Ich weiß nicht wann das, was eine Frau ausscheidet als A-Maniy (Ejakulat) betrachtet wird, welches die Ganzkörperwaschung (Ghusl) verpflichtend macht, und wann es gewöhnliche Ausscheidungen sind, die (lediglich) die kleine rituelle Waschung (Wudhu) verpflichtend machen. Ich habe es öfters versucht herauszufinden, doch niemand gab mir eine präzise Antwort. Ich begann somit alle Ausscheidungen als gewöhnlich anzunehmen, die keinen Ganzkörperwaschung (Ghusl) erfordern. So vollziehe ich die Ganzkörperwaschung lediglich nach dem Beischlaf. Ich bitte Sie mir den Unterschied zwischen diesen Dingen zu verdeutlichen.
Alles
Lob gebührt Allah
Das,
was seitens der Frau (an Flüssigkeiten) ausgeschieden wird kann Maniy
(Ejakulat) sein, Madhiy (Lusttropfen) oder gewöhnliche Ausscheidungen, die
als „Ar-Rutubah“ bezeichnet werden. Jedes dieser Drei hat bestimmte
Eigenschaften und Urteile, die es nach sich zieht.
Was
das Al-Maniy (Ejakulat) anbelangt, so ist es wie folgt beschaffen:
1. Es ist dünnflüssig und gelb.
Diese Eigenschaft wurde authentisch vom Propheten -Allahs Segen und Frieden
auf ihm- überliefert. Er sagte: „Das Wasser des Mannes ist dickflüssig und
weiß, und das Wasser der Frau ist dünnflüssig und gelb.“
Überliefert von Muslim (311)
Das
Wasser der Frau kann manchmal bei einigen Frauen weiß sein.
2. Es
hat einen Blütenstaubgeruch, welcher dem Duft von Teig sehr nahe kommt.
3.
Bei der Ejakulation verspürt man Genuss, und danach folgt das Abklingen der
Lust.
Es
ist nicht bedingt, dass all diese drei Eigenschaften zusammen auftreten. Für
das Urteil, dass es Al-Maniy (Ejakulation) ist, ist das Auftreten einer
dieser Eigenschaften ausreichend.
Das sagte An-Nawawi in „Al-Majmuˈu“ (2/141)
Al-Madhiy (Lusttropfen):
Es ist weiße transparente Flüssigkeit, die aufgrund von Gelüsten, sei es
durch Gedanken oder anderes verursacht, austritt. Das Austreten ereignet
sich ohne Genuss, und es folgt danach auch kein Abklingen der Lust.
Al-Rutubah, die gewöhnliche Ausscheidung:
Es sind transparentflüssige Ausscheidungen, die aus dem Uterus herauskommen.
Die Frau merkt manchmal ihr Ausscheiden nicht. Die Menge dieser
ausgeschiedenen Flüssigkeit ist bei den Frauen unterschiedlich.
Was
den urteilsmäßigen Unterschied dieser drei Dinge anbelangt, so ist es wie
folgt:
Al-Maniy (Ejakulat) ist rein (Tahir), und daher ist es nicht obligatorisch
die Kleidung davon zu säubern. Die Ganzkörperwaschung (Ghusl) ist nach dem
Auswurf des Ejakulats verpflichtend, ungeachtet dessen, ob es sich im wachen
oder schlafenden Zustand ereignet, sprich aufgrund des Beischlafs oder eines
feuchten Traums etc.
Al-Madhiy (Lusttropfen) ist unrein, und daher ist es verpflichtend den
Körper davon zu säubern (waschen). Was die Kleidung dabei anbelangt, so ist
es ausreichend die betreffende Stelle mit Wasser zu berieseln, um die
Kleidung davon zu reinigen. Das Austreten vom Ejakulat bricht die kleine
Waschung (Wudhu). Die Ganzkörperwaschung (Ghusl) danach ist nicht
verpflichtend.
Was
die Ar-Rutubah (gewöhnliche flüssige Ausscheidung bei der Frau) anbelangt,
so ist diese rein, und es ist weder obligatorisch sich davon zu waschen,
noch die Kleidung davon zu reinigen. Sie bricht (jedoch) die kleine Waschung
(Wudhu), es sei denn, dass sie bei der Frau kontinuierlich auftritt. Im
letzteren Fall soll die Frau für jedes Gebet, nach dem Eintritt der Zeit,
die kleine Waschung (Wudhu) vollziehen, dabei schadet es ihr nicht, wenn
diese Flüssigkeit danach wieder austritt.
Siehe
für mehr Informationen die Antworten auf die Fragen Nr. (2458),
(81774), (50404)
Und
Allah weiß es am besten.
