Ich schlief und hörte den Gebetsruf (Adhan) nicht, wobei mein Wecker verspätet, nach der richtigen Zeit, klingelte. Nachdem ich nun ein Glas Wasser trank, wurde die Iqama für das Gebet gerufen. Was soll ich jetzt tun? Ich bitte um rechtlichen Rat, möget ihr belohnt werden.

Alles Lob
gebührt Allah

Die richtigere
Aussage der Gelehrten ist, dass derjenige, der im Glauben, dass der Morgen
(Fajr) noch nicht angebrochen ist, isst, und ihm dann klar wird, dass der
Morgen doch angebrochen ist, so muss er nichts weiter tun, da er unwissend
bezüglich der Zeit war und damit entschuldigt.
Schaikh Ibn ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Wenn der Fastende unwissend etwas von den fastenbrechenden Dingen zu sich
nimmt, so ist sein Fasten gültig, ungeachtet dessen, ob er unwissend
bezüglich der Zeit oder unwissend bezüglich des Urteils war.
Das Beispiel von jemand, der unwissend bezüglich der Zeit ist, ist dass man
beispielsweise zum Ende der Nacht aufsteht und glaubt, dass der Morgen noch
nicht angebrochen ist, und daraufhin isst oder trinkt, und ihm erst danach
klar wird, dass der Morgen bereits angebrochen ist. Sein Fasten ist gültig,
weil er unwissend bezüglich der Zeit war.
Das Beispiel von jemand, der unwissend bezüglich des Urteils ist, ist dass
der Fastende beispielsweise sich Blut schröpfen lässt, unwissend darüber,
dass das Blut-Schröpfen (Hijama) das Fasten bricht. Diesem wird dann gesagt:
„Dein Fasten ist gültig.“
Der Beweis dafür ist die Aussage der Erhabenen:

„Unser Herr,
belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen.
Unser Herr, lege uns keine Bürde auf, wie Du sie denjenigen vor uns
auferlegt hast. Unser Herr, bürde uns nichts auf, wozu wir keine Kraft
haben. Verzeihe uns, vergib uns und erbarme Dich unser! Du bist unser
Schutzherr. So verhilf uns zum Sieg über das ungläubige Volk!“

[Al-Baqara
2:255]
Dies ist (der Beweis) aus dem Koran

(Der Beweis) aus
der Sunna ist der Hadith von Asma Bint Abi Bakr -möge Allah mit ihnen beiden
zufrieden sein-, welchen Al-Bukhary in seinem „Sahih“ überlieferte. Sie
sagte:
„Wir brachen unser Fasten an einem bewölkten Tag, und dann erschien die
Sonne.“

Somit geschah
deren Fastenbrechen am Tag, jedoch wussten sie es nicht und haben
angenommen, dass die Sonne bereits untergegangen ist. Der Prophet -Allah
Segen und Frieden auf ihm- hat ihnen nicht angeordnet nachzufasten. Und
falls das Nachfasten verpflichtend wäre, so hätte er es ihnen angeordnet.
Und falls er es ihnen angeordnet hätte, so wäre es uns überliefert worden.“

[Aus „Majmuˈu
Al-Fatawa“ 19]

Siehe dazu die Frage Nr. (38543)

Und Allah weiß
es am besten.