Ich bin aus meiner Stadt nach dem Nachtgebet (Salat Al-ˈIscha) verreist und musste am gleichen Tag zurückehren, wobei ich ungefähr nach dem Morgengebet (Salat Al-Fajr) angekommen bin. Von den Leuten, bei denen ich war, erbat ich, dass sie mich zum Mittag wecken, weil ich beabsichtigt hatte die Rückreise zu meiner Familie anzutreten. Ich stand auf und verrichtete das Mittaggebet (Salat Adh-Dhuhr). Sie brachten mir Essen zum Mittag, welches ich aß, und reiste ab. Was ist das Urteil diesbezüglich?

Alles Lob
gebührt Allah

Es erscheint so,
dass du nach dem Urteil bezüglich des Fastenbrechens an diesem Tag vom
Ramadan fragst. Aus deiner Frage ist ebenso ersichtlich, dass die Entfernung
zwischen deiner und der Stadt, zu welcher du gereist bist, groß ist, da sie
Stunden in Anspruch genommen hat. So eine Entfernung gilt als diejenige
Entfernung, aufgrund welcher das Fastenbrechen im Ramadan erlaubt ist. Du
bist verpflichtet diesen Tag nachzufasten, aufgrund der Aussage Allahs , des
Erhabenen:

„…wer jedoch
krank ist oder sich auf einer Reise befindet, (der soll) eine (gleiche)
Anzahl von anderen Tagen (fasten).“

[Al-Baqara
2:185]

Und Allah weiß
es am besten.