Muss der Ehemann Zakah Al-Fitr für seine muslimische Ehefrau entrichten?

Alles Lob
gebührt Allah

In der
Antwort auf die Frage Nr. 99353 wurde die
Meinungsverschiedenheit der Gelehrten darüber, ob der Ehemann die Zakah
Al-Fitr seiner muslimischen Ehefrau auf sich nimmt, bereits dargelegt.

Wenn die
Ehefrau aber eine Schriftbesitzerin (Christin oder Jüdin) ist, dann muss ihr
Ehemann nicht für sie Zakah Al-Fitr entrichten. Dies, weil die Zakah Al-Fitr
nur für die Muslime obligatorisch ist.

Der Beweis
dafür ist die Überlieferung von Ibn ‚Umar, in der er sagte:

„Der
Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ordnete die Sadaqa
Al-Fitr (die Almosen für das Fest des Fastenbrechens) an, für den Sklaven
und den Freien, den Mann und die Frau, den Kleinen und Alten, unter den
Muslimen; ein Saa‘ Datteln oder ein Saa‘ Gerste (zu entrichten).“

 „Seine Worte: „unter den Muslimen“, beweisen, dass die
Annahme des Islams eine Bedingung für die Verpflichtung die Zakah Al-Fitr
ist und dass sie nicht für den Ungläubigen verpflichtend ist, und darüber
ist man sich einig.“

Aus „Subul As-Salam“ (538/1).

In „Mughni Al-Muhtaj“ (112/2) steht:

„Zakah Al-Fitr ist für einen ursprünglichen Ungläubigen nicht
erforderlich, da er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte:

„unter den Muslimen.“ Dies ist ein Konsens, den Al-Mawardi
überlieferte, da es eine Reinigung ist und er (der Ungläubige) nicht zu
diesen Leuten gehört.“

Al-Hafidh sagte in „Fath Al-Bari“ (369/3):

„Seine Worte „den Mann und die Frau“, zeigen, von der äußeren
Bedeutung her, dass es eine Pflicht für die Frau ist, egal ob sie einen
Ehemann hat oder nicht …“ Dann sagte er: „Sie waren sich aber darüber einig,
dass der Muslim sie (die Zakah Al-Fitr) nicht für seine ungläubige Ehefrau
entrichtet.“.