Ist es in Ordnung, dass man die sechs Tage von Schawwal montags und donnerstags fastet, um somit den Lohn für das Fasten des Montags und des Donnerstags (auch) zu bekommen?

Alles Lob
gebührt Allah

Ja.  Es gibt
diesbezüglich nichts einzuwenden. Du bekommst den Lohn für das Fasten der
sechs Tage von Schawwal und das Fasten des Montags und des Donnerstags
gutgeschrieben.
Schaikh Muhammad Ibn Salih Al-ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein-
sagte:
„Wenn es sich ergibt, dass das Fasten der sechs Tage (von Schawwal) am
Montag oder Donnerstag stattfinden, so erlangt die Person den Lohn von
beiden, mit der Absicht der sechs Tage (von Schawwal) und der Absicht des
(Fastens) am Montag oder Donnerstag. Dieses aufgrund seiner -Allahs Segen
und Frieden auf ihm- Aussage: „Die Taten sind nur entsprechend der
Absichten. Und jeder bekommt das, was er beabsichtigt hat.“
[Ende des Zitatts aus „ Fatawa Islamiyya“ (2/154)]

Und Allah weiß
es am besten.