Was sind die Dinge, von denen sich der Pilger (Muhrim) fernhalten muss (Al-Mahthurat)?

Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.

Al-Mahthurat des Ihram-Zustands sind die
Verbotenen Dinge, welche dem Menschen, aufgrund seines Ihram-Zustand, verboten
sind. Darunter sind:
1. – Das Abrasieren der Kopfhaare. Dies aufgrund Seiner Aussage, erhaben sei
Er:
„Und schert nicht eure Häupter, bis das Opfertier seinen Bestimmungsort
erreicht hat.“
[Al-Baqara 2:196]
Die Gelehrten haben zum Abrasieren der Kopfhaare die Rasur der gesamten
Körperbehaarung hinzugefügt, sowie das Schneiden der Fingernägel, und
deren Kürzung.

2. – Die Verwendung von Duftstoff (Parfüm) nach der
Annahme des Ihram-Zustands, sei dies auf Kleidung, dem Körper, dem Essen,
beim Waschen oder etwas anderem. Die Verwendung von Duftstoff während des
Ihram-Zustands ist verboten (Haram). Dies aufgrund seiner Aussage, Allahs Segen
und Frieden auf ihm: „Waschet ihn mit Wasser und Lotus (-Wasser), hüllt ihn in
zwei Tücher, ohne ihn dabei zu parfümieren.“ [Überliefert von Al-Bukhary]

3. – Der Beischlaf (Geschlechtsverkehr). Dies
aufgrund Seiner, erhaben sei Er, Aussage: „Wer sich in ihnen zum Hajj
entschlossen hat, der enthalte sich des Beischlafs und begehe weder Frevel noch
unziemliche Rede während der Hajj.“ [Al-Baqara 2:197]

4. – Die Annäherung (zwischen den
Ehepartnern) aufgrund von Gelüsten, da dieses unter die allgemeine Bedeutung
von Beischlaf (Ar-Rafath) fällt. Und wenn es dem Pilger (Muhrim) nicht
erlaubt ist zu heiraten oder um die Hand einer Frau anzuhalten, so ist es eher
nicht erlaubt den Beischlaf auszuüben.

5. – Das Töten von Wild (As-Sayd). Dies
aufgrund Seiner, erhaben sei Er, Aussage: „O ihr, die ihr glaubt! Tötet
kein Wild, während ihr pilgert.“ [Al-Ma’ida 5:95]
Was das schneiden von Bäumen angeht, so ist des dem Pilger nicht verboten,
außer dass er sich innerhalb der Grenzen vom Al-Masjid Al-Haram
befindet,  ungeachtet dessen, ob er
Pilger ist oder nicht. Aus diesem Grund ist es auf ‚Arafa erlaubt Bäume
abzureißen, selbst wenn er sich im Ihram-Zustand befindet, da das
Schneiden der Bäume mit Al-Masjid Al-Haram verbunden ist und nicht mit dem
Ihram-Zustand.

6. – Zu den speziell für Männer verbotenen
Dingen gehört das Tragen von Hemden, Kaputzengewändern (Burnus),
Hosen, Kopfbedeckung (Turban/ ‚Imama), Ledersocken. Dies aufgrund der Aussage
des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, als er gefragt wurde, was der
Pilger (Muhrim) tragen kann, so sagte er: „Er darf folgendes nicht anziehen
(oder tragen): das Hemd, den Turban, die Hose, den Burnus (
Kaputzengewändern und Ähnliches) und die Lederstrümpfe.“
[Überliefert von Al-Bukhary (1542)]
Davon hat der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, denjenigen
ausgenommen, welcher kein Untergewand (Izar) gefunden hat, so soll dieser Hosen
tragen. Und wer keine Sandalen gefunden hat, so soll er Ledersocken anziehen.
Diese Gelehrten begannen diese fünf Dinge als „genähte Kleidung“ zu
bezeichnen. Einige vom Gemeinvolk 
denken, dass das Tragen von „genähte Kleidung“ bedeutet, dass die
Kleidung keine Nähte aufweist. Dem ist es nicht so. Die Gelehrten meinten
damit, dass die Person etwas trägt, was auf den Körper oder einen
Teil davon zugeschnitten ist, wie das Hemd oder die Hosen. Dies ist das, was
sie damit meinten. Daher, falls die Person ein geflicktes Obergewand (Rida)
oder geflicktes Untergewand (Izar) trägt, so ist daran nichts auszusetzen.
Falls sie jedoch ein gewobenes Hemd trägt, welches keine Nähte hat, so
ist dieses verboten (Haram).
7. – Zu den speziell für Frauen verbotenen Dingen gehört das Tragen des
Niqab, was bedeutet, dass die Frau ihr Gesicht verdeckt, und eine Öffnung
für ihre Augen lässt, um sehen zu können. Der Prophet, Allahs Segen
und Frieden auf ihm, hat dieses verboten. Die Burqa ist diesem ähnlich.
Wenn die Frau nun den Ihram-Zustand annimmt, so darf sie weder einen Niqab noch
eine Burqa tragen. Und es ist vorgeschrieben, dass sie ihr Gesicht zeigt (nicht
bedeckt), es sei denn, dass sie an Männern vorbeiläuft, welche nicht
zu ihren Maharim gehören. In diesem Fall wäre es für sie
verpflichtend ihr Gesicht zu bedecken, und es würde ihr nicht schaden, falls
dabei dieser Gesichtsschleier ihr Gesicht berührt.

Was denjenigen anbetrifft, welcher eines dieser
Verbotenen Dinge aus Vergesslichkeit, Unwissenheit oder Zwang tut, so ist er zu
keine Sühne verpflichtet. Dies aufgrund der Aussage Allahs, erhaben sei Er:
„Und wenn ihr versehentlich darin gefehlt habt, so ist das keine Sünde von
euch“ [Al-Ahzab 33:5]
Und bezüglich des Tötens von Wild, was zu den verbotenen Dingen,
während des Ihram-Zustand, gehört, sagte der Erhabene: „O ihr, die
ihr glaubt! Tötet kein Wild, während ihr pilgert. Und (wenn) einer
von euch ein Tier vorsätzlich tötet, so ist die Ersatzleistung
(dafür) ein gleiches Maß vom Vieh, wie das, was er getötet (hat).“
[Al-Ma’ida 5:95]
Diese Texte weisen darauf hin, dass derjenige, welcher eines der im
Ihram-Zustand verbotenen Dinge, aufgrund von Vergesslichkeit oder Unwissenheit,
begeht, so ist er zu keiner Sühne dafür verpflichtet.
Und ebenso, wenn er dazu gezwungen wird. Dies aufgrund Seiner Aussage, erhaben
sei Er: „ Wer Allah verleugnet, nachdem er geglaubt hat – den allein
ausgenommen, der (dazu) gezwungen wird, während sein Herz im Glauben
Frieden findet -, auf jenen aber, die ihre Brust dem Unglauben öffnen,
lastet Allahs Zorn; und ihnen wird eine strenge Strafe zuteil sein.“ [ An-Nahl
16:106]
Und wenn dieses für den Zwang zum Unglauben (Kufr) gilt, so gilt es eher für
etwas, was geringer davon ist.
Wenn jedoch derjenige, der es vergessen hatte, sich erinnert, so muss er dieses
Verbotene unterlassen. Und wenn es demjenigen, der unwissend war, bekannt
geworden ist, so muss er das Verbotene unterlassen. Und wenn der Zwang bei dem
Gezwungenen nicht mehr vorhanden ist, so ist er dazu verpflichtet das Verbotene
zu unterlassen.
Ein Beispiel hierfür ist, dass wenn ein Pilger (Muhrim) aus Vergesslichkeit
seinen Kopf bedeckt und sich danach erinnert, so muss er die Kopfbedeckung
abnehmen. Oder falls er seine Hände mit einem Duftstoff wäscht und
sich danach erinnert, so muss er seine Hand waschen, bis die Duftspuren
entfernt wurden usw.

Und Allah weiß es am besten.