Ist er mir erlaubt, dass ich das ‚Id-Gebet zu Hause verrichte, weil ich, aufgrund meines gesundheitlichen Zustands, nicht in der Lage bin zur Moschee zu gehen?
Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Die zwei ‚Id-Gebete sind eine individuelle Pflicht jeden Mannes, welcher dazu
in der Lage ist. Dieses ist die richtigere der Gelehrtenansichten, wie es der
Antwort zur Frage Nr. (48983) erklärt wurde.
Wenn du, aufgrund deiner gesundheitlichen Lage, zum Gang zum Gebet nicht in der
Lage bist, so bist du nicht mehr dazu verpflichtet. Ist es
rechtmäßig, dass du es zu Hause verrichtest? Hierrüber haben die
Rechtsgelehrten unterschiedliche Meinungen. Im Unterschied zu den Hanafiten,
ist die Mehrheit der Gelehrten der Ansicht, dass es rechtmäßig ist.
Al-Muzani überlieferte von Asch-Schafi’i,
möge Allah mit ihm barmherzig sein, in „Mukhatasar Al-Umm“ (8/125):
„Der Einzelne, der Reisende, der Sklave und die
Frau verrichten die ‚Id-Gebete alleine zu Hause.“
[Ende des Zitats]
Al-Kharaschi (Maliki) sagte:
„Es ist wünschenswert, dass derjenige, welcher das ‚Id-Gebet mit dem Imam
verpasst hat, dass er es (trotzdem) betet. Soll er es nun in der Gemeinschaft
verrichten oder einzeln? Darüber gibt es zwei Ansichten.“
[Ende des kurzgefassten Zitats aus „Scharh
Al-Kharaschi“ (2/104)]
Al-Mardawi sagte in „Al-Insiraf“
(Hanbali):
„Falls er das Gebet (also das ‚Id-Gebet) verpasst
hat, so ist es erwünscht, dass er es seiner Form entsprechend (selbst)
verrichtet (nämlich so, wie es der Imam verrichtet).“
[Ende des Zitats]
Ibn Qudama sagte in „Al-Mughni“ (Hanbali):
„Es ist ihm freigestellt. Falls er es will, so
kann er es alleine verrichten, und falls er es will so kann er es in der
Gemeinschaft verrichten.“
[Ende des Zitats]
In „Ad-Durr Al-Mukhtar“ mit der „Haschiyah“ von
Ibn ‚Abidin (2/175) (Hanafi) wird gesagt:
„Er soll es nicht alleine verrichten, wenn er das Gebet hinter dem Imam
verpasst hat.“
[Ende des Zitats]
Schaikh al-Islam Ibn Taymiyya hat die Ansicht der Hanafiten ausgewählt,
und Schaikh Ibn ‚Uthaimin, möge Allah mit ihm barmherzig sein, hat sie als
richtiger erachtet, so wie es in „Asch-Scharh Al-Mumti’“ (5/156) angeführt
wurde.
In den Rechtsurteilen (Fatawa) des Ständigen
Komitees für Rechtsurteile (8/306) wird gesagt:
„Die zwei Festgebete (‚Id-Gebete) sind eine gemeinschaftliche Pflicht (Fard
Kifaya). Wenn eine ausreichende Gruppe es verrichtet, so fällt die Sünde
von den Übrigen ab. Und wer das Gebet verpasst, und es (dennoch) zu
verrichten möchte, so ist es wünschenswert, und er soll es in seiner
(wirklichen) Form verrichten, ohne eine Ansprache (Khutbah) danach. Diese
Ansicht vertrat Imam Malik, Asch-Schafi’i, Ahmad, An-Nakha’i und andere
Gelehrten. Die Grundlage hierbei ist die seine, Allahs Segen und Frieden auf
ihm, Aussage:
„Wenn ihr zum Gebet kommt, so kommt zu Fuß, und es obliegt euch dabei die
Ruhe und Ausgeglichenheit. Was ihr dann vom Gebet erreicht, so verrichtet es,
und was ihr vom Gebet verpasst, so holt es nach.“
Und es wurde von Anas überliefert, dass, wenn er
das ‚Id-Gebet mit dem Imam verpasst, er seine Familie und Bediensteten
zusammengetrommelt hat. Dann würde ‚Abdullah ibn Abi ‚Utba, sein Diener,
aufstehen und mit ihnen zwei Gebetseinheiten (Raka’at) verrichten, in denen er
den Takbir (wie beim ‚Id-Gebet) spricht. Und wer am Tag von ‚Id anwesend ist,
während der Imam die Ansprache hält, so soll er dieser zuhören,
und danach dann das Gebet nachholen, um so diese zwei Nutzen zu verbinden.
Und bei Allah ist die Gewährung des Erfolgs.
Allahs Segen und Frieden auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und
seinen Gefährten.“
[Ende des Zitats]
[Al-Lajna Ad-Da’ima Lil-Buhuthi Al-‚Ilmiyati Wal-Ifta]
Schaikh ‚Abdulaziz ibn ‚Abdullah ibn Baz
Schaikh ‚Abdurrazaq ‚Afifi
Schaikh ‚Abdullah
Ghudyan
Und Allah weiß es am besten.
