Eine Gruppe von Frauen mietete eine Wohnung und fragte nach der Gebetsrichtung. Sie beteten dann in die ihnen genannte Richtung gewandt, wonach sich aber herausstellte, dass es sich um eine falsche Richtung für das Gebet handelte. Was ist nun diesbezüglich die islamische Regelung?

Alles Lob gebührt
Allah.

Erstens: Wenn es
sich um eine geringfügige Abweichung handelt, so hat diese keine Auswirkung auf
die Richtung des Gebets. 

Zweitens: Wer
sich entsprechend seiner Möglichkeiten um die (richtige) Gebetsrichtung
bemüht, egal, ob durch das Fragen der am entsprechenden Ort ansässigen
Leute –wobei der Befragte einen ehrlichen Eindruck machen muss-, oder auf
andere Weise, der hat seine Pflicht erfüllt. Wenn sich danach herausstellen
sollte, dass er sich (in der Richtung) irrte, so wird sein Gebet als gültig
erachtet, und er muss es nicht wiederholen. 

In „Al-Mughny“
von Ibn Qudaamah (möge Allah ihm barmherzig sein) steht:

„Wer, nachdem er
sich (um die richtige Richtung) bemüht hatte, in eine (bestimmte) Richtung
betete, und danach herausfindet, dass er sich in der Gebetsrichtung
getäuscht hatte, der muss (das Gebet) nicht wiederholen.

Anders
ausgedrückt heißt dies: dass wenn derjenige, der sich (um die richtige
Richtung) bemühte, basierend auf seiner Bemühung in eine (bestimmte Richtung)
betete, ihm danach jedoch klar wird, dass er mit Sicherheit in eine andere
Richtung als der der Ka’bah gebetet hatte, die Wiederholung des Gebets für ihn
nicht verbindlich ist.

Dies gilt ebenso
für den Nachahmer, der aufgrund seiner Nachahmung (in die falsche Richtung)
betete.

Dies ist die
Aussage von Maalik, Abu Haniifa und von Ash-Shaafi’y in einer seiner beiden
Aussagen (zu diesem Thema).“