Ist es erlaubt das Tarawih-Gebet (Das Gebet in der Nacht, nach dem Nachtgebet, welches im Ramadan gebetet wird) ungefähr zwei Stunden vor dem Gebetsruf des Morgengebets zu verrichten? Oder ist es verpflichtend es direkt nach dem Nachtgebet zu verrichten?
Alles
Lob gebührt Allah.
Die
Zeit des Tarawih-Gebets zieht sich, ab der Zeit nach dem Nachtgebet bis zum
Aufgang des Morgengrauens, hin. Somit ist es zulässig es in einem Teil
dieser Zeit zu verrichten.
An-Nawawi,
möge Allah ihm barmherzig sein, sagte in „Al-Majmu‘“:
„Die
Zeit des Tarawih beginnt, wenn das Nachtgebet beendet wurde, dies
erwähnten al-Baghawi und andere, und bleibt (bestehend) bis zum Anbruch
der Morgendämmerung.“
Aber
wenn der Mann in der Moschee als Imam vorbetet, dann ist es besser, wenn er es
nach dem Nachtgebet betet und nicht bis zu Mitternacht, oder zum Ende der Nacht,
in die Länge zieht, damit dies den Betenden nicht schwer fällt. Es
kann nämlich sein, dass einige von ihnen schlafen und so das Gebet
verpassen. Und das ist die (bekannte) Praxis der Muslime, dass sie Tarawih nach
dem Nachtgebet beteten und es nicht in die Länge ziehen.
Ibn
Qudaama sagte in „al-Mughni“:
„Imam
Ahmad wurde gefragt: „Wird das Gebet, also Tarawih, bis zum Ende der Nacht in
die Länge gezogen?“ Er antwortete: „Nein, die Sunnah (Tradition) der
Muslime ist mir lieber.““
Wenn
jemand es aber zu Hause betet, so hat er die Wahl. Wenn er will, betet er es am
Anfang der Nacht und wenn er will, betet er es am Ende.
Und
Allah weiß es besser.
