen soll. Doch wenn er
sagte: Ich weiß nicht und gehe von nichts stark aus. So sagen wir, dass er
die Gewissheit als Grundlage nehmen soll, dass ihm dies nicht angerechnet
wird und dass er sein Gebet vervollständigen soll.“
6. Der Masbuq darf allein hinter der Reihe beten, wenn er in
der vorderen Reihe keinen Platz findet. Für mehr Nutzen, siehe die Antwort
auf die Frage Nr. 11199.
7. Wenn der Imam noch eine Gebetseinheit hinzufügt, wird
diese hinzugefügte Gebetseinheit für den Masbuq gezählt? Über diese Thematik
gibt es eine Meinungsverschiedenheit zwischen den Gelehrten.
Schaikh Ibn ‚Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde
gefragt:
„Wenn der Imam fünf Gebetseinheiten betet und sich zur
zweiten Gebetseinheit jemand dem Gebet anschließt, soll er dann mit dem Imam
den Taslim sprechen oder eine weitere Gebetseinheit verrichten?“
Er -möge Allah ihm barmherzig sein- antwortete:
„Die Gelehrten waren sich bezüglich dieser Thematik uneinig.
So waren einige der Meinung, dass, wenn der Imam, der fünf Gebetseinheiten
verrichtet, den Taslim spricht, so muss der Masbuq noch eine Gebetseinheit
verrichten. Somit hat er dann fünf Gebetseinheiten gebetet, so wie es der
Imam getan hat. Der Beweis dafür ist die Aussage des Propheten -Allahs Segen
und Frieden auf ihm-: „Was ihr erreicht habt, das sollt ihr beten, und was
ihr verpasst habt, das sollt ihr nachholen.“ So sagen sie, dass dieser Mann
eine Gebetseinheit verpasst hat und dafür noch eine verrichten muss.
Die stärkere Meinung aber besagt, dass es ihm nicht gestattet
ist eine fünfte Gebetseinheit zu verrichten, vielmehr soll er, in dieser
Situation, mit dem Imam den Taslim sprechen, da der Imam für die fünfte
entschuldigt ist, er aber nicht, nachdem er weiß, dass er vier
Gebetseinheiten verrichtet hat. So ist es ihm nicht erlaubt etwas in seinem
Gebet hinzuzufügen.
Und was die Antwort auf die Aussage des Propheten -Allahs
Segen und Frieden auf ihm- angeht: „Und was ihr verpasst habt“, so beweist
seine Aussage: „das sollt ihr vervollständigen“, dass das Gebet, desjenigen,
der etwas verpasst hat, mangelhaft ist, doch wenn er mit dem Imam vier
Gebetseinheiten verrichtet, so ist nichts an seinem Gebet mangelhaft. Und
das ist die Antwort auf diesem Hadith. Und Allah weiß es am besten.“
Aus „Majmu‘ Fatawa Ibn ‚Uthaimin“ (14/20).
Siehe die Antwort auf die Frage Nr. 49046
und Nr. 87853.
8. Wenn der Imam vor dem Salam die
Vergesslichkeitsniederwerfung macht, so soll der Masbuq sich mit ihm
niederwerfen, egal ob er dieses Versehen (im Gebet) erreicht hat oder erst
danach kam. Doch wenn der Imam erst nach dem Salam die
Vergesslichkeitsniederwerfung macht, so soll der Masbuq ihm nicht folgen, da
es unmöglich ist in dieser Situation dem Imam zu folgen. Für mehr Nutzen
siehe die Antwort auf die Frage Nr. 72290.
9. Der Masbuq gilt erst als jemand, der das
Gemeinschaftsgebet verrichtet hat, wenn er eine Gebetseinheit erreicht hat.
Und die Gebetseinheit kann nur erreicht werden, wenn man die Verbeugung
erreicht.
In den Rechtsurteilen des Ständigen Komitees – zweites Band –
(225/6) steht:
„Der Masbuq hat, nach der richtigen Meinung, das
Gemeinschaftsgebet erst erreicht, wenn er eine Gebetseinheit erreicht hat.
Denn im Hadith steht: „Wer eine Gebetseinheit vom Gebet erreicht, der hat
das Gebet erreicht.“ Überliefert von Muslim in seinem Sahih-Werk. Und die
Gebetseinheit wird erreicht, indem man die Verbeugung erreicht.“
11. Wenn der Masbuq nach der letzten Verbeugung kommt, dann
ist es für ihn besser mit dem Imam am Gebet teilzunehmen, anstatt auf eine
andere Gebetsgemeinschaft zu warten.
In den Rechtsurteilen des Ständigen Komitees – Band 2 –
(225/6) steht:
„Und wenn der Muslim nach der letzten Verbeugung kommt, so
ist es besser mit dem Imam das zu beten, was er vom Gebet erreicht, aufgrund
der allgemeinen Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-:
„Wenn ihr zum Gebet kommt, dann kommt zu ihm gelassen. Und was ihr erreicht,
das sollt ihr beten und was ihr verpasst habt, das sollt ihr
vervollständigen.“ Und dies beinhaltet alles, was vor und nach der letzten
Verbeugung ist.“
Für mehr Nutzen siehe die Antwort auf die Frage Nr.
31029.
12. Der Masbuq erreicht nicht das Freitagsgebet, wenn er die
Verbeugung der zweiten Gebetseinheit verpasst. Wenn er also kommt nachdem
sich der Imam, im Freitagsgebet, von der Verbeugung der zweiten
Gebetseinheit erhebt, so hat er das Freitagsgebet verpasst. Er soll aber
dann mit dem Imam beten, das Gebet aber, nach dem Taslim des Imams, als
Mittagsgebet (mit vier Gebetseinheiten) verrichten.
Für mehr Nutzen siehe die Antwort auf die Frage Nr.
12601.
13. Für den Masbuq ist es am sichersten, wenn er erst anfängt
das nachzuholen, was er verpasst hat, nachdem der Imam mit dem zweiten
Taslim fertig ist.
Für mehr Nutzen siehe die Antwort auf die Frage Nr.
119604.
Und Allah weiß es am besten.
