Was sind die freiwilligen Handlungen (Sunan) des Gebets?



Alles Lob gebührt Allah
Die frewilligen Handlungen sind viele, zu welchen jene gehören die durch
Aussprüche und welche die durch Taten ausgeführt werden. Und was mit
freiwilligen Taten (Sunan) gemeint ist, ist: (Alles) Was nicht zu den
Säulen und Pflichten gehört. Und einige der Gelehrten der Jurispudenz
überlieferten von den mit der Aussprache durchzuführenden Taten bis zu 17
freiwillige Taten und die, die mit der Tat durchzuführenden 55 freiwillige
Taten. Und das Gebet wird wird durch das Verlassens keiner dieser frewilligen
Taten ungültig, im Gegensatz zu den Säulen und Pflichten.

Und der Unetrschied zwischen der Säule (Rukn) und der Pflicht (Wajib) ist,
dass die Säule weder absichtlich noch versehentlich wegfallen darf,
sondern unbedingt ausgeführt werden muss. 

Was aber die
Pflicht (Wajib) angeht, so kann diese aus Vergessenheit wegfallen und wird dann
durch die Niederwerfung der Vergessenheit (Sujud as-Sahuw) wieder aufgeholt.

Und es
wäre hier eventuell von Nutzen, wenn wir die Säulen des Gebets, sowie
ihre Pflichten erwähnen, alsdann etwas von ihren freiwilligen Taten, basierend
auf dem Text „Dalil at-Talib“, welche als eine bekannte
Zusammenfassung bei den Rechtsgelehrten der hanbalitischen Rechtschule gilt:
Erstens:
Die Säulen des Gebets, welche wie folgt 14 sind:
1) Das Stehen in den obligatorischen Gebeten für denjenigen, der dazu in der
Lage ist

2) Takbir
zur Eröffnung des Gebets, bei der man „Allahu Akbar“ sagt

3) Das
Vortragen (Lesen) der al-Fatiha

4) Die
Verbeugung (Ruku‘), bei der man sich mindestens soweit vorbeugt, dass man seine
Knie mit seinen Händen berührt, und am vollkommensten wäre es, dass
man (darüberhinaus) Rücken und Kopf parallel zueinander ausrichtet.

5) Das
Erheben aus der Verbeugung

6) Das
gerade Stehen

7) Die
Niederwerfung (Sujud), dessen vollkommenste Art es ist, dass man
vollständig seine Stirn, Nase, Knie, Handfläche und Fußzehen
auf dem Boden ablegt. Und das Mindeste ist es, dass man von allem etwas (auf
dem Boden) ablegt.

8) Das Erheben
aus dem Sujud

9) Das
Sitzen zwischen den beiden Niederwerfungen. Wie auch immer man dabei sitzt ist
es ausreichend. Die Sunnah hierbei jedoch ist, dass man „Muftarishan“ sitzt,
was bedeutet, dass man auf seinem linken Fuß sitzt, während man sein
rechten Fuß gen Qiblah aufrichtet.

10) Die Ruhe
bei jeder der praktisch anzuwendenden Säulen

11) Der
letzte Taschahhud

12) Das
hierfür und für den zweimal auszusprechenden Taslim zugehörige Sitzen

13) Der
zweimal auszusprechende Taslim, was bedeutet, dass man zwei mal folgendes sagt:
„Assalamu aleikum wa rahmatullah.“ Und bei freiwilligen Gebeten so wie dem
Gebet für den Verstorbenen (Janazah) reicht es aus einmal Taslim auszusprechen.

14) Das
Einhalten der Reihenfolge der Säulen, wie wir sie erwähnten. Wenn man
sich also absichtlich vor der Verbeugung (Ruku‘) niederwirft ist das Gebet
ungültig. Wenn er es aber versehentlich macht, muss er es wiederholen, indem er
sich erst verbeugt und dann niederwirft. 

Zweitens:
 

Die
Pflichten des Gebets, welche wie folgt 8 sind:
1) Der Takbir, außer dem Takbir zur Eröffnung zum Gebet

2) Das Sagen
von: „Sami’Allahu li man hamidah (Allah hört jenen, der Ihn lobpreist)“

3) Das Sagen
von: „Rabbana wa laka al-Hamd (Unser Herr und Dir gebührt aller Lob)“

4) Das Sagen
von: „Subhana Rabbi al-A’dhim (Frei von jeglichem Mangel ist mein Herr, der
Gewaltige)“ einmal in der Verbeugung (Ruku‘)

5) Das Sagen
von: „Subhana Rabbi al-A’la (Frei von jeglichem Mangel ist mein Herr, der
Allerhöchste)“ einmal in der Niederwerfung (Sujud)

6) Das Sagen
von: „Rabbi Ighfirli (Mein Herr vergib mir)“ zwischen den beiden
Niederwerfungen

7) Der erste
Taschahhud

8) Das zum
ersten Taschahhud dazugehörige Sitzen 

Drittens:
Die freiwilligen Taten der Aussprache beim Gebet, welche wie folgt 11 sind:
1) Nach dem Takbir zur Eröffnung des Gebets zu sagen: „Subhanak Allahumma
wa bihamdik, wa tabaraka Asmuk, wa t’aala Jadduk, wa la Ilaha ghayruk“ Diese
wird auch Eröffnungsdua genannt.
2) at-Ta’awudh ( Das Sagen von „A’udhu billahi mina ash-Shaytani ir-Rajim“ Ich
suche Zuflucht bei Allah vor dem gesteinigten Satan)

3)
al-Basmala ( Das Sagen von „Bismillahi ir-Rahmani ir-Rahim“ Im Namen Allahs,
des Allerbarmers, des Barmherzigen)
4) Das Sagen von Aamin (Allah erhöre)

5) Eine
weitere Sura nach der Fatiha zu rezitieren

6) Das
hörbare Aussprechen bei der Rezitation für den Vorbeter

7) Das Sagen
von „Mil’ as-Samawati wa Mil‘ al-Ardhi wa Mil’a ma shi’ta min shay’in b’ad“ für
jeden außer dem, der nicht vorbetet (Jedoch ist richtig, dass dies ebenso
auch für den Sunnah ist, der nicht vorbetet)

8) Was über
das einmalige Sagen des Tasbih in der Verbeugung hinausgeht. Spricht der zweite
Tasbih, der dritte und was darüber hinausgeht.

9) (Ebenso)
was über den einmaligen Tasbih im Sujud hinausgeht.

10) (Ebenso)
was über das einmalige Sagen von „Rabbi Ighfirli“ zwischen den beiden
Niederwerfungen hinausgeht

11) Das
Bittgebet im letzten Taschahhud, bei dem man Friedens- und Segenswünsche über
seine Familie, Allahs Friede auf ihm und ihnen, spricht, sowie das Bittgebet
danach.

Viertens: 

Die
freiwilligen Taten der körperlichen Ausführung, welche auch „Hay’at“
genannt werden: 

1)     

Das Heben der Hände beim Takbir der
Eröffnung zum Gebet

2)     

Ebenso, wenn man in die Verbeugung geht

3)     

Ebenso, wenn man sich aus ihr erhebt

4)     

Das Legen der Hände (auf die Brust)
danach

5)     

Das Legen der rechten auf die linke Hand

6)     

Das Blicken auf den Punkt seiner
Niederwerfung

7)     

Das Ausereinanderhalten seiner Füße
beim Stehen

8)     

Das Greifen seiner Knie mit gespreizten
Fingern bei der Verbeugung, sowie den Rücken gerade zu halten und den Kopf
parallel dazu auszurichten

9)     

Die Körperteile, welche Sujud verrichten
den Ort des Sujud berühren lassen mit Ausnahme der Knie, so ist dies
unerwünscht

10) 

Seine Ellbogen von den Seiten, seinen Bauch
von seinen Oberschenkel sowie seine Oberschenkel von seinen Waden zu
distanzieren. Das Auseinanderhalten seiner Knie, das Aufrichten seiner
Füße, sowie deren Fußzehen gespreizt auf dem Boden zu legen. Die
Hände auf der Höhe seiner Schultern mit ausgestreckten Fingern.

11) 

Den Ifitrash-Sitz in dem ersten Taschhahud
einzunehmen und in dem zweiten den Tawarruk-Sitz

12) 

Das Platzieren der Hände ausgestreckt
auf den Oberschenkeln mit zusammengelegten Fingern zwischen den zwei Sujud und
dasselbe gilt für den Taschahhud,außer das er hierbei noch den Ring- und
kleinen Finger zusammenzieht und mit dem Daumen und Mittelfinger einen Kreis
macht und mit dem Zeigefinger, während dem Gedenken Allahs, zeigt

13) 

Seinen Kopf beim Taslim nach rechts und links
zu wenden 

Und in
einigen dieser Punkte gibt Meinungsverschiedenheiten unter den Rechtsgelehrten.
So kann es sein, dass das was bei dem einen als Pflicht gilt, bei dem anderen
lediglich eine freiwillige Tat darstellt. Und dies ist detailliert in den
Büchern der Jurispudenz diskutiert worden. 

Und Allah
weiß es am besten