Wann soll die rituelle Waschung (Ghusl) für den Tag vom ‚Id vorgenommen werden? Denn, wenn ich Ghusl nach dem Morgengebet (Fajr) mache, so ist die Zeit sehr knapp, da der Gebetsplatz (Musalla), an dem wir das ‚Id-Gebet verrichten von meinem Haus weit entfernt ist.

Alles
Lob gebührt Allah.

Erstens:
Der Vollzug der rituellen Waschung (Ghusl) am Festtag (‚Id) ist eine
beliebte (erwünschte) Handlung (Mustahab).
Der Vollzug des Ghusl am Tag von ‚Id wurde von einigen Prophetengefährten
überliefert, wie ‚Ali ibn Abi Talib, Salama ibn Akwa‘ und Ibn ‚Umar, möge
Allah mit ihnen zufrieden sein.

An-Nawawi sagte in „Al-Majmuu’“:
„Die gesamten Überlieferungsketten sind schwach und nichtig, außer der
Überlieferung von Ibn ‚Umar. Das Anerkannte diesbezüglich ist, (sprich
bezüglich der Erwünschtheit des Ghusl,) die Überlieferung von Ibn ‚Umar und
der Folgeschluss auf das Freitagsgebet (Jumu’a).“
[Ende des Zitats]
Ibn Al-Qayyim sagte:
„Diesbezüglich gibt es zwei schwache Überlieferungen… Es ist jedoch von
Ibn ‚Umar bestätigt, der für seine strenge Befolgung der Sunna bekannt war,
dass er es pflegte am Tag vom ‚Id den Ghusl zu vollziehen, bevor er (zum
Gebet) hinausgeht.“ [Ende des Zitats]

Zweitens:

Bezüglich der Zeit des Ghusl für ‚Id.

Es
ist besser, dass dieses nach dem Morgengebet (Fajr) geschieht. Und falls man
es vor dem Morgengebet vollzieht, so ist dieses ausreichend und darüber wird
hinweg gesehen, aufgrund der Kürze der Zeit und der Schwierigkeit es nach
dem Morgengebet zu machen. Dazu kommt noch die Notwendigkeit der Menschen
zum ‚Id-Gebet hinauszugehen, wobei der Gebetsplatz (Musalla) weit entfernt
sein kann.

In
„Al-Muntaqa Scharh Muwatta’a Al-Imam Malik“ wird gesagt:
„Es ist wünschenswert (Mustahab), dass sein Ghusl an sein frühzeitiges
Hinausgehen zum Gebetsplatz gebunden ist. Ibn Habib sagte:

„Der
beste Zeitpunkt für den Ghusl des Dieners ist nach dem Morgengebet (Fajr).

Imam
Malik sagte zusammenfassend:

„Und
falls er für die zwei Festtage den Ghusl vor dem Morgengebet vollzieht, so
ist (diese Angelegenheit) weiträumig (Anm.d.Ü. Es gibt einen gewissen
Spielraum).“

In
„Scharh Muktasar“ (2/102) sagte Khalil, dass seine Zeit sich vom Sechstel
der Nacht bis zu ihrem Ende erstreckt.

Ibn
Qudama sagte in „Al-Mughni“:
„Die Zeit für den Ghusl (vom ‚Id) ist, nach der äußerlichen Bedeutung von
Al-Khiraqi, nach dem Morgenanbruch. Al-Qadi und Al-Amadi sagten:

„Und
falls er den Ghusl nach dem Morgengebet vollzieht, so verfehlt er die Sunna
des Ghusl, da der Ghusl für das Gebet am Tag ist, und es ist vor dem
Morgengebet nicht erlaubt, wie bei dem Ghusl für das Freitagsgebet (Jumu’a).

Ibn
‚Aqil sagte:

„Von
Imam Ahmad wird überliefert, dass er (der Ghusl) vor dem Morgengebet und
danach ist.“ Dieses, da die Zeit vom ‚Id begrenzter ist als die Zeit vom
Freitagsgebet. Und falls er (mit dem Ghusl) nach dem Morgengebet wartet, so
kann es sein, dass er es nicht mehr schafft. Und auch, da der Sinn hinter
dem Ghusl die Reinigung ist, und dieses wird durch den Ghusl in der Nacht 
erreicht, aufgrund seiner Nähe zum Gebet. Das Bessere ist es, dass es nach
dem Morgengebet vollzogen wird, um so die Meinungsverschiedenheit zu
umgehen, und es ist trefflicher in Bezug auf die Reinheit, aufgrund seiner
Nähe zum Gebet.“ [Ende des Zitats]
An-Nawawi sagte in „Al-Majmuu’“:
„In Bezug auf die Gültigkeit der Zeit dieses Ghusl gibt es zwei bekannte
Aussagen. (Die eine davon ist:) Nach dem Morgenanbruch, wie in „Al-Umm“
geurteilt wurde. (Und die andere, authentischere von ihnen beiden ist,) in
Übereinstimmung der Gefährten, dass es vor dem Morgengebet und (auch) danach
erlaubt ist.“
Al-Qadi Abu At-Tayyib sagte in seinem Buch „Al-Mujarradu“:

„Asch-Schafi’i urteilte in „Al-Buwayti“ mit der Gültigkeit
des Ghusl vor dem Morgenanbruch.“
An-Nawawi sagte: „Wenn wir die richtigere Aussage nehmen, so ist er (der
Ghusl) vor dem Morgengebet gültig. Und genau genommen gibt es diesbezüglich
drei Ansichten.
(Die richtigere) und bekanntere (Meinung) ist, dass (der Ghusl) nach der
(islamischen) Mitternacht gültig ist und vorher nicht.
(Die zweite Ansicht ist,) dass er in den gesamten Nächten gültig ist. Dieses
war die feste Meinung von Al-Ghazali, und es erwählte sie Ibn As-Sabaghi und
andere.
(Die dritte Ansicht ist,) dass er nur kurz vor dem Morgengebet während des
Sahr gültig ist. Dieses war die feste Meinung von Al-Baghawi.“
[Ende des zusammengefassten Zitats]
Hierauf aufbauend gibt es nichts daran auszusetzen, dass der Ghusl vor dem
Morgengebet vollzogen wird, so dass der Muslim in der Lage ist zum ‚Id-Gebet
hinauszugehen.

Und Allah weiß es am besten.