Wie soll ich wissen, ob ich ausreichend Mittel ergriffen habe, sodass ich dadurch fühle, dass ich alles in meiner Macht stehende aufgebracht habe und dass ich jetzt in der Lage bin, mit gutem Gewissen, auf Allah zu vertrauen? Anders gesagt: Was sind die Richtlinien für das Aufbringen der Mittel? Einige sagen beispielsweise, dass ich sie begreifen und (auf Allah) vertrauen soll. Gehört demnach zu den Mitteln, dass ich sie als Eisenkette verstehe oder ist dies eine Übertreibung diesbezüglich?

Alles Lob
gebührt Allah

Das
Ergreifen der Mittel verneint nicht das Vertrauen auf Allah. Vielmehr gehört
dies zu den Dingen, welche die islamische Gesetzgebung vorgeschrieben hat,
mit dem Glauben aber, dass der Schaden und Nutzen in Allahs -erhaben sei Er-
Händen liegt und dass Er es ist, Der die Mittel und Ursachen erschaffen hat.

Es muss
auch eine realistische Verbindung zwischen dem Mittel und der Ursache geben.
Dies erkennt man durch Erfahrung, Gewohnheit, der islamischen Überlieferung
etc..

Außerdem
muss das Mittel islamisch-legitim sein. Denn der Weg zum lobenswerten,
islamisch-legitimen Ziel muss auch islamisch-legitim und erlaubt sein.

Der Diener
muss auch, in seiner Angelegenheit, den Mittelweg zwischen zwei Dingen
finden: Er darf weder jener sein, der die Mittel vollständig vernachlässigt,
noch der, dessen Herz an diese hängt. Vielmehr soll er sie als Mittel zum
Zweck nehmen, so wie die Leute, in ihren Gewohnheiten und Angelegenheiten
ihrer Leben, sie als Mittel nehmen. Dann darf er sein Herz nicht an das
Mittel hängen, vielmehr an den Schöpfer -der Mächtige-, Dem Herrscher über
die Herrschaft und Dem Regler aller Dinge.

Schaikh
Al-Islam Ibn Taymiyya -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:

„Auf das
Mittel zu schauen bedeutet, dass das Herz daran glaubt, darauf hofft und
sich darauf stützt. Jedoch gibt es, unter den Geschöpfen, nichts, was dies
verdient, da sie nicht unabhängig sind und sowohl Partner als auch Feinde
haben. Trotz alle dem, solange der Verursacher dieser Mittel sie nicht
dienstbar macht, werden sie auch nicht dienstbar.“

Aus „Majmu‘
Al-Fatawa“ (169/8).

Was die Richtlinie des Ergreifens des Mittels darin betrifft,
so ist dies bei allem entsprechend der Angelegenheit. So ist die Obacht auf
die leichte Krankheit – beispielsweise – nicht wie die Obacht auf die
schwere Krankheit und, dass man auf  etwas teures/kostspieliges achtet, ist
nicht wie, wenn man auf etwas Minderwertiges achtet usw..

Das Ergreifen des Mittels, wenn man die Versorgung verlangt,
unterscheidet sich vom Mittel für die Abwehr der Krankheit. Und das
Ergreifen des Mittels für Essen und Trinken ist nicht, wie das Ergreifen des
Mittels um ein Kind zu bekommen, für dessen Rechtschaffenheit und Erziehung
usw.. Somit entspricht das Mittel jeder Sache seiner Lage. Schließlich
unterscheidet sich die Richtlinie, zwischen dem fahrlässigen Unachtsamen und
dem strebsamen Klugen, von Angelegenheit zu Angelegenheit und von Situation
zu Situation. Solcherlei Dinge werden die Menschen, von sich selbst und
ihren gewohnten Situation, erkennen. 

Siehe die Antwort auf die Fragen Nr.
11749
und Nr. 130499

Und Allah -erhaben sei Er- weiß es am besten.