Ich hoffe, dass Sie mir die Sühne des Schwurs erklären.
Alles Lob
gebührt Allah
Die Sühne der
Schuld wird von Allah -erhaben ist Er-, in Seinem Worten, erklärt:
„Allah wird euch
nicht für etwas Unbedachtes in euren Eiden belangen. Jedoch wird Er euch für
das belangen, was ihr mit euren Eiden fest abmacht (und dieses dann nicht
einhaltet). Die Sühne dafür besteht in der Speisung von zehn Armen in dem
Maß, wie ihr eure Angehörigen
im Durchschnitt speist, oder ihrer Bekleidung oder der Befreiung eines
Sklaven. Wer aber keine (Möglichkeit)
findet, (der hat) drei Tage (zu) fasten. Das ist die Sühne für eure Eide,
wenn ihr schwört. Und erfüllt
eure Eide. So macht Allah euch Seine Zeichen klar, auf dass ihr dankbar sein
möget!“
[Al-Maaida:89]
Somit stehen dem
Menschen drei Dinge zur Wahl:
1. Das Speisen von zehn Armen,
mit dem, womit man normalerweise seine Familie speist. So soll er jedem
Armen einen halben Saa‘ von dem geben, was am meisten in dem (jeweiligen)
Land gegessen wird, wie Reis usw.. Das Maß davon (vom Saa‘) sind ungefähr 1
1/2 kg. Wenn man also normalerweise Reis mit Beilagen isst, dann soll man
ihm (dem Armen) Reis mit Beilagen oder Fleisch geben. Und wenn man zehn Arme
versammelt, ihnen entweder zu Mittag oder Abend Essen gibt, dann genügt
dies.
2. Das Kleiden
von zehn Armen. So soll man jeden Armen mit etwas kleiden, womit er beten
kann. So soll man dem Mann ein Gewand oder Untergewand geben und der Frau
ein langes/weites Gewand oder einen Khimar.
3. Einen
gläubigen Sklaven befreien.
Und wer nichts
davon findet, der soll drei Tage hintereinander fasten.
Die Mehrheit der
Gelehrten sind der Meinung, dass es nicht ausreicht, wenn man die Sühne in
Form von Bargeld entrichtet.
Ibn Qudama -möge
Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Es reicht im
Bezug auf die Sühne nicht aus, dass man den Wert der Speise oder Kleidung
auszahlt, da Allah die Speise erwähnte, womit die Sühne nicht durch etwas
anderes entrichtet wird, und weil Allah einem die Wahl auf drei Dinge
stellt. Und wenn es erlaubt wäre den Wert zu bezahlen, dann wäre die Wahl
nicht auf diese drei Dinge beschränkt.“
Aus „Al-Mughni“
von Ibn Qudama (256/11).
Schaikh Ibn Baz
-möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Die Sühne soll
in Form von Speise entrichtet werden und nicht von Bargeld, denn so steht es
im edlen Koran und in der reinen Sunnah. Man muss einen halben Saa‘ vom
Grundnahrungsmittel des (jeweiligen) Landes, an Datteln, Weizen etc.,
entrichten. Das Maß vom Saa‘ beträgt ungefähr 1 1/2 kg. Und wenn du sie zu
Mittag oder Abend speist oder ihnen Kleidung gibst, mit der sie beten
können, was ein Gewand oder Untergewand sein kann, dann genügt dies.“
Entnommen aus
„Fatawa Islamiya“ (481/3).
Schaikh Ibn
‘Uthaimin sagte:
„Wenn der Mensch weder einen
Sklaven, noch Kleidung, noch Speise findet, so soll er drei Tage fasten.
Diese sollen hintereinander liegen und man darf dazwischen nicht sein Fasten
brechen.“ Aus „Fatawa Manaar Al-Islam“ (667/3).
Und Allah weiß
es am besten.
