Es wurde zum Abendgebet (Maghrib) gerufen, und ich dachte, dass es der Gebetsruf (Adhaan) zum Nachtgebet (‘Ishaa) war. Da betete ich dann mit der entsprechenden Absicht das Abendgebet (Maghrib) mit vier Gebetsabschnitten (Raka’aat). (Hier scheint es sich um einen Fehler der Fragenden zu handeln, da das Abendgebet –Maghrib- in drei Gebetsabschnitten gebetet wird. Vermutlich betete sie das Nachtgebet –’Ishaa- mit vier Gebetsabschnitten, ohne zuvor das Abendgebet verrichtet zu haben.)

Als ich dann mit dem Rest der Familie zusammensaß und dann zum Nachtgebet (‘Ishaa) gerufen wurde, wunderte ich mich darüber. Da berichteten sie mir, das zuvor noch nicht zum Nachtgebet (‘Ishaa) gerufen worden war.

Muss ich nun das Abendgebet (Maghrib) wiederholen, oder nicht? (Auch hier ist nicht ganz klar, ob die Fragende das Abendgebet –Maghrib- oder das Nachtgebet –’Ishaa- meint.)

Alles Lob gebührt
Allah.

„Wenn sie das
Abendgebet (Maghrib) nicht verrichtet hatte und das Nachtgebet (’Ishaa)
verrichtete -bevor sie das Abendgebet (Maghrib) gebetet hat-, wobei sie dachte,
dass der Gebetsruf (Adhaan) der Gebetsruf zum Nachtgebet (‘Ishaa) ist, und sie
(somit) das Abendgebet (Maghrib) vergessen hatte, so muss sie das Gebet
wiederholen. Sie betet (also) das Abendgebet (Maghrib) und wiederholt dann das
Nachtgebet (’Ishaa), da sie das Nachtgebet (‘Ishaa) nicht in seiner
vorgeschriebenen Zeit betete. Sie betete es in der Zeit für das Abendgebet
(Maghrib).

Sollte sie das Abendgebet
(Maghrib) nach Sonnenuntergang gebetet haben, so gilt für sie das Abendgebet
(Maghrib) als gültig ausgeführt. Das Nachtgebet (’Ishaa) jedoch muss sie
wiederholen, da sie es vor seiner vorgeschriebenen Zeit gebetet hat.

Ein Gebet, was in
einer anderen nicht für es vorgeschriebenen Zeit gebetet wird, ist ungültig.

Wenn sie aber das
Abendgebet (Maghrib) nicht gebetet hat, so muss sie dieses nachholen und
betet dann das Nachtgebet (’Ishaa).“

Ash-Shaykh
’Abdul’asiis Ibn Baas (möge Allah ihm barmherzig sein)