Ist es erlaubt, die Pflichtabgabe (Zakah) in einem anderen Land, wie z.B. in Palästina, auszugeben, während es Arme in meinem eigenen Land gibt?
Alles
Lob gebührt Allah.
In
den islamischen Rechtsgutachten des ständigen Komitees (für
islamwissenschaftliche Forschungen und Rechtsgutachten in Saudi-Arabien) ist
dazu folgendes erwähnt:
Die
islamische Pflichtabgabe (Zakah) wird denen gegeben, für die Allah sie bestimmt
hat. Dies geht aus folgender Aussage des Erhabenen (in ihrer ungefähren
Bedeutung in deutscher Sprache) hervor: „Die Almosen sind nur für die Armen,
die Bedürftigen, diejenigen, die damit beschäftigt sind, diejenigen, deren
Herzen vertraut gemacht werden sollen, (den Loskauf von) Sklaven, die
Verschuldeten, auf Allahs Weg und (für) den Sohn des Weges, als Verpflichtung
von Allah. Allah ist allwissend und allweise.“ [Koran 9:60]
Und
sie wird nur an jemanden gegeben, dessen Zugehörigkeit zum Islam erkennbar
ist. Dies geht aus der Aussage des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm,
hervor, als er zu Mu’adh ibn Jabal, den er nach Jemen entsandte, sagte: „(…)
Dann lehre sie, dass Allah ihnen ein Almosen befahl, das von ihren Reichen
genommen und ihren Armen gegeben wird.“ Und je gottesfürchtiger und gehorsamer
gegenüber Allah ein Armer oder Bedürftiger ist, desto größer ist
sein Anrecht (auf die Almosen) vor anderen.
Und
Allah weiß es am besten.
