Was sind die Kategorien, für die man die Zakah abgeben muss?
Alles Lob gebührt Allah.
„Die Kategorien, für die man
die Zakah abgeben muss, sind acht. Allah, erhaben sei Er, hat sie auf klare und
heilende Weise dargelegt. Er, der Mächtige und Gewaltige, berichtete, dass
dies eine Verpflichtung und auf dem Wissen und der Weisheit aufgebaut ist. So
sagte Er, mächtig ist Seine Erwähnung:
„Die Almosen sind nur für die
Armen, die Bedürftigen, diejenigen, die damit beschäftigt sind,
diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, (den Loskauf von)
Sklaven, die Verschuldeten, auf Allahs Weg und (für) den Sohn des Weges, als Verpflichtung
von Allah. Allah ist Allwissend und Allweise.“ [At-Tauba 9:60]
Diese acht Kategorien sind
jene, denen die Zakah zusteht, für die man diese abgeben muss.
Die erste und die zweite:
„für die Armen (Fuqara), die Bedürftigen (Masakin)“
Diesen wird die Zakah
gegeben, damit sie davon ihre Notwendigkeiten und Bedürfnisse bezahlen
können. Der Unterschied zwischen den Armen und den Bedürftigen ist, dass
die Armen noch bedürftiger sind. Der eine von ihnen findet nichts, was ihm und
seiner Familie für ein halbes Jahr reicht. Und die Bedürftigen befinden sich in
einem besseren Zustand als die Armen, da sie die Hälfte von dem, was
ausreicht, finden oder mehr, aber unter dem, was einem vollkommen ausreicht.
Aufgrund ihres Bedarfs wird ihnen die Zakah jedoch gegeben.
Aber wie schätzen wir das
Bedarf ab?
Die Gelehrten sagten, dass
ihnen das, für ihren Bedarf, gegeben werde, was ihnen und ihrer Familie für ein
Jahr ausreiche, da, wenn das Jahr vorbei wäre, man die Zakah, bezüglich
des Vermögens, (wieder) abgeben müsse. Genauso wie das Zakah-Jahr die
Schätzung der Zeit ist, in der die Zakah abgegeben werden muss, so sollte
das Zakah-Jahr auch die Schätzung der Zeit sein, in der der Bedarf der
Armen und Bedürftigen, welche die sind, denen die Zakah zusteht, abgegeben
werden muss. Und dies ist eine schöne und gute Meinung. Das bedeutet, dass
wir dem Armen und Bedürftigen das geben, was ihnen und ihrer Familie für die
Zeitspanne eines vollen Jahres ausreicht. Oder wir geben ihm ein Werkzeug, mit
dem er arbeiten kann, wenn er das Handwerk beherrscht, wie ein Schneider, Zimmermann,
Schmied usw. Wichtig ist, dass wir ihm das geben, was ihm und seiner Familie
für ein Jahr ausreicht
Die dritte: „diejenigen, die
damit beschäftigt sind“
Gemeint sind diejenigen, die darüber,
vom Befehlshaber aus, rechtliche Gewalt haben. Deshalb sagt Er: „diejenigen,
die damit beschäftigt sind.“ [At-Tauba:60]
Er sagte nicht: „diejenigen,
die darin beschäftigt sind.“ Das zeigt, dass sie eine Art rechtliche
Gewalt darüber haben. Sie sind jene, die diese Steuern von ihren Besitzern
erheben, sie unter den Leuten verteilen und (alles) notieren. Und diesen, die
damit beschäftigt sind, wird etwas von der Zakah gegeben.
Aber wie viel wird ihnen
davon gegeben?
Diejenigen, die mit der Zakah
beschäftigt sind, haben den Anspruch als Beschäftigte beschrieben zu
werden. Und wer Anspruch auf eine Eigenschaft hat, der bekommt das, was dieser Eigenschaft
gerecht kommt. Demnach wird ihnen von der Zakah das abgegeben, was ihnen in
ihrer Beschäftigung zusteht, egal ob sie reich oder arm sind, da sie die
Zakah wegen ihrer Arbeit nehmen und nicht aufgrund ihres Bedarfs. Darauf
basierend soll ihnen das von der Zakah abgegeben werden, was sie verdienen.
Wenn aber diejenigen, die damit beschäftigt sind, arm sind, dann wird
ihnen von der Zakah das gegeben, wofür sie gearbeitet haben, und das, was
ihnen, aufgrund ihrer Armut, für die Zeitspanne eines Jahres ausreicht. Denn sie
haben Anspruch auf die Zakah aufgrund von zwei Beschreibungen: Ihrer
Beschäftigung damit und ihrer Armut. Somit wird ihnen die Zakah für beide
Eigenschaften abgegeben. Aber wenn ihnen von der Zakah etwas für ihre Arbeit
abgegeben wird und dies ihren Bedarf für die Zeitspanne eines Jahres nicht
deckt, vervollständigen wir den Proviant für die Zeitspanne eines Jahres.
Ein Beispiel dafür: Wenn wir annehmen, dass ihm für die Zeitspanne eines Jahres
10.000 Rial ausreichen. Und wenn wir ihnen die Zakah, aufgrund ihrer Armut,
abgeben, erhalten sie 10.000 Rial. Wenn ihr Anteil von der Arbeit 2.000 Rial
sind, dann müssen wir ihm für seine Arbeit 2.000 und aufgrund seiner Armut
8.000 Rial abgeben.
Die vierte: „diejenigen,
deren Herzen vertraut gemacht werden sollen“
Es sind diejenigen, denen von
der Zakah abgegeben wird, damit man ihnen den Islam vertraut macht: Entweder
ein Ungläubiger, auf den man hofft, dass er den Islam annimmt, ein Muslim,
dem wir davon (etwas) abgeben, damit der Glaube (Iman) in seinem Herzen
stärker wird, oder ein Übler, dem wir (etwas) abgeben, um die Muslime
vor seinem Übel abzuwehren. Und noch weitere, bei denen es zum Wohl der
Muslime wird, wenn man (ihre Herzen) vertraut macht.
Aber ist es erforderlich,
dass er ein Oberhaupt sein soll, dem, in seinem Volk, gehorcht wird, so dass
das Vertraut machen seines Herzens einen allgemeinen Vorteil darbietet? Oder
darf man ihm (von der Zakah) abgeben, um sein Herz vertraut zu machen oder für
seinen persönlichen Vorteil? Wie ein Mann, der frisch den Islam angenommen
hat und man sein Herz vertraut macht und sein Glaube stärker wird, wenn
man ihm von der Zakah etwas abgibt?
Dies ist, unter den
Gelehrten, ein Bereich der Meinungsverschiedenheit. Die stärkere Meinung
bei mir aber ist, dass es kein Problem darstellt, wenn man ihm etwas abgibt, um
ihm den Islam vertraut zu machen und seinen Glauben zu stärken. Auch wenn
man ihm, von der Zakah, etwas als Einzelperson abgibt und nicht als Oberhaupt
eines Volkes, da Allah, erhaben sei Er, allgemein saget: „Und diejenigen, deren
Herzen vertraut gemacht werden sollen.“ [At-Tauba:60]
Und wenn es erlaubt ist, dass
wir davon dem Armen etwas, für seinen körperlichen Bedarf, abgeben, dann
ist es noch eher erlaubt, dass wir dem, dessen Glauben schwach ist, etwas davon
abgeben, um seinen Glauben zu stärken. Denn die Stärkung des
Glaubens, bezüglich der Person, ist wichtiger als die Nahrung des Körpers.
Diese sind vier, denen die
Zakah in Form von Besitz abgegeben wird und sie werden es auch vollständig
besitzen dürfen, sogar, wenn diese Eigenschaft (eine der vier eben
erwähnten) von ihnen, während des Zakah-Jahres, verschwindet, müssen
sie die Zakah nicht zurückzahlen. Vielmehr bleibt es für sie erlaubt, da Allah
ihren Anspruch darauf mit dem „Laam“ (im Arabischen) ausdrückt. So sagt Er:
„Die Almosen sind nur für (im Arabischen mit „Laam“) die Armen, die
Bedürftigen, diejenigen, die damit beschäftigt sind, diejenigen, deren
Herzen vertraut gemacht werden sollen …“ [At-Tauba:60]
Daraus entnehmen wir, dass, wenn
der Arme während des Zakah-Jahres reich wird, er die Zakah nicht
zurückzahlen muss. Wie wenn wir ihm 10.000 aufgrund seiner Armut abgeben, was
ihm für die Zeitspanne eines Jahres hilft, dann aber macht Allah, erhaben sei
Er, ihn, während des Zakah-Jahres, durch das Verdienen von Geld, dem Tod
eines Verwandten, der ihm etwas vererbt etc., reich. Dann muss er das, was von
dem Geld, das er von der Zakah genommen hat, nicht zurückzahlen, da es sein
Besitz ist.
Die fünfte Art der Leute,
denen die Zakah zusteht, ist „Riqaab“, denn Allah sagt: „Riqaab“ (im Deutschen:
„(den Loskauf von) Sklaven.“), und die Gelehrten haben für „Riqaab“ drei Dinge
erläutert:
1.
Ein
Mukatib, der sich selbst von seinem Herrn freikauft, mit einem Betrag, den er
zu späterer Zeit auszahlt. Diesem wird das gegeben, was er für seinen
Herrn begleichen kann.
2.
Ein
Sklave, der jemandem gehört und von der Zakah gekauft wird, um befreit zu
werden.
3.
Ein
Muslim, der von den Ungläubigen gefangen wird. So wird den
Ungläubigen von der Zakah etwas gegeben, damit sie diesen Gefangen
befreien können. Genauso ist es bei einer Entführung. Wenn also ein
Ungläubiger oder ein Muslim einen von den Muslimen entführt, besteht darin
kein Problem, dass der Entführte mit einem Teil der Zakah freigekauft wird.
Denn der Grund ist ein und derselbe, welcher der Loskauf des Muslims von der
Gefangenschaft ist. Dies ist gilt aber nur, wenn wir nicht dazu in der Lage
sind den Entführer dazu zu bringen ihn, ohne die Ausgabe von Geld, zu befreien,
wenn der Entführte ein Muslim ist.
Der sechste: „die
Verschuldeten“
Die Gelehrten, möge
Allah ihnen barmherzig sein, haben die Schulden in zwei Teile eingeteilt: Eine
Verschuldung um zu versöhnen und eine Verschuldung, um den Bedarf zu
decken. Was die Verschuldung zur Versöhnung betrifft, so haben sie
dafür Beispiele genannt, wie wenn
zwischen zwei Stämmen Streit und Kriege herrschen und ein Mann von den
Leuten des Guten, des Ansehens, der Ehre und Macht kommt und zwischen diesen
zwei Stämmen mit etwas Geld, das er auf sich nimmt, schlichtet. So geben
wir dem Schlichter etwas von der Zakah, dessen Betrag er auf sich nahm, als
Belohnung für diese ehrbare Tat, für die er aufkam, um Hass und Feindschaft
zwischen den Gläubigen und das Blutvergießen zu verhindern. Diesem
wird, egal ob er reich oder arm ist, etwas abgegeben, da wir ihm nichts geben,
damit er seinen Bedarf deckt. Vielmehr geben wir ihm, da er für ein allgemeines
Wohl stand.
Was den zweiten angeht, so
ist es derjenige, der für sich selbst verschuldet ist. Der sich selbst Schulden
macht, um damit für seinen Bedarf zu bezahlen oder um etwas zu kaufen, das er
braucht, aber (selber) kein Geld besitzt. Diesem werden die Schulden von der
Zakah beglichen, unter der Bedingung, dass er selber kein Geld besitzt, mit dem
er seine Schulden begleichen kann.
Hier gibt es eine Thematik:
Ist es besser, wenn wir dem Verschuldeten das Geld von der Zakah geben, damit
er (selber) seine Schulden begleicht, oder sollen wir zum Gläubiger gehen
und für ihn die Schulden begleichen?
Es hängt davon ab. Wenn
der Verschuldete danach bestrebt ist seine Schulden zu begleichen, seine (Zahlungs-)Verpflichtung
zu entlasten und in dem, was man ihm gibt, damit er seine Schulden begleicht,
vertrauenswürdig ist, dann geben wir es ihm selbst, damit er seine Schulden
begleicht. Denn dies bedeckt ihn eher und hält ihn noch weiter davon fern
sich vor den Menschen, die ihn (für ihr Geld) verlangen, zu beschämen.
Wenn der Verschuldete aber
ein Geldverschwender ist, der Geld verschwendet und geht und sich unnötige
Sachen kauft, wenn wir ihm Geld geben, damit er seine Schulden begleicht, dann
werden wir es ihm nicht geben. Vielmehr gehen wir zu seinem Gläubiger und
fragen ihn nach den Schulden von Soundso bei ihm. Dann geben wir ihm den Betrag
dieser Schulden oder einen Teil davon, entsprechend dem, was leicht fällt.
Der siebte: „auf Allahs Weg“
Mit „Allahs Weg“ ist hier der
Jihad auf dem Wege Allahs gemeint und nichts anderes. Es ist nicht richtig,
dass damit alle Wege des Guten gemeint werden sollen. Denn, wenn damit alle
Wege des Guten gemeint wären, dann würde die Beschränkung in Allahs,
erhaben sei Er, Aussage keinen Nutzen bringen: „Die Almosen sind nur für die
Armen, die Bedürftigen, diejenigen, die damit beschäftigt sind,
diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, (den Loskauf von)
Sklaven, die Verschuldeten, auf Allahs Weg und (für) den Sohn des Weges, als
Verpflichtung von Allah. Allah ist Allwissend und Allweise.“ [At-Tauba:60]
Dann würde die
Beschränkung keine Auswirkung haben. Somit ist mit „Allahs Weg“ der Jihad
auf Allahs Weg gemeint. Demnach wird denjenigen, die auf Allahs Weg
kämpfen, von deren Zustand scheint, dass sie kämpfen, damit Allahs
Wort das höchste ist, von der Zakah das gegeben, was ihnen an Unterhalt
und Waffen ausreicht. Es ist auch erlaubt, dass für sie die Waffen von der
Zakah gekauft werden, damit sie damit kämpfen. Aber der Kampf muss auf
Allahs Weg geführt werden. Und den Kampf auf Allahs Weg hat der Gesandte,
Allahs Segen und Frieden auf ihm, bereits dargelegt, als er über einen Mann
gefragt wurde, der aus Eifer, und einen, der aus Tapferkeit kämpft, und
einen, der kämpft, damit man seine Position sieht. Welcher von ihnen
befände auf Allahs Weg? Er antwortete:
„Wer kämpft, damit das
Wort Allahs das höchste ist, so ist dies auf Allahs Weg.“
Der Mann, der aus Eifer für
sein Heimatland, und anderen Arten des Eifers, kämpft, kämpft nicht
auf Allahs Weg. Somit hat er keinen Anspruch auf das, worauf der Anspruch hat,
der auf Allahs Weg kämpft, weder von materiellen diesseitigen Dingen, noch
von jenseitigen Dingen. Und der Mann, der aus Tapferkeit kämpft, also,
weil er es liebt zu kämpfen, da er tapfer ist, – und derjenige, der für
eine Eigenschaft bekannt ist, liebt es dieser, egal auf welche Art,
nachzukommen – kämpft auch nicht auf Allahs Weg. Und derjenige, der
Kämpft, damit seine Position gesehen wird, kämpft aus Augendienerei
und für Ansehen und nicht auf Allahs Weg. Und jeder, der nicht auf Allahs weg
kämpft, hat keinen Anspruch auf die Zakah, denn Allah, erhaben sei Er, sagt:
„auf Allahs Weg.“ Und derjenige, der auf Allahs Weg kämpft, ist derjenige,
der kämpft, damit Allahs Wort das höchste ist.
Die Gelehrten sagten, dass zu
„Allahs Weg“ auch der Mann gehört, der sich dem Streben nach islamischem
Wissen widmet. Ihm wird demnach von der Zakah so viel abgegeben, wie sein
Bedarf für Unterhalt, Kleidung, Essen, Trinken, Wohnen und Wissensbüchern ist.
Denn das islamische Wissen ist eine Art des Jihads auf Allahs Weg. Imam Ahmad,
möge Allah ihm barmherzig sein, sagte sogar: „Nichts kommt dem Wissen
gleich, wenn die Absicht rein ist.“ Das Wissen ist die Grundlage der gesamten
islamischen Gesetzgebung. So gibt es keine islamische Gesetzgebung, außer
durch Wissen. Und Allah, gepriesen und erhaben sei Er, sandte das Buch herab,
damit die Menschen für die Gerechtigkeit eintreten, die Regeln ihrer
islamischen Gesetzgebung lernen und was für sie an Glaubenssätzen,
Aussagen und Taten notwendig ist. Was den Jihad auf Allahs Weg betrifft – ja,
er gehört zu den edelsten Taten, vielmehr
ist er der Gipfel des Islam und an seinem Vorzug besteht kein Zweifel.
Aber das Wissen hat im Islam eine große Stellung. Somit ist klar, und es
besteht kein Problem darin, dass es im Jihad auf Allahs Weg mit inbegriffen
ist.
(Wichtig ist zu
erwähnen, dass mit dem Jihad hier nicht das gemeint ist, was die
große Mehrheit der Menschheit als Terrorismus sieht. Der Text hier ist jedenfalls
rein wissenschaftlich. Es ähnelt eher dem Sold oder das, was ein Staat an
Steuern für seine Armee einfordert und ausgibt.)
Der achte: „und (für) den
Sohn des Weges“
Dieser ist der Reisende,
dessen Reise abbricht und sein Unterhalt aufgebraucht ist. Diesem wird etwas
von der Zakah abgegeben, damit er sein Land erreicht, auch wenn er in seinem
Land reich ist, da er bedürftig ist. Unter diesem Zustand sagen wir ihm nicht:
„Du musst es ausleihen und wieder zurückzahlen.“ Denn in diesem Zustand zwingen
wir ihn auf sich selbst mit Schulden zu belasten. Aber wenn er sich selber
entscheidet Geld auszuleihen, und nichts von der Zakah nimmt, dann liegt die
Sache an ihm. Wenn wir also eine Person finden, die von Mekka nach Medina
reist, und sein Unterhalt während der Reise verloren geht und er (sonst)
nichts hat, aber in Medina reich ist, geben wir ihm nur das, was ihm hilft nach
Medina anzukommen, denn das ist seine Notlage, aber mehr geben wir ihm nicht.
Wenn wir nun die Arten derer,
denen es zusteht von der Zakah bezahlt zu werden, kennen, wird alles andere an
allgemeinem oder speziellen Wohl nicht von der Zakah bezahlt. Darauf basierend
wird mit der Zakah nicht der Bau einer Moschee, Straßensanierungen, der
von Büchereien und was dem ähnelt bezahlt. Denn Allah, der Mächtige
und Gewaltige, erwähnte die Arten derer, denen die Zakah zusteht, indem Er
sagt: „Als Verpflichtung von Allah.“ [At-Tauba:60]
Das heißt, dass diese
Einteilung als Verpflichtung von Allah, der Mächtige und Gewaltige, kam:
„Allah ist Allwissend und Allweise.“
Dann fragen wir: Muss jeder
Art von ihnen die Zakah gegeben werden, da das „Waw“ (im Arabischen) alle mit
einbezieht?
Die Antwort ist, dass das
nicht sein muss, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, zu Mu’adh
ibn Jabal, möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte, als er ihn in den
Jemen sandte: „Bringe ihnen bei, dass Allah ihnen eine Spende, in Bezug auf ihr
Vermögen, auferlegt hat, welche von ihren Reichen genommen und ihren Armen
gegeben wird.“ Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, erwähnte nur
eine einzige Art. Dies beweist, dass Allah, erhaben sei Er, nur die Richtung
dieses Anspruchs darlegte. Damit ist nicht gemeint, dass du diese Arten
verallgemeinern sollst.
Wenn aber gesagt wird:
„Welche, von diesen acht Arten, hat am ehesten darauf Recht, dass die Zakah für
sie ausgegeben wird?“
Wir antworten, dass am
ehesten, die sind, deren Bedarf am stärksten ist, denn sie alle haben
Anspruch auf diese Eigenschaft. Wer also am intensivsten dazu drängt und
es braucht, dem steht es am ehesten zu. Meistens aber sind diese die Armen und
Bedürftigen. Deshalb beginnt Allah, erhaben sei Er, mit ihnen und sagte:
„Die Almosen sind nur für die
Armen, die Bedürftigen, diejenigen, die damit beschäftigt sind,
diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, (den Loskauf von)
Sklaven, die Verschuldeten, auf Allahs Weg und (für) den Sohn des Weges, als
Verpflichtung von Allah. Allahs ist Allwissend und Allweise.“ [At-Tauba:60]
Und Allah weiß es am
besten.“
