Was ist das Urteil darüber, dass man als Pilger, die ersten acht Tage von Dhul Hijjah fastet? Mit dem Wissen, dass ich weiß, dass es verpönt ist am Tag von ‘Arafah zu fasten.

Die Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Es ist für den Pilger und für
Andere erwünscht die ersten acht Tage von Dhul Hijjah zu fasten, da der
Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:

„Es gibt keine Tage, in denen
die gute Tat Allah lieber ist als in diesen zehn Tagen.“ Sie fragten: „Auch
nicht der Jihad auf dem Wege Allahs?“ Er antwortete: „Auch nicht der Jihad auf
dem Wege Allahs, bis auf einen Mann, der selber und mit seinem Vermögen
hinauszieht und mit nichts davon zurückkehrt.“

Überliefert von
Al-Bukhari (969) und At-Tirmidhi (757), von dem auch der Wortlaut ist. Der
Hadith ist von Ibn ‘Abbas, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, berichtet
worden.

In der Enzyklopädie der
Rechtswissenschaften (91/28) steht:

„Die Rechtsgelehrten sind
sich darüber einig, dass es erwünscht ist die ersten acht Tage von Dhul Hijjah,
vor dem Tag von ‘Arafah, zu fasten […].

Die Malikiten und Schafi’iten
haben klargestellt, dass es auch für den Pilger eine Sunnah ist an diesen Tagen
zu fasten.“

Der Autor von „Nihaaya
Al-Muhtaaj“ (207/3) sagte:

„Es ist eine Sunnah, dass man
die ersten acht Tage, vor dem Tag von ‘Arafah, fastet, so wie es der Autor von
„Ar-Raudah“ darlegte. Der Pilger und andere sind darin gleichgestellt. Was aber
den Pilger betrifft, so ist es keine Sunnah, dass er am Tag von ‘Arafah fastet.
Es ist vielmehr erwünscht, um den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden
auf ihm, zu folgen, dass er an diesem Tag nicht fastet, auch wenn er bei
Kräften ist, und damit er genug Kraft hat Bittgebete zu sprechen.“

Und Allah weiß es am
besten.