Sie haben in einem der Rechtsurteile (Fatwa) auf ihre Website erwähnt, dass derjenige, welcher das Tarawih-Gebet mit dem Imam verrichtet, bis dieser das Gebet beendet, dass man den vollständigen Lohn von Qiyam Al-Layl (einer ganzen Nacht, im Gebet verbracht) geschrieben bekommt. In unserer Moschee hier verrichten sie das Gebet mit 20 Raka’a, mit drei Raka’at von Witr im Anschluss. Dann verrichten sie manchmal wenige Stunden vor dem Suhur das Tahajjud-Gebet mit 8 Raka’at mit 3 Raka’at von Witr im Anschluss. Wie wollen wir beten, wenn die Angelegenheit sich so ereignet, um den vollständigen Lohn von Qiyam Al-Layl zu bekommen.

Die Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.
Von Abu Darda, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wird überliefert, dass
der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, bezüglich des
Tarawih-Gebets sagte:

„Wer mit dem Imam das Gebet verrichtet, bis er
das Gebet beendet, so wird ihm der vollständige Lohn von Qiyam Al-Layl
geschrieben.“
[Überliefert von At-Tirmidhi (806), und er sagte: „Dieser Hadith ist Hasan
Sahih“, Abu Dawud (1375). Schaikh Al-Albani hat ihn in „Irwau Al-Ghalil“
(2/193) als authentisch (Sahih) eingestuft] 

Dieses ist der Lohn desjenigen, der das
Tarawih-Gebet mit dem Imam betet und beendet.

 Das Letzte vom Tarawih-Gebet und sein Schluss,
bei dem der Imam das Gebet beendet, hat die islamische Rechtsprechung bereits
durch das Witr-Gebet festgelegt, so wie dieses authentisch an Anweisungen und
Taten des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, überliefert wurde.
Um den Lohn des letzten Drittels der Nacht zu erreichen, ist gleich, ob das
Gebet (Tarawih) direkt nach dem ‚Ischa-Gebet verrichtet wird, oder am Ende der
Nacht. Alles ist rechtmäßig.
Von Jabir, möge Allah zufrieden mit ihm sein, wird überliefert, dass er
sagte: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:

„Wer es befürchtet im letzten Teil der Nacht nicht
zum Gebet aufzustehen, so soll er im ersten Teil der Nacht das Witr-Gebet
verrichten. Und wer danach trachtet, im letzten Teil der Nacht das Gebet zu
verrichten, so soll er im letzten Teil der Nacht das Witr-Gebet verrichten,
denn gewiss wird das Gebet im letzten Teil der Nacht bezeugt, und dieses ist
besser.““

[Überliefert von Muslim (751)]
Hierauf aufbauend:
Wer das Gebet in der ersten Gemeinschaft verrichtet, (direkt) nach dem
‚Ischa-Gebet, in Form von 20 Raka’at, und mit dem Imam das Witr-Gebet verrichtet,
so hat er das Tarawih-Gebet mit dem Imam vervollständigt, und er hat
(alle) Voraussetzungen erfüllt, um den Lohn zu bekommen, hinter dem Imam Qiyam
Al-Layl verrichtet zu haben. Er muss nicht mit dem anderen Imam, im letzten
Teil der Nacht beten, da das erste Gebet bereits vollständig und vollendet
ist. 

Wer aber zwei Gebete verrichten will, nach mehr
Lohn trachtend, so ist dies besser. Er soll aber nicht zweimal das Witr-Gebet
verrichten, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, dieses verboten
hat. 

Qays ibn Talqin ibn ‚Ali überlieferte von seinem
Vater, dass er sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und
Frieden mit ihm, sagen:

„Es gibt keine zwei Witr-Gebete in einer Nacht.“
(Überliefert von At-Tirmidhi (470) und Al-Hafidh Ibn Al-Hajjar hat ihn in
„Fath Al-Bari“ (2/481) als gut (Hasan) eingestuft. Schaikh Al-Albani hat ihn in
„Sahih Sunan At-Tirmidhi“ (470) als authentisch (Sahih) eingestuft.)

Es gibt somit zwei Lösungen, wobei jede
davon von einer Gruppe der Gelehrten vertreten wird.
Die erste Lösung:
Wenn er mit dem ersten Imam das (Tarawih) Gebet und das Witr-Gebet verrichtet,
so fügt er seinem Witr-Gebet eine Gebetseinheit (Raka’a) hinzu, um es so gerade
(zu einer geraden Anzahl) zu machen. Danach verrichtet er im letzten Teil der
Nacht das Gebet mit dem Imam und verrichtet mit ihm das Witr-Gebet.
Die zweite Lösung:
Er begnügt sich mit dem ersten Witr-Gebet, und wenn der Imam im letzten Teil
der Nacht das Witr-Gebet verrichtet, so wird er entweder sein Gebet beenden und
nicht mit ihm (Witr) beten, oder er verrichtet mit ihm das Witr-Gebet und fügt
ihm eine Gebetseinheit (Raka’a) hinzu, mit der Absicht, dass diese zum Qiyam
Al-Layl gehört.
At-Tirmidhi, möge Allah mit ihm barmherzig sein, sagte:

„Die Gelehrten haben unterschiedliche
Ansichten bezüglich desjenigen, welcher im ersten Teil der Nacht das Witr-Gebet
verrichtet und dann im letzten Teil der Nacht (noch einmal) zum Gebet
aufsteht….
Einige der Gelehrten unter den Gefährten des Propheten, Allahs Segen und
Frieden auf ihm, und andere, sagten: „Wenn er im ersten Teil der Nacht das
Witr-Gebet verrichtet, daraufhin schläft und dann aufsteht, um im letzten
Teil der Nacht zu beten, so soll er soviel beten, wie er möchte, und er
lässt sein Witr-Gebet davon so wie es war.
Dieses ist die Aussage von Sufyan Ath-Thauri, Malik ibn Anas, Ibn Al-Mubarak,
Asch-Schafi’i, den Leute von al-Kufa und Ahmad.
Und dieses ist das richtigste, da es nicht nur (einmalig) von einer Seite
überliefert wurde, „dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, (auch)
nach dem Witr-Gebet gebetet hat.“
[Ende des Zitats aus „Sunan At-Tirmidhi“ (2/334)]
Um mehr zu erfahren, so siehe dazu das Rechtsurteil mit der Nr. (155649)
Und Allah weiß es am besten.