Ich habe vor neun Jahren geheiratet. Innerhalb des ersten Jahres der Ehe habe ich meine Frau tagsüber im Ramadan geliebkost. Dabei habe ich auch mit ihr Geschlechtsverkehr gehabt ohne zu wissen, dass es verboten ist. Denn ich war davon überzeugt, dass das Fasten gültig bleibt, solange ich nicht ejakuliere.
Nach dem ersten Jahr habe ich dies nicht noch einmal getan, um ich mich selbst von zweifelhaften Dingen fernzuhalten.
Seitdem ich geheiratet habe, bis jetzt, habe ich das, was im ersten Jahr passiert ist, wiederholt. Ich habe meine Frau geliebkost, im Ramadan aber nur in der Nacht. Ansonsten habe ich dies im ganzen Jahr sowohl in der Nacht als auch tagsüber getan. In alledem habe ich auch Geschlechtsverkehr gehabt, ohne zu ejakulieren, und ich habe die Ganzkörperwaschung nicht vollzogen, da ich davon überzeugt war, dass ich mich nicht waschen muss, wenn ich nicht ejakuliere.
Ich bitte um eine Antwort mit der Beachtung, dass alles, was geschehen ist, aus Unwissenheit passierte, und der Erläuterung von dem, was meine Frau und ich machen müssen.
Alles Lob
gebührt Allah
Hier in dieser
Frage sind zwei Angelegenheiten enthalten:
1. Der
Geschlechtsverkehr des Fastenden
2. Die Regeln
desjenigen, der Geschlechtsverkehr hatte und sich nicht anschließend
gewaschen hat
Erstens:
Im Bezug auf den
Fastenden, der mit seiner Frau tagsüber im Ramadan Geschlechtsverkehr hat,
gibt es zwei Fälle:
1. Er ist davon
überzeugt, dass der Geschlechtsverkehr ohne Ejakulation tagsüber im Ramadan
nicht verboten ist. Somit hat er Geschlechtsverkehr und ist über das Urteil
unwissend.
2. Er weiß, dass
der Geschlechtsverkehr verboten ist, aber von der Strafe hat er kein Wissen.
Was den ersten
Fall betrifft, so sagte der ehrenwerte Schaikh Ibn
‚Uthaimin
-möge Allah ihm barmherzig sein-:
„Die richtige Ansicht ist, dass derjenige, der im Weihezustand etwas tut,
was das Fasten bricht oder verboten ist, oder im Gebet etwas, was es
ungültig macht, und dies nicht wusste, so lastet nichts auf ihnen, denn
Allah -erhaben ist Er- sagte: „Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir
(etwas) vergessen oder einen Fehler begehen.“ [Al-Baqara:286] Und Allah
sagte: „Ich habe es bereits getan.“
Wenn dieser
Mann, der sich seiner Frau tagsüber im Ramadan genähert hat, über das Urteil
kein Wissen und geglaubt hat, dass der Geschlechtsverkehr erst verboten ist,
wenn man ejakuliert, so lastet nichts auf ihm.
Was den zweiten
Fall betrifft, so muss er die Sühne die begleichen, wenn er weiß, dass der
Geschlechtsverkehr verboten ist, er aber nicht weiß, dass er dafür eine
Sühne begleichen muss. Es gibt nämlich einen Unterschied zwischen der
Unwissenheit über das Urteil und der Unwissenheit über die Strafe. Denn die
Unwissenheit über die Strafe entschuldigt die Person nicht, während die
Unwissenheit über das Urteil sie entschuldigt.
Deshalb sagten
die Gelehrten, dass wenn Jemand etwas Berauschendes trinkt und glaubt, dass
es nicht berauscht oder glaubt, dass es nicht verboten wäre, so lastet
nichts auf ihm. Doch wenn er weiß, dass es berauschend und verboten ist,
aber nicht weiß, dass er dafür bestraft wird, so lastet auf ihm die Strafe
und entfällt nicht. Darauf basierend sagen wird dem Fragenden: Solange du
nicht weißt, dass der Geschlechtsverkehr ohne Ejakulation für dich verboten
ist, lastet nichts auf dir und auf deiner Frau, wenn sie genauso wie du kein
Wissen hatte.
Zweitens:
Was das Fasten
angeht so hat der große unreine Zustand (Janaba) keinen Einfluss darauf, da
das Fasten des Unreinen gültig ist. Jedoch ist es ein Problem für das Gebet,
wenn man die Ganzkörperwaschung nicht vollzieht, da das Gebet ohne
Ganzkörperwaschung (in so einem Fall) ungültig wird, da man weiterhin im
unreinen Zustand ist. Und die meisten Gelehrten sind der Ansicht, dass diese
Person alle Gebete nachholen muss, für die er sich nicht gewaschen hat. Wir
wissen aber, dass dieser Mann sich waschen würde, wenn er Geschlechtsverkehr
hat und ejakuliert.
Da man das
Ausmaß der Lücken nicht kennt, sagen, dass du dich bemühen sollst und hole
aus Vorsicht (die Gebete) nach. Doch wenn du davon nichts wusstest und es
dir nicht in den Sinn käme, dass der Geschlechtsakt ohne Ejakulation die
Ganzkörperwaschung nach sich zieht, so hoffen wir, dass nichts auf dir
lastet. Gemeint ist, dass du nichts nachholen musst, jedoch musst du reuig
zu Allah zurückkehren und Ihn um Vergebung dafür bitten, dass du es
vernachlässigt hast zu fragen.
Schaikh Ibn
Uthaimin, Al-Liqa Asch-Schahri
Siehe die
Antwort auf Frage Nr. 9446.
