Ich habe – aufgrund von Vergesslichkeit – gebetet, ohne mich im Reinheitszustand zu befinden. Nachdem ich mein Gebet beendet hatte, erinnerte ich mich an diesen Umstand. Muss ich nun das Gebet wiederholen?

Alles
Lob gebührt Allah.

Ja,
wer – aufgrund von Vergesslichkeit – betet, ohne sich im Reinheitszustand zu
befinden, muss das Gebet wiederholen. Dies, da der Prophet, Allahs Segen und
Frieden auf ihm, sagte: „Allah nimmt kein Gebet von einem von euch, nachdem er
den Reinheitszustand verloren hat, an, bis er die Gebetswaschung (Wudhuu)
durchführt.“ (Überliefert von al-Bukhari im Hadith von Abi Hurairah
-Allahs Wohlgefallen auf ihm – im Kapitel über die Gebetswaschung)

Dies
im Gegensatz zu dem, der aufgrund von Vergesslichkeit in einem im islamischen
Sinne verunreinigten Gewandt betet. Er muss das Gebet nicht wiederholen. Dies,
da Jibriil (der Engel Gabriel) während des Gebets zum Propheten, Allahs
Segen und Frieden auf ihm, kam und ihn darüber unterrichtete, dass sich auf
seinen Sandalen eine Verunreinigung befand, wonach der Prophet, Allahs Segen
und Frieden auf ihm, diese auszog und sein Gebet fortsetzte. (Überliefert
von Ahmad in seinem Buch al-Musnad im Hadith von Abi Sa’iid al-Khudry, Allahs
Wohlgefallen auf ihm)

Diese
Überlieferung weist darauf hin, dass derjenige, der nichts von einer
Verunreinigung (Najaaßah) wusste, nicht dazu angehalten wird, das Gebet
zu wiederholen. Dies gilt ebenso für denjenigen, der die Verunreinigung
vergaß.

Und Allah weiß es besser.