Ist es mir erlaubt, dass ich nur die ungeraden Nächte des Monat Ramadan im I’tikaf verbringe. Ich bin nämlich frisch verheiratet, und schaffe es nicht die ganzen zehn Tage im I’tikaf zu verbringen, da meine Ehefrau in diesem Fall alleine zu Hause bleiben würde, wobei ich in der Nachbarschaft meiner Familie wohne.

Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Es ist besser, dass der Muslim, dem Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm,
folgend, die ganzen letzten zehn Tage im I’tikaf verbringt. Al-Bukhari und
Muslim überlieferten von ‚Aischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein, dass
der Prophet Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, es pflegte im Ramadan die
letzten zehn Tage im I’tikaf zu verbringen, bis Allah seine Seele abberufen
hat.

[Überliefert von al-Bukhari (2025) und
Muslim (1171)]
Und wenn es ihm nicht möglich ist, die ganzen letzten Zehn im I’tikaf zu
verbringen, und er sich auf einige Tage oder Nächte davon beschränkt,
so ist daran nichts auszusetzen. Al-Bukhari überlieferte von ‚Umar ibn al-Khattab,
dass er ein Gelübde abgelegt hat, dass er (nur) eine Nacht in der heiligen
Moschee (Al-Masjid al-Haram) im I’tikaf verbringen wird. Daraufhin ordnete ihm
der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, an, sein Gelübde einzuhalten.
[Überliefert von al-Bukhari (2042) und Muslim (1656)] 

Und darin ist ein Beweis für die Gültigkeit des
I’tikafs von einer Nacht.
In der Antwort zur Frage (38037) wurde bereits darauf eingegangen, dass es
bezüglich des I’tikaf keine Mindestanzahl an Tagen gibt, und wir haben
diesbezüglich das Rechtsurteil von Schaikh ibn Baz angeführt.
Das, was man in diesen letzten zehn Tagen tun sollte, ist sich in Bezug auf die
gottesdienlichen Handlungen (‚Ibada) anzustrengen, und sich damit so viel wie
möglich zu versorgen.