Einer Person wurde im Krankenhaus ein Betäubungsmittel verabreicht, damit sie keine Schmerzen spürt. Sie blieb dann drei Tage lang ohne Bewusstsein. Soll sie das Gebet nachholen, wenn sie erwacht?

Alles Lob gebührt
Allah.

Ich habe diese
Frage dem Shaykh ’Abdul’asiis Ibn Baas (möge Allah ihm barmherzig sein)
gestellt, und er antwortete:

Wenn es sich
dabei um drei Tage oder weniger handelt, soll man auf Basis der Analogie zum
Schlafenden das Gebet nachholen. Wenn es sich um mehr Tage handelt, soll man
das Gebet auf Basis der Analogie zu demjenigen, der seinen Verstand verloren
hat, nicht nachholen. Wa-llahu a’lam (und Allah weiß es am besten).