Ist die Ganzkörperwaschung nach einem feuchten Traum obligatorisch oder nur erst nach sexuellem Verkehr? Und was sind die anderen Momente, in denen die Ganzkörperwaschung obligatorisch oder wünschenswert ist?
Alles Lob
gebührt Allah
Die
Ganzkörperwaschung kann entweder obligatorisch oder eine wünschenswerte
Sunnah sein. Die Gelehrten -möge Allah ihnen barmherzig sein- haben all
diese Situation dargelegt und man kann ihre Worte in drei Teilen einteilen:
1. Die
Dinge, welche die Ganzkörperwaschung obligatorisch machen, über die man sich
einig ist. Diese sind:
a) Das
Austreten von Maniy (Beim Mann Sperma und bei der Frau eine gelbe feine
Flüssigkeit), auch ohne Geschlechtsverkehr.
In der
Enzyklopädie der Rechtswissenschaften (195/31) steht:
„Die
Rechtsgelehrten sind sich darüber einig, dass der Austritt von Maniy zu den
Dingen gehört, welche die Ganzkörperwaschung obligatorisch machen. An-Nawawi
hat diesbezüglich sogar den Konsens überliefert. Es gibt hier keinen
Unterschied zwischen Mann und Frau, ob schlafend oder wach. Die Grundlage
dafür ist der Hadith von Abu Sa’id
Al-Khudri -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, dass der Prophet -Allahs
Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Gewiss, Wasser ist für Wasser.“
Überliefert von Muslim (343).
Und dies bedeutet, so wie es An-Nawawi erwähnte, dass man mit
Wasser die Ganzkörperwaschung vollziehen muss, wenn warmes Wasser, was hier
Maniy ist, austritt.
Siehe folgende Fragen: 6010,
12317, 47693.
2. Wenn die zwei beschnittenen Teile sich berühren, so dass
die Eichel komplett in der Vagina ist, auch wenn es keine Ejakulation gab.
Siehe die Fragen Nr. 7529 und Nr.
36865.
3. und 4. Die Menstruation und das Wochenbett.
In der Enzyklopädie der Rechtswissenschaften (204/31) steht:
„Die Rechtsgelehrten sind sich darüber einig, dass die
Menstruation und das Wochenbette zu den Dingen gehören, welche die
Ganzkörperwaschung obligatorisch machen. Ibn Al-Mundhir, Ibn Jarir At-Tabari
und andere haben diesbezüglich den Konsens überliefert. Der Beweis für die
Pflicht, sich nach der Menstruation zu waschen ist Seine -erhaben ist Er-
Aussage: „Sie fragen dich nach der Monatsblutung. Sag Sie ist ein Leiden. So
haltet euch von den Frauen während der Monatsblutung fern, und kommt ihnen
nicht nahe, bis sie rein sind. Wenn sie sich dann gereinigt haben, so kommt
zu ihnen, wie Allah es euch geboten hat.“ [Al-Baqara:222]“
Der zweite Teil sind die Situationen, welche die
Ganzkörperwaschung, nach Übereinstimmung, nicht obligatorisch machen,
vielmehr aber wünschenswert.
1. Immer wenn die Leute sich treffen, ist es wünschenswert
sich zu waschen.
Al-Baghawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Es ist wünschenswert für denjenigen, der sich mit Leuten
treffen will, sich zu waschen, zu reinigen und zu parfümieren.
Dazu gehört auch, wenn man sich für die beiden Festtage
wäscht. An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Majmu’“
(233/2): „Es ist, gemäß der Übereinstimmung, eine Sunnah für jeden, ob
Männer, Frauen oder Kinder, da man sich dadurch schön machen will und sie
alle gehören dazu.“
Siehe die Frage Nr. 48988.
Dazu gehört auch die Ganzkörperwaschung für das Gebet der
Sonnenfinsternis, der Bitte um Regen, für das Stehen bei ‚Arafa, für
Al-Masch’ar Al-Haram, für das Werfen der Steine an den Jimar in den
Taschriq-Tagen etc.
2. Wenn der Körper sich verändert.
Al-Muhamili, einer der Rechtsgelehrten der Schafi’iten,
sagte:
„Es ist wünschenswert die Ganzkörperwaschung zu jeder
Situation zu vollziehen, in der sich der Körper verändert.
Dazu gehört auch, wie die Rechtsgelehrten erwähnten, dass es
wünschenswert ist, wenn der Verrückte oder Ohnmächtige sich zu waschen,
nachdem sie wieder bei Sinnen kommen/aufwachen, wenn man Hijama (Blut
schröpfen) vollzogen hat und nachdem man den Hammam betreten hat etc. Denn
die Ganzkörperwaschung entfernt das, was noch am Körper hing und bringt ihn
wieder in seiner natürliche Lage.“
Siehe „Al-Majmu’“ (234,235/2).
3. Bei einigen gottesdienstlichen Handlungen, wie die
Ganzkörperwaschung für den Weihezustand. Denn der Prophet -Allahs Segen und
Frieden auf ihm- zog sich aus, um in den Weihezustand einzutreten, und hat
sich gewaschen. Überliefert von At-Tirmidhi (830) und die Rechtsgelehrten
haben überliefert, dass es wünschenswert ist, wenn man sich für Tawaf
Az-Ziyara und der Abschieds-Tawaf und in der Nacht der Bestimmung (Lailatul
Qadr) wäscht. Ibn ‚Umar pflegte, wenn er Mekka betrat, sich zu waschen und
er erwähnte, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- dies tat.
Überliefert von Al-Bukhary (1478) und Muslim (1259).
Der dritte Teil: Die Ganzkörperwaschungen, über die man sich
uneinig ist, und die Darlegung von der stärkeren Meinung:
1. Die Totenwaschung.
Die Mehrheit der Gelehrten ist der Ansicht, dass der Tod zu
den Dingen gehört, welche die Ganzkörperwaschung obligatorisch machen, da
der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte, als seine Tochter
verstarb: „Wascht sie dreimal, fünfmal oder mehr als das.“ Überliefert von
Al-Bukhary (1253) und Muslim (939).
2. Die Ganzkörperwaschung nach der Totenwaschung.
Die Gelehrten waren sich diesbezüglich uneinig, entsprechend
ihrer Meinungsverschiedenheit über das Urteil des überlieferten Hadiths
darüber. So wurde von Abu Huraira -möge Allah mit ihm zufrieden sein-
berichtet, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer
einen Toten wäscht, der soll sich waschen.“
Überliefert von Ahmad (454/2), Abu Dawud (3161) und
At-Tirmidhi (993), der sagte: „Ein guter Hadith.“ Imam Ahmad sagte in
„Masa’il Ahmad li Abi Dawud“ (309): „Diesbezüglich wurde kein Hadith
bestätigt.“
Schaikh Ibn ‚Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte
in „Asch-Scharh Al-Mumti’“ (411/1): „Die Meinung, dass es wünschenswert sei,
ist die gerechteste und nächste Meinung.“
Siehe die Frage Nr. 6962.
3. Die Ganzkörperwaschung am Freitag (für das Freitagsgebet).
An-Nawawi sagte in „Al-Majmu’“ (232/2):
„Es ist bei der Mehrheit eine Sunnah, aber einige Altvordere
haben sie verpflichtet.“
Richtig diesbezüglich aber ist das, was Schaikh Al-Islam Ibn
Taymiyya in „Al-Fatawa Al-Kubra“ (307/5) auswählte:
„Die Ganzkörperwaschung am Freitag ist für denjenigen
obligatorisch, der schwitzt oder übel riecht und dadurch andere(n)
stört/Schaden zufügt.“
4. Wenn der Ungläubige den Islam annimmt.
In der Enzyklopädie der Rechtswissenschaften (205/31-206)
steht:
„Die Malikiten und Hanbaliten sind der Meinung, dass die
Annahme des Islams des Ungläubigen die Ganzkörperwaschung obligatorisch
macht. Wenn also der Ungläubige den Islam annimmt, so muss er sich waschen,
da Abu Huraira -möge Allah mit ihm zufrieden sein- berichtete, dass Thumama
Ibn Athaal -möge Allah mit ihm zufrieden sein- den Islam annahm und der
Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Bringt ihn zum Garten von
Banu Soundso und ordnet ihm an, sich zu waschen.“
Und Qais Ibn ‚Asim berichtete, dass er den Islam annahm,
woraufhin ihm der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- befahl, sich
mit Wasser und Lotusblättern zu waschen. Und meistens ist er (der
Ungläubige) noch im Zustand der Unreinheit, somit kam dies in die Stellung
der Realität, wie beim Schlaf und wenn sich die beiden beschnittenen Teile
(wenn der Penis in die Vagina eingeführt wird) berühren.
Die Hanafiten und Schafi’iten sind der Meinung, dass es für
den Ungläubigen, der den Islam annimmt, wünschenswert ist sich zu waschen,
wenn er sich nicht im Zustand der Unreinheit befindet. Denn viele haben den
Islam angenommen und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat
ihnen nicht angeordnet sich zu waschen. Doch wenn der Ungläubige den Islam
annimmt und sich im Zustand der Unreinheit befindet, so muss er sich
waschen.
An-Nawawi sagte: „Asch-Schafi’i überlieferte dies und die
Mehrheit der Gefährten sind sich darüber einig.“
Schaikh Ibn ‚Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte
in „Asch-Scharh Al-Mumti’“ (397/1): „Sicherer ist, dass er sich wäscht.“
Und Allah weiß es am besten.
