Ich lebe in einem Land, in dem die islamische Gesetzgebung nicht angewendet wird. Leider lassen einige Muslime das Gesetz der Nicht-Muslime in Erbangelegenheiten entscheiden.
Ist es im Lichte dessen erlaubt, dass ich ein vom Gericht anerkanntes und bestätigtes Testament schreibe, auf das ich erwähne, dass, nach meinem Tod, das Erbe gemäß der islamischen Gesetzgebung aufgeteilt werden soll?

Alles
Lob gebührt Allah.

Wir
stellten die folgende Frage dem geehrten Schaikh

‚Abdullah
Ibn Jibrin – möge Allah ihn bewahren -, der dann wie folgt antwortete:

„Wenn
es niemals auf islamische Weise aufgeteilt wird, dann ist dies Pflicht. Und
Allah weiß es am besten.“.