Meine Ehefrau leidet an Hypotonie (niedrigem Blutdruck), was sie (stark) schwächt und unmöglich macht zu fasten. Wenn sie fastet, ermüdet sie so stark, dass sie fast in Ohnmacht fällt. Was muss sie tun, um ihr Fasten nachzuholen bzw. wiedergutzumachen? Besteht die Möglichkeit, dass sie Geld für die Speise von Armen gibt? Und falls das möglich ist, ist es ihr dann erlaubt dieses Geld an eine gemeinnützige islamische Organisation zu spenden, welche das Geld für die Speisung von Armen und für Hilfeleistungen in islamischen Ländern, in denen Krieg herrscht, ausgeben? Sie lebt nämlich in einem der Ersten-Welt-Ländern, in denen ein Armer, im Vergleich zu islamischen Ländern, als reicht gelten würde.

Alles Lob
gebührt Allah

Erstens:
Wenn diese Krankheit nicht chronisch ist, und sie davon geheilt werden kann,
so soll sie abwarten bis sie wieder gesund ist und die nicht gefasteten Tage
dann nachholen.

Falls die
Krankheit jedoch chronisch ist, und keine Erholung (Heilung) davon in
Aussicht ist, so ist sie von der Pflicht das Fasten nachzuholen befreit. Es
obliegt ihr (jedoch) für jeden nicht gefasteten Tag des Ramadans einen Armen
zu speisen.

Schaikh Al-Islam
Ibn Taymiyya -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde nach einem Mann gefragt,
der jedes Mal, wenn er fastet, in Ohnmacht fällt. Er antwortete:
„Wenn das Fasten solch eine Krankheit bei ihm verursacht, so wird er das
Fasten brechen und (später) nachholen. Wenn ihn diese Krankheit jedoch jedes
Mal ereilt, wenn er zu fasten versucht und er daher zu fasten nicht in der
Lage ist, so wird er für jeden Tag (als Sühne) einen Bedürftigen speisen.
Und Allah weiß es am besten.“

[Ende des Zitats
aus „Majmuˈu Al-Fatawa“ (25/217)]

Und Schaikh Ibn
ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Derjenige, der zu fasten nicht in der Lage ist, ist auch nicht dazu
verpflichtet, aufgrund der Aussage Allahs -erhaben ist Er-: „…wer jedoch
krank ist oder sich auf einer Reise befindet, eine (gleiche) Anzahl von
anderen Tagen (fasten).“ [Al-Baqara 2:185]

Nach gründliche
Recherche und Untersuchung des Sachverhalts kann man klar sagen, dass der zu
fasten Unfähige einer von zweien ist. Entweder ist er vorübergehend oder
permanent unfähig.

Was den
vorübergehend Unfähigen anbelangt, so ist es jemand, bei dem zu erwarten (zu
hoffen) ist, dass er geheilt wird. Er ist derjenige, welcher in dem Vers
erwähnt wurde. Daher soll er abwarten bis diese Unfähigkeit (Krankheit)
vorüber ist, und dann soll er nachfasten. Dies aufgrund der Aussage Allahs
-erhaben ist Er-:“… eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten).“
[Al-Baqara 2:185]

Was denjenigen
anbelangt, dessen Unfähigkeit zu fasten permanent ist, also keine Hoffnung
auf Heilung besteht, so ist er für jeden nicht gefasteten Tag zur Speisung
eines Bedürftigen/Armen verpflichtet.“ [Ende des Zitats aus „Asch-Scharh
Al-Mumtiˈ“ (6/324-325)]

Zweitens:

Das Ausmaß der
obligatorischen Speisung als Sühne (Kaffarah) für die Speisung eines Armen
für jeden (nichtgefasteten) Tag beträgt einen halben „Saˈa“ an
volkstümlicher Nahrung, was umgerechnet ungefähr 1,5 kg sind.

In „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“ Band 1.
(10/167) wird
gesagt:

“Als Ersatz
(Fidyah) genügt die Speisung eines Armen für jeden nicht gefasteten Tag. Das
Ausmaß beträgt einen halben „Saˈa“ an, was umgerechnet ungefähr 1,5 kg an
Reis, Weizen und ähnlicher Nahrungsmittel, die üblicherweise in eurem Land
verwendet werden. [Ende des Zitats]

Drittens:

Die
obligatorische Speisung richtet sich an einen Armen, der nicht ausreichend
Nahrung auftreiben kann. Wenn es daher in eurem Land keine Armen (dieser
Art) gibt, so ist es dir es erlaubt jemanden zu beauftragen die Speisung
durchzuführen, in einem Land, in denen Arme zu finden sind. Und Allah hat
uns das anbefohlen, wozu  wir auch zu leisten vermögen.

Ein Beispiel
dafür:
Wenn in einem anderen Land ein Mangel herrscht, und die Notwendigkeit/ das
Bedürfnis (nach Nahrung) viel größer ist, als im Land, in dem du lebst, so
ist es dir gestattet dahin die Sühneleistung (Kaffarah) und Spende (Sadaqah)
zu schicken.

Siehe für mehr
Informationen die Antwort auf die Fragen Nr. (4347)
und (43146)

Und Allah weiß
es am besten.