Nehmen wir an, dass man den Namen des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, gehört hat und daraufhin nicht sofort die Segenswünsche für ihn ausgesprochen hat, so was ist das Urteil?

Die Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Die Gelehrten haben bezüglich der Verpflichtung
der Aussprache der Segenswünsche für den Propheten, Allahs Segen und Frieden
auf ihm, bei der Erwähnung seines Namens, unterschiedliche Ansichten.
Ibn Al-Qayyim, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: „Sie sind sich
uneinig darüber, ob es verpflichtend ist die Segenswünsche für ihn, Allahs
Segen und Frieden auf ihm, jedes Mal auszusprechen, wenn sein Name erwähnt
wird.
So sagten Abu Ja’far At-Tahaawi und Abu ‚Abdillah Al-Hanbali: „Es ist
verpflichtend (Wajib) die Segenswünsche für ihn, Allahs Segen und Frieden auf
ihm, auszusprechen, und zwar jedes Mal, wenn sein Name erwähnt wurde.
Andere sagten: „Dieses ist gewiss eine erwünschte Sache (Mustahab) und keine
Verpflichtung (Fard), deren Unterlassen eine Sünde ist.“

Daraufhin sind ihre Ansichten auseinander
gegangen. So sagte eine Gruppe (der Gelehrten), dass das Aussprechen der
Segenswünsche, ein einziges Mal im Leben, ausreichend ist, da die Absolutheit
des Befehls keine Wiederholung nach sich zieht, so wird dies durch bereits das
einmalige Aussprechen verwirklicht. Dieses wird von Abu Hanifa, Malik, Ath-Thauri
und Al-Awza’i berichtet. ‚Iyad und Ibn ‚Abdil Barr sagten: „Und dieses ist die
Ansicht der Mehrheit (der Gelehrten) der Umma.“

Eine andere Gruppe sagte: „Nein, vielmehr ist es
in jedem letzten Taschahhud des Gebetes verpflichtend, und dieses ist die
Ansicht von Asch-Schafi’i, Ahmad (in der letzten der zwei überlieferten
Aussagen von ihm) und anderen.

Eine Gruppe sagte: „Der Befehl zur Aussprache der
Segenswünsche ist eine erwünschte Angelegenheit und keine verpflichtende.““
[Ende des Zitats aus „Jalau Al-Afhami“ (S. 382)]
Die überlieferten Ahadith, welche die Trotzigkeit, das Fernhalten und Elend für
denjenigen herbeirufen, welcher bei seiner Erwähnung, Allahs Segen und
Frieden auf ihn, keine Segenswünsche für ihn aussprechen, herbeirufen, sowie
diese mit Eigenschaften des Geizes und Grobheit beschreiben, sie (die
Überlieferungen) stärken die Ansicht jener, welche sagen, dass es
verpflichtend ist die Segenswünsche für ihn, Allahs Segen und Frieden auf ihm,
auszusprechen, und zwar jedes Mal, wenn sein Name erwähnt wurde.

Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf
ihm, sagte:
„Erniedrigt soll der sein, bei dem ich erwähnt wurde und er die
Segenswünsche für mich nicht spricht.“
[Überliefert von At-Tirmidhi (3545), welcher ihn als gut (Hasan)
eingestuft hat. Schaikh Al-Albani hat ihn in „Sunan At-Tirmidhi“ als authentisch
(Sahih) eingestuft]
Von Al-Husain ibn Al-‚Ali ibn Abi Talib, möge Allah mit ihnen beiden
zufrieden sein, wird überliefert, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden
auf ihm, sagte:
„Der Geizige ist derjenige, in dessen Anwesenheit ich erwähnt wurde, und
er für mich keine Segenswünsche ausspricht.“
[Überliefert von At-Tirmidhi (3546), welcher ihn als gut (Hasan)
eingestuft hat.  Schaikh Al-Albani hat
ihn in „Sunan At-Tirmidhi“ als authentisch (Sahih) eingestuft]
Al-Fakihani, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Die Überlieferung („Der Geizige ist derjenige, in dessen Anwesenheit ich
erwähnt wurde, und er für mich keine Segenswünsche ausspricht.“)
bekräftigt die Ansicht derjenigen, welche sagen, dass das Aussprechen der
Segenswünsche für ihn jedes Mal, wenn er erwähnt wurde, verpflichtend ist.
Und dieses ist das, wozu ich tendiere.“
[Ende des Zitats aus „Al-Qawlu Al-Badiu‘ man dhakartu ‚indehu fa lam yusalli
‚alayya“ (S. 31)

Das ist auch die Ansicht einer Gruppe der
Gelehrten. Unter ihnen sind At-Tahaawi von den Hanafiten, At-Turtuschi und Ibn
Al-‚Arabi von den Malikiten, Abu ‚Abdillah Al-Halimi und Abu Hamid
Al-Isfarabini von den Schafi’iten und Ibn Batta von den Hanbaliten.
[„Al-Mawsu’atu Al-Fiqhiyatu“ (1/2004)]
Siehe dazu die Antwort auf die Frage mit den Nummer (128796), sowie für mehr
Nutzen Nr. (131667)

Zweitens:
Entsprechend der Ansicht, dass man zur Aussprache der Segenswünsche für den
Propheten verpflichtet ist, und zwar jedes Mal, wenn sein Name erwähnt
wurde, ist es für denjenigen, der seinen, Allahs Segen und Frieden auf ihm,
Namen hört, verbindlich, für ihn die Segenswünsche sofort auszusprechen
und dieses nicht aufzuschieben. Der Grund dafür ist, dass dieses eine
zeitgebundene ‚Ibada ist, zu ihrer gegebenen Zeit vorgeschrieben und
verstreicht mit dem Verstreichen der Zeit. Siehe die Antwort auf die Frage Nr.
(145693)
Darauf weist die äußere Bedeutung des vorangegangenen Hadith
As-Salihi, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:

„Die Segenswünsche sollen direkt im Anschluss an
seine, Allahs Segen und Frieden auf ihm, Erwähnung erfolgen, und das
Verschieben davon ist zu tadeln.“
[Ende des Zitats aus „Subulu Al-Huda wa Al-Irschad“ (12/421)]

Falls die Zeitspanne zwischen seiner, Allahs
Segen und Frieden auf ihm, Erwähnung und der Aussprache der Segenswünsche
lang ist, so ist es eine ‚Ibada, die mit dem Verstreichen ihrer vorgegebenen
Zeit verstrichen ist.
Und falls die Zeitspanne dazwischen kurz ist, so ist das unproblematisch.
Falls man es vergisst und die Zeitlücke sich in die Länge zieht und er
sich danach erst erinnert und die Segenswünsche für ihn, Allahs Segen und
Frieden auf ihm, ausspricht, so ist das ebenfalls unproblematisch.
Dieses ist wie das Gedenken Allahs (Adhkar) nach dem Gebet. Diese sollen direkt
nach dem Gebet erfolgen. Wenn (jedoch) die Zeitspanne (dazwischen) sich in die
Länge zieht, so verstreicht die Gelegenheit für die Adkhar. Falls es aber
eine kurze Zeitlücke ist, so ist dies unproblematisch.
Schaikh Ibn ‚Uthaimin, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Wenn die Zeitspanne zwischen des Gebets und dem Gedenken Allahs (nach dem
Gebet) sich in die Länge zieht, so verstreicht auch damit deren
Gelegenheit. Die Länge ist dabei eine Frage der Gewohnheit (‚Urf). [Das
bedeutet, dass es keinen bestimmten Rahmen hat. Die Bestimmung des Zeitrahmens
geht auf den Brauch zurück]
Wenn die Zeitspanne dazwischen kurz ist, wie z.B. wenn dazwischen das
Totengebet verrichtet wird, so ist die Gelegenheit dafür nicht verstrichen.“
[Ende des Zitats aus „Scharh ‚Umdati Al-Ahkam“]
Siehe für zusätzlichen Nutzen die Antwort auf die Frage Nr. (148718)
Fazit:
Jedem, welcher den Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, liebt, ist es Nahe
zu legen, dass er die Segenswünsche für den Propheten, Allahs Segen und Frieden
auf ihm, jedes Mal ausspricht, wenn sein Name erwähnt wurde.“
Siehe die Antwort auf die Frage Nr. (68837)
Und Allah weiß es am besten.