Wann ist die Zeit, zu der das ‚Id-Opfertier (Al-Udhiya) geschlachtet wird?
Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Die
Zeit für das Schlachten des ‚Id-Opfertieres (Udhiya) beginnt nach dem ‚Id-Gebet
vom Opferfest (‚Id Al-Adha) und endet mit dem Sonnenuntergang des dreizehnten
Tag von dem Monat Dhul-Hijja. Das bedeutet, dass die Tage des Schlachtens vier
sind, nämlich der Tag des Opferfestes und die drei nachfolgenden Tage.
Es ist besser, dass man sich beeilt, und nach dem Festtagsgebet (Salat Al-‚Id)
zu schlachten, wie es der Gesandte Allahs, Allah Segen und Frieden auf ihm,
getan hat. Dann ist das Opfertier das erste, was an dem Festtag (‚Id) verzehrt
wird.
Imam Ahmad überliefert (22475) von Burayda, möge Allah mit ihm zufrieden
sein, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm,
pflegte es am Festtag vom Fastenbrechen (‚Id A-Fitr) nicht hinauszugehen, bis
er nicht gegessen hat. Und am Festtag vom Opferfest pflegte er es nicht zu
essen, bis er nicht zurückgekehrt ist. Dann aß er von seinem
‚Id-Opfertier. (Al-Udhiya)“
Az-Zayla’i
überliefert in „Nasb Ar-Raya“ (2/221) über Ibn Qattan, dass er diesen Hadith
als authentisch (Sahih) eingestuft hat.
Ibn Al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte in „Zad Al-Ma’ad“
(2/319):
„ ‚Ali Ibn Abi Talib sagte: „Die Tage des Schlachtens sind der Tag des
Schlachtens und die drei nachfolgenden Tage. Dieses ist die Rechtsmeinung (Madhhab)
von Al-Hasan, dem Imam der Leute von Basra, von ‚Ata ibn Abi Rabah, dem Imam
der Leute von Mekka, von Al-Awza’i, dem Imam der Leute von Scham, und von dem
Imam der Rechtswissenschaftler des Hadith (Fuqaha Al-Hadith), nämlich Imam
Asch-Schafi’i. Diese Ansicht wählte auch Ibn Al-Mundhir aus. Diese drei
Tage sind speziell, da sie zugleich auch die Tage von Mina sind, die Tage des
Werfens (auf die Jamarat) und die Tage des Taschriq. Das Fasten in ihnen ist
verboten. Sie sind somit diesbezüglich urteilsgleich. Wie sollte sich dann die
Erlaubnis des Schlachtens (in ihnen) davon unterscheiden, ohne jeglichen
religiösen Beleg oder Konsens? Es wurde vom Propheten, Allahs Segen und
Frieden auf ihm, über zwei Wege, welche sich gegenseitig verstärken,
überliefert, dass er sagte: „Ganz Mina ist ein Ort des Schlachtens, und die
ganzen Tage von Taschrik sind (Tage) des Schlachtens.““
[Ende
des Zitats]
Die Überlieferung wurde von Schaikh Al-Albani in seiner „As-Silsala
As-Sahiha“ (2476) als authentisch (Sahih) eingestuft.
Schaikh
Ibn ‚Uthaimin sagte in „Ahkam Al-Udhiya“ bezüglich der Zeit des Schlachtens vom
‚Id-Opfertier:
„Vom Festtagsgebet am Tag des Schlachtens bis zum Sonnenuntergang des letzten
Tages der Tage von Taschriq, und das ist der Dreizehnte von Dhul-Hijja. So sind
die Tage des Schlachtens vier: Der Tag vom Festtagsgebet, nach dem Gebet, und
die drei ihm nachfolgenden Tage. Wer nun vor der Beendigung des Festtagsgebets
oder nach dem Sonnenuntergang des Dreizehnten von Dhul-Hijja schlachtet, sein
Schlachtopfer ist nicht angenommen. Falls er jedoch einen Entschuldigungsgrund
hat, wegen dem er nach den Tagen des Taschriq schlachtet, wie das
beispielsweise sein Schlachttier flüchtet, und er es erst nach dem Verstreichen
dieser Tage wiederfindet, oder dass derjenige, welchen er mit dem Schlachten beauftragt
hat, es vergisst zu schlachten, bis die Zeit verstrichen ist, dann gibt es
keinen Einwand dagegen, dass er nach dem Verstreichen der Zeit schlachtet,
aufgrund einer Entschuldigung (‚Udhr), sowie aufgrund des Folgeschlusses auf
die Situation desjenigen, welcher das Gebet verschlafen oder es vergessen hat
zu verrichten, denn dieser verrichtet es, nachdem er aufgewacht ist oder sich
erinnert.
Das Schlachten des Opfertieres ist zu Tag und Nacht erlaubt, wobei das
Schlachten am Tag vorrangiger ist, sowie am Festtag nach den zwei Predigten
(vom Gebet). Und jeder Tag ist besser als derjenige, der ihm folgt, aufgrund
dessen, was es dies an Eile bei der Verrichtung der guten Tat mit sich bringt.“
In den Rechtsurteilen des Ständigen Komitees (11/406) wurde gesagt:
„Die Tage des Schlachtens vom Opfertier bei Durchführung der Hajj in Art von
At-Tamattu‘ oder Qiran, sowie für das ‚Id-Opfertier, sind vier Tage: Der Tag
vom ‚Id und die ihm drei nachfolgenden Tage. Die Zeit für das Schlachten endet,
nach der richtigsten Aussage der Gelehrten, mit dem Sonnenuntergang des vierten
Tages.“ [Ende des Zitats]
Und Allah weiß es am besten.
