Als das Fasten für mich zur Pflicht wurde, habe ich den ersten Ramadan nicht gefastet, weil es mir nicht bewusst war und ich nicht wusste, dass ich dazu verpflichtet bin. In der letzten Woche des Ramadans realisierte ich, dass ich zum Fasten verpflichtet bin, jedoch hatte ich zu der Zeit meine Periode. Nachdem ich wieder rein geworden bin, blieben noch vier Tage vom Ramadan übrig, die ich jedoch auch nicht gefastet habe, da ich krank war und erbrochen habe. Muss ich nun den ganzen Monat nachfasten oder eine Sühneleistung (Fidyah) erbringen? Ich kann mich leider nicht erinnern wie viel Tage genau ich nicht gefastet habe. Dazu kommt noch, dass ich im ersten Jahr, in dem das Fasten für mich zu Pflicht wurde, auch nicht gebetet habe, weil ich es damals einfach nicht wusste. Soll ich diese Gebete auch nachholen?
Alles Lob
gebührt Allah
Du bist dazu
verpflichtet das vom Ramadan nachzufasten, was du unterlassen hattest,
ungeachtet dessen, ob es während deiner Menstruation geschah oder im übrigen
Monat. Wenn du nicht mehr weißt wie viel Tage es sind, so sollst du dir Mühe
geben dies zu schätzen. Danach fastest du so viele Tage nach, wie viel du
glaubst, dass es ausreicht das Versäumte (dies Fastenschuld) nachzuholen.
Schaikh IbnˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Wenn jemand das
Fasten unterlassen hat, weil er nicht wusste, dass er dazu verpflichtet ist,
wie im Falle einer Frau, die ihre Pubertät erreicht hat, indem sie ihre
Menstruation bekam, wobei sie noch jung ist und sie annahm, dass sie erst
mit der Vollendung des 15. Lebensjahres erwachsen ist, so ist sie dazu
verpflichtet das Fasten vom Ramadan nachzuholen. Dieses, da man aufgrund von
Unwissen von der Verpflichtung nicht befreit ist.
Diese Sache
passiert vielen Frauen, die aufgrund ihrer Menstruation als erwachsen
gelten, obwohl sie noch klein/jung sind. Sie schämen sich dann ihrer Familie
zu sagen, dass sie ihre Menstruation bekamen, was dazu führt, dass sie nicht
fasten, oder manchmal sogar während der Menstruation fasten.
Der Ersteren, die nicht gefastet hat, sagen wir: Du musst die Monate
nachfasten, die du nach Erreichung deiner islamrechtlichen Volljährigkeit
nicht gefastet hat.
Der Zweiten, die
während ihrer Menstruation fastete, sagen wir: Du musst jene Tage, welche du
während der Menstruation gefastet hast, nachholen, weil das Fasten während
der Menstruation ungültig ist.“
[Ende des Zitats
aus „Fatawa Nur ˈAla Ad-Darb“ von Al-ˈUthaimin (2/11)]
Was das Gebet
anbelangt, so sollst du vermehrt freiwillige (Nawafil) Gebete verrichten,
weil sie das Defizit an Pflichtgebeten ersetzen.
At-Tirmidhi
(413) überlieferte von Abu Huraira, dass er sagte:
„Ich hörte den
Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen: „Von seinen Taten
wird der Mensch am letzten Tag (Yaumu Al-Qiyamah) als erstes für sein Gebet
zur Rechenschaft gezogen. Wenn es in Ordnung ist, so wird er erfolgreich
sein und gerettet. Wenn es aber nicht in Ordnung ist, so wird er scheitern
und verlieren. Falls es an seinen Pflichtgebeten Mängel/Unzulänglichkeiten
gab, so wird der Herr -der Gewaltige und Mächtige- sagen: „Schaut ob Mein
Diener freiwillige Gebete hat, um mit ihnen die mangelhaften Pflichtgebete
zu vervollständigen. Dann wird mit seinen restlichen Taten so verfahren.“
[Schaikh Al-Albani hat ihn in „Sahih At-Tirmdhi“ als authentisch (Sahih)
eingestuft]
Und Allah weiß
es am besten.
