Meine Brüder im Islam! Ich begann eine Seite im Internet zu besuchen, wo etwas vorzufinden war, was ich als eine Neuerung betrachte, aber Allah weiß es am besten. Ich hoffe, dass Ihr mir über die Authentizität dieses Hadiths berichten könnt, da ich darüber Zweifel hege. Der Hadith ist im Sahih-Werk von Muslim, Buch 024, Nr. 5149.

‚Abdullah Maula Asmaa‘ Bint Abi Bakr berichtete, welcher der Onkel von ‚Ataa’s Kind war: Asmaa‘ sandte mich zu ‚Abdullah Ibn ‚Umar und sagte: „Mich erreichte, dass du drei Dinge verboten hast: Ein Stück Seide in der Kleidung, eine Satteldecke aus roter Seide und das Fasten im gesamten Rajab.“ ‚Abdullah sagte mir dann: „Was das betrifft, was du über Rajab erwähnt hast; wie ist es dann mit dem, der die ganze Zeit fastet? Und was das Stück Seide in der Kleidung betrifft, so habe ich ‚Umar Ibn Al-Khattab gehört, wie er den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen hörte: „Seide tragen nur die, die kein Begehren an Gutem haben.“ So habe ich befürchtet, dass das Stück Seide dazugehört. Und was die Satteldecke aus roter Seide betrifft, so ist das hier die Satteldecke von ‚Abdullah, und sie ist rot. Daraufhin kehrte ich zu Asmaa‘ zurück und berichtete ihr davon. Sie sagte daraufhin: „Dies ist das Obergewand des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-. Daraufhin holte sie ein chesrauisches, nicht-arabisches Obergewand heraus, das eine Tasche aus Seidenbrokat und zwei Öffnungen, die mit Seidenbrokat gesäumt waren, hatte.“

Sie sagte (weiter): „Diese war bei ‚Aischa, bis sie gestorben ist. Als sie gestorben ist, habe ich sie genommen und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- pflegte dieses (Obergewand) zu tragen. Und wir waschen es für die Kranken und bitten dadurch um Heilung.“

Inwieweit ist dieser Hadith authentisch?

Alles Lob
gebührt Allah.

Diesen
Hadith hat Muslim in seinem „Sahih“ (2069), entsprechend dem oben
erwähnten Wortlaut, überliefert, so wie dies bereits der Fragende
erwähnte.

Imam Ahmad
überlieferte diesen auch in seinem „Musnad“ (182), in gekürzter Version, und
Al-Baihaqi in seinen „Sunan“ (4381) über ‚Abdul Malik, welcher Ibn Abi Sulaiman
ist.

Dies ist
eine authentische und verbundene Überlieferungskette. Für die
Bestätigung der Authentizität genügt schon, dass Muslim diesen in
seinem „Sahih“ überlieferte. Wir kennen niemanden, der darüber irgendwie
(negativ) sprach. Und Dinge, die diesem gleichgestellt sind, darf man nicht
denunzieren oder sich über deren Klassifizierung als authentisch zurückhalten.

Was die
Erläuterung des Hadiths betrifft, so sagte An-Nawawi -möge Allah ihm
barmherzig sein-:

„Was die
Antwort von Ibn ‚Umar über das Fasten im Rajab angeht, so hat er das, was er am
Verbot diesbezüglich mitbekam, verworfen und berichtet, dass er den gesamten
Rajab und (allgemein) die ganze Zeit fastet. Mit der „ganzen Zeit“ ist alles,
bis auf die beiden ‚Id- und die Taschriq-Tage, gemeint. Dies war seine Meinung
und die Meinung seines Vaters, ‚Umar Ibn Al-Khattab, ‚Aischa, Abu Talha und
weiteren Altvorderen der islamischen Nation. Die Meinung von Asch-Schafi’i und
anderen Gelehrten war, dass es verpönt sei das ganze Jahr über zu fasten.

Und was das
angeht, was du erwähnt hast, dass er das Seidenstück als verboten sah, so
hat er sich nicht dazu bekannt, dass es verboten wäre. Vielmehr hat er
berichtet, dass er sich diesem enthält, aufgrund der Angst davor im
allgemeinen Seidenverbot einzutreten.

Was die
Satteldecke angeht, so hat er das, was sie mitbekommen hat, verworfen und sagte:
„Das ist meine Satteldecke und sie ist rot“, jedoch war sie nicht aus Seide,
vielmehr aus Wolle o.Ä.. Es wurde bereits erwähnt, dass sie aus Seide
oder Wolle bestehen könnte und dass die überlieferten Ahadith, im Bezug
auf das Verbot davon, sich auf die beziehen, die aus Seide bestehen.

Und was das
angeht, dass Asmaa‘ das Obergewandes des Propheten -Allahs Segen und Frieden
auf ihm-, das mit Seide gesäumt wurde, herausholte, so meinte sie damit,
dass dies nicht verboten sei. Und genauso ist das Urteil bei Asch-Schafi’i und
anderen, dass, wenn das Gewand, das Obergewand, der Turban etc. am Rand mit
Seide gesäumt ist, es erlaubt ist, so lange es nicht (von der breite her)
mehr als vier Finger ist. Wenn es mehr ist, dann ist es verboten.

In diesem Hadith
ist eine Beweis, dass mit dem Verbot der Seide, die Kleidung gemeint ist, die
aus reiner Seide besteht oder das meiste davon und dass damit nicht gemeint
ist, dass jedes Teil davon verboten ist, im Gegensatz zum Alkohol und Gold, da
alles von diesen beiden Dingen verboten ist.“

Was die
Aussage von Asmaa‘ -möge Allah mit ihr zufrieden sein-, am Ende des
Hadiths betrifft: „Und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- pflegte
dieses zu tragen. Und wir waschen es für die Kranken und bitten dadurch um
Heilung“, so gehört diese Art des Ersuchens von Segen zu den speziellen
Eigenschaften des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-.

Und die rechtschaffenen
Altvorderen (As-Salaf As-Salih) haben dies mit den Überbleibseln von
niemandem, bis auf die des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-,
gemacht.

Siehe die
Antwort der Fragen Nr. 10045 und Nr.
100105.

Und Allah
weiß es am besten.