Die authentischen Ahadith haben dargelegt, dass derjenige, der das Gebet unterlässt ein Ungläubiger ist. Und wenn wir die äußere Bedeutung des Hadiths entnehmen, müssen wir demjenigen, der das Gebet absichtlich unterlässt, alle seine Erbrechte verbieten, extra Friedhöfe für sie zur Verfügung stellen und wir dürfen nicht um Segen und Frieden für sie bitten, da es weder Sicherheit noch Frieden für einen Ungläubigen gibt. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass, wenn wir beginnen die Betenden, unter den gläubigen und nicht-gläubigen Männern, zu zählen, es sein kann, dass sie nicht mal sechs Prozent überschreiten, und die Frauen sind noch weniger. Was ist also die Meinung der islamischen Gesetzgebung bezüglich dessen, was eben erwähnt wurde, und was ist das Urteil darüber denjenigen, der das Gebet unterlässt, mit dem Friedensgruß zu grüßen oder seinen Gruß zu erwidern?
Alles Lob gebührt Allah.
Die Gelehrten waren sich über
den, der unter den Muslimen das Gebet absichtlich unterlässt, wenn er
nicht dessen Verpflichtung leugnet, uneinig. So sagten einige, dass er so in
den Unglauben fällt, dass er von der Religion des Islams austritt und als
Abtrünniger gilt. Somit darf auf ihn kein Janaza-Gebet gebetet werden, er darf
nicht in den Friedhöfen der Muslime bestattet werden, man darf ihn nicht
mit dem Friedensgruß grüßen, ob lebendig oder tot, man darf nicht
seinen Friedensgruß erwidern, für ihn um Vergebung bitten, für ihn um
Barmherzigkeit bitten, er erbt nichts und sein Geld darf nicht vererbt werden,
vielmehr wird sein Vermögen als Beute in die Staatskasse der Muslime
gebracht. Egal ob diejenigen, die das Gebet absichtlich unterlassen, viele oder
wenige sind, so unterscheidet sich das Urteil nicht durch ihre Vielzahl oder
ihre Minderheit.
Und diese Meinung ist die
authentischste und stärkste in Bezug auf den Beweis, da der Prophet,
Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:
„Das Abkommen zwischen uns
und ihnen ist das Gebet – wer es unterlässt, der begeht Unglaube.“
Überliefert von Imam
Ahmad, und den Leuten der Sunan mit einer authentischen
Überlieferungskette.
Der Prophet, Allahs Segen und
Frieden auf ihm, sagte auch:
„Zwischen dem Mann, dem Unglauben
und der Götzendienerei ist das Unterlassen des Gebets.“
Überliefert von Imam
Muslim in seinem „Sahih-Werk“ mit anderen Ahadih darüber.
Die Mehrheit der Gelehrten aber
sagt, dass, wenn er die Verpflichtung davon leugnet, ein Ungläubiger und
Abtrünniger von der Religion des Islams ist. Und sein Urteil ist dasselbe wie
das, das wir, in der ersten Meinung, bereits erklärt haben. Doch wenn er
die Verpflichtung nicht leugnet, aber das Gebet, beispielsweise, aus Faulheit
unterlässt, begeht er eine große Sünde, ohne dadurch aus dem Islam
auszutreten. Man muss ihn drei Tage lang zur Reue auffordern – wenn er bereut,
dann gebührt alles Lob Allah. Darauf basierend wird er gewaschen, ins
Leichentuch gehüllt, man betet auf ihn, bittet für ihn um Vergebung und Barmherzigkeit,
er wird in den Friedhöfen der Muslime bestattet und er erbt und vererbt.
Im Großen und Ganzen verlaufen auf ihn die Regeln der sündigen Muslime,
ob lebendig oder tot.
